Hausverwalter hat gekündigt

Hallo,

angenommen:
der Hausverwalter hat wegen Problemen mit einem Eigentümer (von dreien) gekündigt.

Es gibt also drei Eigentümer. Die eine Eigentümerin wird immer von ihrem Vater vertreten. Wir haben sie noch nie gesehen bei einer WEG-Versammlung oder so. Der Vater ist aber recht schwierig. Jetzt zum Beispiel wo der alte Hausverwalter gekündigt hat, hat er sich noch nicht mit den anderen Eigentümern in Verbindung gesetzt, damit ein neuer Hausverwalter evtl. beauftragt werden kann. Die anderen beiden Eigentümer haben schon Angebote eingeholt und sich nun für einen entschieden, der sich vorstellen möchte.

Wie läuft das jetzt weiter wenn z. B. der schwierige Eigentümer, der ja eigentlich Vertreter ist, sich gar nicht meldet, was zu erwarten ist, weil er ständig alles blockiert : Dürfen die beiden anderen Eigentümer eine neue Hausverwaltung ohne den anderen beauftragen? Oder muss der auch zustimmen?

Wir soll man jetzt am besten vorgehen: Der neue Hausverwalter möchte sich vorstellen. Der eine Eigentümer möchte den Termin zunächst ohne den schwierigen Eigentümer wahrnehmen.

Wenn die beiden anderen Eigentümer sich nun für diesen Verwalter entscheiden : Wie geht es richtig bzw. weiter? Geht das überhaupt?

Und noch eine wichtige Frage: Dürfen die beiden Eigentümer den schwierigen Vater, der seine Tochter immer vertritt eigentlich ablehnen, weil man mit dem immer Probleme hat?

Vielen Dank schonmal.

Hallo,

die Bestellung erfolgt durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümerversammlung. Also: Termin festlegen, 14 Tage vorher die Einladung verschicken und dann über die Bestellung eines neuen Verwalters entscheiden.

Kommt darauf an, was in der Teilungserklärung bzgl. Vertretung bei der ET-Versammlung geregelt ist. Wenn die Vertretung nicht auf einen bestimmten Personenkreis (z.B. Eheleute, Kinder) beschränkt ist, wird es schwierig mit dem Ausschluß von der Versammlung. Allerdings kann man auf die Vorlage einer Vollmacht im Original bestehen. Das könnte zumindest vorübergehend funktionieren.

Gruß
C.

Normalerweise ja schon, also durch Mehrheitsbeschluss. Aber ob das so „einfach“ ist, ich meine rechtlich gesehen, wegen WEG-Recht und so… ein Anwalt von Haus und Grund meinte jetzt alle müssten dem neuen Hausverwalter zustimmen (?!) dafür müsste man alle an einen Tisch bekommen. Wenn der nicht kommt, dann müsste man beim Amtsgericht vorbeischauen und das dort klären lassen .

Doch, es gilt „einfache Mehrheit“.

Lies selbst:

Einladen mit Frist( an den eigentlichen Eigentümer, um eine Vertretung muss der/die sich selbst kümmern), in Einladung die vorausgewählten Verwalter bekanntgeben, dann am Termin darüber abstimmen.
Wer nicht kommt, wird ggf. überstimmt. Was hier bei 3 Stimmen und 2 teilnehmenden Eigentümern möglich wäre.

Oder geht es nach Miteigentumsanteilen und der „widerwillige“ hat mehr Anteile als ihr beiden zusammen so dass nicht die Mehrheit der Anteile herauskäme ? Dann wird es in der Tat schwierig.

MfG
duck313

Hallo duck,

danke für den Link. Les ich mir gleich mal durch.Da frag ich mich doch warum man dann eine solche Auskunft von einem Anwalt bekommt - für WEG-Recht…

Es geht nach Stimmen. Und wenn ich mich nicht schwer irre hab ich aber auch die meisten Anteile :slight_smile:

Danke euch beiden!

Anteil und Stimmen ist aber nicht das gleiche, da in der Regel pro Kopf es nur eine Stimme gibt.

Sehe https://dejure.org/gesetze/WEG/25.html

Das ist die Regelung, die gilt, wenn in der Teilungserklärung nichts anderes geregelt ist. Da ist aber regelmäßig der Fall, d.h. es ist die Abstimmung nach MIteigentumsanteilen vorgesehen. Auch wenn man sich in der Versammlung dann aus Vereinfachungsgründen meist darauf einigt, die Stimmen nach Köpfen auszuzählen. Dennoch kann natürlich jeder Eigentümer jederzeit die genaue Auszählung nach Miteigentumsanteilen verlangen.