Hallöchen,
ich bin neu hier und habe ein Problem mit unserer Hausverwaltung.
Ich bin Wohnungseigentümer in einem Objekt mit 9 Wohneinheiten. Nun habe ich mir mit anderen eigentümern die Frage gestellt, wann die Hausgeldabrechnung vom vergangnen Jahr bei uns vorliegen sollte. Wir kamen darauf, dass diese vom Hausverwalter in einer angemessenen Frist erstellt werden muss. Die angemessene Frist unterscheidet sich nochmals nach kleinen und großen Objekten.
Wer kann mir sagen ab welcher Wohnungsanzahl es sich um ein großes Objekt handelt bzw. bis wann die Hausgeldabrechnung bei den Eigentümern vorliegen muss? Und was passiert, wenn diese nach Ablauf der Frist zugeht?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Gruß aus dem Breisgau
Hans-Jürgen
Hallo,
hoffe Antwort kommt nocht rechtzeitig. Bin auch „Hausverwalterin“. Ich gehe mal davon aus, dass der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. eine Jahres ist. Dann hat der Verwalter Zeit, mal angenommen es geht um die Abrechnung 2005, vom 01.01.2006-31.12.2006 die Abrechnugn zu erstellen. Aber in einer WEG ist es so, dass die Eigentümer dem Verwalter ruhig „vorschreiben“ sollten, bis wann die Abrechnung vorzuliegen hat. Z.B. bis April/Mai/Juni eines Jahres. Er muß ja auch erst einmal alle Rechnungen vorliegen haben, die Heizkosten müssen gemeldet werden. Das dauert etwas.
Antwort ausreichend?
Grüße Tine
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Hallo Hans-Jürgen,
liegt Euch ein Verwaltervertrag vor ? Was wurde dort festgelegt ?
Wie Tine ja schon erwähnt hatte, kann es objektindividuelle Gründe haben, dass die Jahresabrechnung per 31.12. noch nicht vorliegt.
Für die Selbstnutzer stellt eine Abrechnungserstellung i.d.R. keine allzu große Problematik dar. Für Vermieter sieht das ein wenig anders aus. Den Mietern gegenüber hat er Fristen gegenüber seinen Mietern einzuhalten, um evt. Nachzahlungen rechtswirksam einfordern zu können.
Da wird’s dann zum Ende des Folgejahres schon sehr eng.
Etwas darf natürlich hierbei nicht fehlen: für die Feststellung einer Jahresabrechnung ist in einer Wohnanlage immer ein ordentliches Beschluss-Verfahren (innerhalb der Eigentümerversammlung) notwendig. In großen Wohnanlagen gibt es da immer wieder teils heftige Diskussionen und Beschlussverschiebungen.
Beste Grüße aus dem Rhein-Main-Gebiet
Martin
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