Hausverwalter/ Hausverwaltung 400 Euro Minijob

Hallo zusammen,
ich wurde gefragt ob ich die Hausverwaltung für ein 12-Parteien-Haus übernehme. Nun überlege ich wie die Einnahmen versteuern kann/ muss? Kann ich mich durch die WEG über einen 400 Euro Mnijob anstellen lassen? Welche Vor- und Nachteile brigt dies mit? Ich habe mal 2 Variaten aufgezählt. Was habe ich vergessen, was ist eventuell falsch. Danke und Gruß

Variante 1:
Anmeldung Gewerbe: Kosten ca. 50 Euro
Nachteil: Versteuerung mit meinem jetzigen Einkommen
Nachteil: Anmeldung IHK und Knappschaft?
Vorteil: Kosten können abgesetzt werden

Variante 2:
Anstellung durch die WEG als 400 Euro Minijob (Geht das?)
Nachteil: Pauschalte Besteuerung von 30.74 %
Nachteil: Anmeldung IHK und Knappschaft?

Sorry, hier kann ich leider nicht helfen!

pieter

Hallo,

leider kann ich hier nicht helfen, da dies eine Frage für den Steuerberater ist, insbesonders bei der 400-Euro-Frage. Normalerweise meldet man ein Gewerbe an.

MfG
Rheinbahnerin

Hallo,
schreibe dir was unter die Fragen, ist vermutlich am einfachsten und Hinweis - bin kein Steuerberater, also alles unter Vorbehalt.

Hallo zusammen,
ich wurde gefragt ob ich die Hausverwaltung für ein
12-Parteien-Haus übernehme. Nun überlege ich wie die Einnahmen
versteuern kann/ muss? Kann ich mich durch die WEG über einen
400 Euro Mnijob anstellen lassen? Welche Vor- und Nachteile
brigt dies mit? Ich habe mal 2 Variaten aufgezählt. Was habe
ich vergessen, was ist eventuell falsch. Danke und Gruß

Variante 1:
Anmeldung Gewerbe: Kosten ca. 50 Euro
Nachteil: Versteuerung mit meinem jetzigen Einkommen
Nachteil: Anmeldung IHK und Knappschaft?

Knappschaft ist nur notwendig, wenn du Angestellte hättest. Denke aber an eine Geschäftshaftpflicht- und eine Vermögenshaftpflichtversicherung.

Vorteil: Kosten können abgesetzt werden.

Bei nur einem Kunden, kann das als „Scheingewerbe“ eingestuft werden. Dazu kommen monatliche USt-Voranmeldungen (sofern nicht befreit) und eine Einnahme-Ausgaben-Rechnung zur Steuererklärung. Also meines Erachtens ist selbständig „völlig daneben“.

Variante 2:
Anstellung durch die WEG als 400 Euro Minijob (Geht das?)- da dürfte wohl nichts dagegen sprechen.
Nachteil: Pauschalte Besteuerung von 30.74 %
Nachteil: Anmeldung IHK und Knappschaft?

Kleiner Hinweis
WEG ist ein ziemlich kompliziertes Rechtsgebiet. Egal was schief läuft, wird in den meisten Fällen, die Schuld beim Verwalter gesucht. Wenn man Miteigentümer ist, kann das mitunter eine sehr unangenehme Sache werden. Einen Verwalter kann man absetzen aber ein ET bleibt in der Regel. vg

Die WEG kann dich nicht als Verwalter anstellen. Du wirst zum Verwalter bestellt. Ergo ist nur Variante 1 möglich.

Anmeldung IHK - ja (Kostet aber erst ab höherem Umsatz was)
Anmeldung Knappschaft??? - nein (wieso das denn???)

Grüße

Hallo ramon1a,

aus meiner Sicht ist deine Variante II die Richtige.
Anmeldung IHK entfällt, lediglich die WEG muß dich bei der Knappschaft/Minijobzentrale anmelden und die Pauschale abführen. Weiter ist noch eine Berufsgenossenschaftsversicherung (Unfall), seitens der WEG fällig.
Für den Minijob gelten besondere Regelungen im Bereich der Sozialversicherung und des Steuerrechts. Durch diese Sonderregeln soll erreicht werden, dass der Mini-Jobber das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Entgelt brutto wie netto erhält, also ohne irgendwelche Abzüge. Der Arbeitgeber zahlt neben dem Gehalt pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge und eine pauschalierte Lohnsteuer.
Weitere Hinweis siehe auch im Internet unter http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/arbeitsvert….

Beste Grüße
Kocki

Sie sollten Variante 2 nehmen. Da können Sie bis zu 400.- Euro im Monat steuerfrei dazu verdienen. Die pauschalisierten Steuern und Sozialabgaben gingen zulasten der WEG, mit der IHK hätten Sie nichts am Hut. Wie hoch das monatliche Salär pro Eigentümer angesetzt werden kann, müssen Sie verhandeln.

Wie bereits gesagt, bis 400,- Euro wäre jeder Betrag möglich.

Hallo ramon,

m. E. sind beide Varianten möglich, wobei ich zu V. 1 tendieren würde. Auch wenn das steuerlich ungünstiger ist aber die Fakten sind dann eindeutiger. Bei V. 2 bist Du Chef und Angestellter zugleich, was sich da und dort mal beißen könnte.
Ich möchte aber eine ganz andere Überlegung einbringen:
Bist Du dir der ganzen Aufgabe auch bewußt? Eine Hausverwaltung so aus dem Handgelenk heraus zu machen ist ein großer Irrtum und kann gewaltig in die Hosen gehen. Du mußt Fachmann in Personal- Versicherungs- Baufach- Mietverwaltungs- und nicht zuletzt Eigentumsangelegenheiten sein.
Auch wenn sich die WEG bisher als harmlos und einvernehmlich erwiesen hat, kann sich das durch Verkauf oder Vererbung sehr schnell ändern. Da kann man dann schon im Beschlußverfahren ganz schnell Fehler machen und die können für den Verwalter teuer und unangenehm werden.
Ich möchte nicht uneingeschränkt eine Lanzen für die berufsmäßigen Verwalter brechen aber aus eigener Erfahrung möchte ich die von mir genannten Gedanken weiter geben.
Wenn Du dir das zutraust - gerne, aber nehme das nicht auf die leichte Schulter und überlege Dir das Ganze gut.
Ich wünsche Dir, wenn ich auch nicht sehr viel geholfen habe, trotdem alles Gute, ganz egal wie Deine Entscheidung ausfallen wird.

Viele Grüße
Hubert

Hallo,

das Verhältnis WEG Verwalter regelt ein Verwaltervertrag. Dessen Bestandteil ist auch die Verwaltervergütung, die frei vereinbar ist. In der Regel ein Betrag x pro Einheit, z.B. „20,- pro Monat und Einheit zzgl. MwSt.“ Wenn Dir die WEG 400,- bezahlt (entspricht über 30,- pro Einheit und Monat), dann ist das gut für Dich - mir als Eigentümer wäre das aber zuviel.

Deine Fragen zielen mehr in das Verhältnis zwischen Dir und dem Finanzamt; ich würde daher einen Steuerberater o.ä. kontaktieren.

mfG
FvS

moin,moin
leider kann ich dir keine schlüssige Antwort darauf geben. Ich selbst habe 2 4-Fam.Häuser in Verwaltung und mache zu meiner Einkommensteuererklärung eine Überschüss-Rechnung und setze dagegen stets die normalen Kosten wie EDV-Geräte,Papier, usw. Bis heute hat noch niemand danach gefragt, ob ich ein Gewerbe dafür habe oder ob ich qualifiziert sei.
mfG DR

Hallo Ramon,
für den wichtigsten Punkt beider Verianten halte ich die Haftung aus der Wahrnehmung resp. Unterlassung aus der Verwaltertätigkeit, insbesondere wenn es sich um eine bezahlte Nebentätigkeit handelt. Eine monatliche Bezahlung in Höhe von Euro 400 halte ich jndes für zu hoch, da sind professinelle Verwalter güngstiger. Deshalb rate ich eher auf eine solche gering bezahlte, aber hoch fachspezifische Aufgabe zu verzichten.
Eine wohlüberlegte Entscheidung wünscht
HJR

Hallo,
hier kann ich leider nich helfen.
Gruss
V. Kunz

Hallo,
Sie sollten in jedem Fall einen Steuerberater vorher aufsuchen, sonst kann es Üble Folgen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kubig

Hallo ramon1a,
Du hast die Alternativen richtig aufgezählt. Bei Selbständigkeit entfällt die Knappschaft, dafür ist aber Umsatzsteuer fällig (mit der Kleinunternehmerregelung kann man das vermeiden). Wenn die WEG das mitmacht, ist ein 400 Euro Job durchaus möglich. Beim Hausmeister gehts ja auch.

Viele Grüße aus Magdeburg

Ich bin im Verwaltungsbeirat. Damit kenne ich mich leider nicht aus.

Hallo
Habe diese offene Anfrage bei mir gesehen. Liegt ja schon sehr lange zurück und somit sollte alles geregelt sein…
Ich verwalte in der Schweiz eine Stockwerkeigentümergemeinschaft und kann zu angesagtem Thema gar nicht Stellung nehmen, da wir dies anders handhaben.
Herzlichen Gruss und viel Erfreuliches! Hanspeter.