Hallo,
ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das von einer Hausverwaltungsfirma verwaltet wird. In meiner Wohnung müssen ein paar Fenster ausgetauscht werden (undicht), das wurde im Januar 2012 in der Eigentümerversammlung beschlossen und für das Frühjahr 2012 anberaumt. Als sich im August 2012 immer noch nichts getan hatte, sicherte mir der Verwalter zu, ab Oktober tätig zu werden. Im November war immer noch nichts passiert, also kontaktierte ich ihn erneut und er sicherte mir zu, innerhalb von 2 Monaten aktiv zu werden. Bisher ist nichts passiert.
Wie kann ich vorgehen, damit der Hausverwalter endlich „in die Pötte“ kommt, ohne gleich mit Anwalt etc zu drohen? Wie kann ich etwas Druck aufbauen, damit meine Fenster endlich ausgetauscht werden?
Danke für alle Antworten!
Hallo
Also, jemand wäre Eigentümer einer Wohnung in einem Einfamilienhaus.
Und in dieser Wohnung müssten Fenster ausgetauscht werden, was dann auch auf einer Eigentümerversammlung beschlossen wird.
Der Verwalter würde dennoch nicht aktiv werden obwohl schon geraume Zeit verstrichen ist und auch nach mehrfachen nachhacken nicht.
Wenn der Verwalter dem Eigentümer dies Schriftlich versichert hätte, dann könnte der Eigentümer den Verwalter darauf aufmerksam machen dass dieser Ihm dies schon mehrfach Schriftlich mit nennung einer Frist zugesichert hätte und bis Dato nichts unternommen hätte. Und dass der eigentümer somit dafür Beweise hat.
Wenn der Eigentümer nie etwas Schriftlich vom Verwalter erhalten hätte, dann könnte er jedoch den Verwalter Schriftlich dazu auffordern den Beschluss der Eigentümerversammlung einzuhalten und auch seine mehrfachen Zusicherungen nachzukommen und dies dann per Einschreibebrief mit Rückantwort an den Verwalter senden.
Somit würde der Eigentümer schon einmal den Beweis dafür in der Hand halten dass er den Verwalter darauf aufmerksam gemacht hat, und sollte der Verwalter antworten hätte der Eigentümer dann einen noch viel besseren Beweis.
Gruss
der Kölsche
Hallo,
der Verwalter ist verpflichtet, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung durchzusetzen, also wäre die erste Anlaufstelle der Beirat der Eigentümer, die sich dann mit dem Hausverwalter auseinandner setzen sollten.
lG
Hm, also einen Beirat gibt es im Haus nicht, wir sind 6 Parteien und es sind nicht alle ein Herz und eine Seele. Dein Vorschlag wäre wohl das beste Vorgehen, aber ich schätze, das ist eher schlecht umsetzbar.
Einen schriftlichen Beschluss habe ich in Form eines Protokolls der Eigentümerversammlung, habe auch Kostenvoranschläge und die Firma wurde eigentlich auch schon festgelegt.
Nur was kann ich mit diesem schriftlichen „Beweis“ nun anfangen? Der Verwalter sagt mir jedesmal, wenn ich nachhake, zu, dass die Fenster in der nächsten Zeit gemacht werden( „im Oktober“, „in den nächsten 2 Monaten“) aber dann passiert immer nichts mehr.
Ich würde ihm am liebsten eine Frist setzen, aber ich weiß nicht, ob das rechtlich ok ist, wie lange ich ihm Zeit geben soll und vor allem, womit ich ihm „drohen“ soll, wenn in der Frist wieder nichts passiert.
Hallo,
wenn es keinen Beirat gibt, wer kontrolliert dann die Hausverwaltung und die Abrechnung/en der Hausverwaltung??? Oder wird bei Euch alles unkontrolliert akzeptiert und bezahlt?
lG
Hm, also einen Beirat gibt es im Haus nicht, wir sind 6
Parteien und es sind nicht alle ein Herz und eine Seele. Dein
Vorschlag wäre wohl das beste Vorgehen, aber ich schätze, das
ist eher schlecht umsetzbar.
Einen schriftlichen Beschluss habe ich in Form eines
Protokolls der Eigentümerversammlung, habe auch
Kostenvoranschläge und die Firma wurde eigentlich auch schon
festgelegt.
Dann müsste dort ja auch ein Datum drin stehen.
Somit könnte der Verwalter darauf hingewiesen werden, dass es so im Protokoll steht.
Nur was kann ich mit diesem schriftlichen „Beweis“ nun
anfangen? Der Verwalter sagt mir jedesmal, wenn ich nachhake,
zu, dass die Fenster in der nächsten Zeit gemacht werden( „im
Oktober“, „in den nächsten 2 Monaten“) aber dann passiert
immer nichts mehr.
Ein Schriftlicherbeweis, ist gut, weil wenn man einen soclehn hätte, könnte man den Verwalter einfach darauf aufmerksam machen dass er zugesagt hat bis zu einem genannten Datum die Sachen reparieren zu lassen und er dem bitte nachkomme.
Ich würde ihm am liebsten eine Frist setzen, aber ich weiß
nicht, ob das rechtlich ok ist, wie lange ich ihm Zeit geben
soll und vor allem, womit ich ihm „drohen“ soll, wenn in der
Frist wieder nichts passiert.
Wäre eine gut Lösung, besonders wenn vorher noch ein Schriftlicherbeweis vorhanden ist.