Hausverwalter macht Abrechnung nicht

Guten Morgen,

Hausverwalter H hat es immer noch nicht geschafft, die Abrechnung für 2011 fertig zu stellen. Immer haben wir jetzt Mitte Juli. Gibt es irgendetwas, mit dem man den faulen Kerl etwas Druck machen kann? Angefragt wurde schon mehrmals. Macht es für die verschiedenen Bewohnertypen einen Unterschied?
Für Eigentümer, die selbst drin wohnen?
Für Eigentümer, die vermietet haben?
Für den Mieter?

vielen Dank
Tina

Hausverwalter H hat es immer noch nicht geschafft, die Abrechnung für 2011 fertig zu stellen.

Das ist nicht ungewöhnlich.

Vorsicht bei Schnellurteilen
Servus,

es genügt völlig, wenn es einen Vertrag mit einem Versorger gibt, der vom 01.08.-31.07. jeden Jahres läuft, oder wenn die Heizkostenverteiler regelmäßig in KW 29 abgelesen werden, und schon ist der „faule Kerl“ jemand, der seine Aufgabe völlig einwandfrei erfüllt.

Unabhängig davon: Wenn ein Hausverwalter Personal vorhält, das es möglich macht, sämtliche Abrechnungen bis Ende Februar zu erstellen, arbeitet er extrem unwirtschaftlich und endlos teuer - was tun die Leute denn dann ab März für den Rest des Jahres? Und ja, Betriebskostenabrechnungen sind keine „Aktion auf Knopfdruck“ - dafür gibt es viel zu viele unterschiedliche Situationen in den einzelnen Verträgen und den einzelnen Objekten. Eine Betriebskostenabrechnung, die mal eben „auf Knopfdruck“ erstellt wird, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch.

In der beschriebenen Situation „Druck machen“ und möglichst noch entsprechend ungehobelt am Telefon rumblöken und die Leute von der Arbeit abhalten ist eine sehr effiziente Möglichkeit, es auf Dauer zu verhindern, dass man vom anderen auch mal etwas bekommt, was man tatsächlich besonders eilig oder außer der Reihe bräuchte. Nu, wers mag…

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

hallo,

für Eigentümer weiß ich nicht. Für Mieter/Vermieter gibt es nach § 556 einen Spielraum von 12 Monaten - spätestens mit Ablauf des 12 Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums muss das Ding schriftlich beim Mieter sein, sonst schaut der Vermieter in die Röhre.

lg
Richard

§556 BGB
es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten

vnA

Vorsicht bei Schnellantworten
Hallo,

es genügt völlig …

Wenn dem so wäre, würde ich nicht fragen, ob es rechtliche Möglichkeiten gäbe.

Unabhängig davon: Wenn ein Hausverwalter Personal vorhält, das
es möglich macht, sämtliche Abrechnungen bis Ende Februar …

Ein Blick auf den Kalender würde Dir sagen, dass wir nicht Ende Februar haben :wink:

was tun die Leute denn dann ab März für den Rest des
Jahres?

Verwalter machen nicht nur Abrechnungen.

Und ja, Betriebskostenabrechnungen sind keine „Aktion
auf Knopfdruck“

Du weißt aber schon, was moderne Abrechnungsprogramme heute können. Wenn der Verwalter halb so clever ist, wie oben von Dir beschrieben, dann hat er so ein Programm. Und dann sind die ganzen „Unwägbarkeiten“ da mit drin.

entsprechend ungehobelt am Telefon rumblöken

Äh, mal ganz ehrlich: Gehst Du da von Dir aus?

Du meinst also, jemanden daran zu erinnern, dass er seine Arbeit machen soll, für die man schließlich bezahlt, ist
Leute von der Arbeit abhalten

Schön, dass Dir so viele Sternchenverteiler zugestimmt haben. Zu meinen Fragen hast Du nichts beigetragen. Das Forum heißt aber: Wer weiß was, nicht Wer labbert ein bisschen rum.

Die Tina

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Un comptable peut en cacher un autre
Servus,

die Kollegen von der Betriebskostenabrechnung freuen sich über das Material, das ich ihnen aus der Buchhaltung liefere.

Und ich darf Dir versichern: Die Kollegen Abrechner machen nur und ausschließlich Abrechnungen; außer wenn sie z.B. in Urlaub sind. Ab und zu gibts da natürlich auch Verkaufsabrechnungen, aber das tägliche Brot sind die ganz „gewöhnlichen“ (Du würdest mit den Ohren schlackern, wenn Du wüßtest, was es da so alles gibt) Betriebskostenabrechnungen.

Ich weiß, was iX-Haus kann, und ich weiß, was RELion kann, und ich weiß, dass beide nicht halb so „automatisch“ laufen, wie Du glaubst.

Wir haben einige Mieter, bei denen relativ frühe Termine (z.B. 30.06. und 31.07. des Folgejahrs) für die Betriebskostenabrechnung vertraglich vereinbart sind. Lustigerweise geht es dabei um Bundesländer und Kommunen und um Gesellschaften in deren Eigentum, d.h. insgesamt Körperschaften, denen es sonst nicht so arg pressiert.

Andere Mieter, z.B. Lebensmittel- und Textildiscounter, kaspern heute noch an der 2010er Abrechnung herum, und es macht ihnen überhaupt nichts aus, wenn es 2013 wird, bis man sich drüber geeinigt haben wird, ob sie sich bloß aus Versehen dazu verpflichtet haben, die Pflege der Außenanlagen anteilig mit zu tragen, oder ob das vielleicht doch Absicht war.

Äh, mal ganz ehrlich: Gehst Du da von Dir aus?

Ja; ab und zu stellen mir die Kollegen von der Abrechnung so einen Kandidaten durch, wenn er z.B. auf der Abrechnung eines Versorgers den Posten „Sonstige Guthaben“ entdeckt hat und daraus messerscharf geschlossen hat, dass wir mit dem Versorger unter einer Decke stecken.

Besonders lustig ist es, wenn die bekannten Querulanten zuerst eine Frage stellen, und sobald man fünf Worte der zugehörigen Antwort zu sagen versucht hat, einem ins Wort fallen: „Lassen Sie mich mal ausreden, ja!?“

So, und damit Du auch noch eine ganz mundgerecht vorgekaute Antwort auf Deine brennende Frage kriegst: Wenn nichts anderes explizit vereinbart ist, gilt § 556 Abs.3 S.2 BGB.

Vor vielen Jahren hab ich mit einem waschechten Meenzer Bubb zusammen gearbeitet, der in so einem Fall zum nervös-erbosten Mandanten sagte: „Nun, mir scheint, wir haben da einmal wieder gelitten.“

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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