Un comptable peut en cacher un autre
Servus,
die Kollegen von der Betriebskostenabrechnung freuen sich über das Material, das ich ihnen aus der Buchhaltung liefere.
Und ich darf Dir versichern: Die Kollegen Abrechner machen nur und ausschließlich Abrechnungen; außer wenn sie z.B. in Urlaub sind. Ab und zu gibts da natürlich auch Verkaufsabrechnungen, aber das tägliche Brot sind die ganz „gewöhnlichen“ (Du würdest mit den Ohren schlackern, wenn Du wüßtest, was es da so alles gibt) Betriebskostenabrechnungen.
Ich weiß, was iX-Haus kann, und ich weiß, was RELion kann, und ich weiß, dass beide nicht halb so „automatisch“ laufen, wie Du glaubst.
Wir haben einige Mieter, bei denen relativ frühe Termine (z.B. 30.06. und 31.07. des Folgejahrs) für die Betriebskostenabrechnung vertraglich vereinbart sind. Lustigerweise geht es dabei um Bundesländer und Kommunen und um Gesellschaften in deren Eigentum, d.h. insgesamt Körperschaften, denen es sonst nicht so arg pressiert.
Andere Mieter, z.B. Lebensmittel- und Textildiscounter, kaspern heute noch an der 2010er Abrechnung herum, und es macht ihnen überhaupt nichts aus, wenn es 2013 wird, bis man sich drüber geeinigt haben wird, ob sie sich bloß aus Versehen dazu verpflichtet haben, die Pflege der Außenanlagen anteilig mit zu tragen, oder ob das vielleicht doch Absicht war.
Äh, mal ganz ehrlich: Gehst Du da von Dir aus?
Ja; ab und zu stellen mir die Kollegen von der Abrechnung so einen Kandidaten durch, wenn er z.B. auf der Abrechnung eines Versorgers den Posten „Sonstige Guthaben“ entdeckt hat und daraus messerscharf geschlossen hat, dass wir mit dem Versorger unter einer Decke stecken.
Besonders lustig ist es, wenn die bekannten Querulanten zuerst eine Frage stellen, und sobald man fünf Worte der zugehörigen Antwort zu sagen versucht hat, einem ins Wort fallen: „Lassen Sie mich mal ausreden, ja!?“
So, und damit Du auch noch eine ganz mundgerecht vorgekaute Antwort auf Deine brennende Frage kriegst: Wenn nichts anderes explizit vereinbart ist, gilt § 556 Abs.3 S.2 BGB.
Vor vielen Jahren hab ich mit einem waschechten Meenzer Bubb zusammen gearbeitet, der in so einem Fall zum nervös-erbosten Mandanten sagte: „Nun, mir scheint, wir haben da einmal wieder gelitten.“
Schöne Grüße
Dä Blumepeder