Hausverwalter und Abrechnungsmodus

Moin moin,
wir sind 4 Eigentümer einer kleinen Wohnanlage.
Keiner möchte die Abrechnung machen.
Also Hausverwalter.
Wir haben p.a. etwa 16 bis 18 Rechnungen zu verbuchen.
Die Methode HV ist nicht Nachvolziehbar unnd definitiv Fehlerhaft.
Die wesentlich einfacher gestaltete Methode der ET will er ums verrecken nicht.
Dann könnten sie das ja auch selber machen.
Ich muß mich nach dem Gesetz richten.
Welchem gesetz für eine saubere Abrechnung?

Frage: ist der HV gesetzlich verpflichtet zu einer bestimmten für uns nicht nachvollziehbaren Abrechnung?
Oder, die ET sind sich einig, nach der von den ET gewünschten Verfahren?

4 Parteien sind ja noch recht übersichtlich.
Wenn sich alle einig sind und das Abrechnungsverfahren schriftlich bestätigen sollte es doch keine Probleme geben.
Wichtig ist, dass alles transparent abläuft und keiner kommt auf die Idee, er könnte übervorteilt werden.
Bei wichtigen Entscheidungen (welchen Handwerker nehmen wir für das aktuelle Problem) kann man ja schnell eine Umfrage machen. Das kann dann u.U. sogar günstiger werden als mit einer Hausverwaltung. Die muss ja auch noch mit durchgefüttert werden.

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Plus 48 Hausgeld-Zahlungen (davon die Heizkostenvorschüsse getrennt zu buchen)

Wenn er Profi ist, dann hat er ein HV-EDV-Programm, das er verwendet.

WEG = Wohnungseigentumsgesetz

Was soll an einer mit einem Profi-Programm erstellten Abrechnung nicht nachvollziehbar sein?

Man müßte das ET-Verfahren kennen, um dazu etwas sagen zu können.

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Hallo,
ein Fallstrick koennte sein, dass Eigentuemer gern die Arbeitsleistung eines Einzelnen untereinander mit Geld verrechnen, 1x Rasenmaehen extra 5 Euro. Ein Hausverwalter darf gesetzlich aber keine Schwarzarbeit in seine Abrechnungen aufnehmen.
Gruss Helmut

Danke für Eure Antworten.
Das Thema ist noch Pending.
Jetzt fahr ich erstmal in Urlaub.
Und danach schaun mer mal.
Bis dahin…

Schön. Die Rückfragen übrigens auch.