Hallo erstmal,
stellt Euch bitte einmal vor da gibt es eine Hausgemeinschaft mit mehreren Wohnungseigentümern. Die haben seit vielen jahren eine Hausverwaltung die am Jahresende die angefallenen Kosten auf die WE umlegt und eine Abrechnung erstellt.
Jetzt wechselt die Hausverwaltung, die alte Verwaltung hat gekündigt, zu einem neuen HVW.
Der alte Vertrag läuft am 31.Dezember aus der neue startet am 1. Januar des folgenden Jahres.
Jetzt meine Frage. ist der alte verwalter noch verpflichtet die Abrechnung für sein letztes jahr zu erstellen, oder muß das jetzt schon der neue VW machen?
Hallo,
wenn der Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters endet, bearbeitet der seine angefangenen Vorgänge nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen auch nicht weiter. Das könnte also ein Anhaltspunkt sein.
Also: natürlich wird die Abrechnung vom neuen Verwalter erstellt, der genauso natürlich durch eine saubere Aktenübergabe durch den vorherigen Verwalter in die Lage versetzt werden muß, diese Abrechnung auch zu erstellen.
Im übrigen kann der bisherige Verwalter die Abrechnung gar nicht erstellen, weil für Wasser und Heizung (sofern nicht jeder Eigentümer direkt mit dem Versorger abrechnet) die Abrechnungen erst im Folgejahr eintrudeln.
Gruß
C.
Es muss der neue Verwalter machen, manche verlangen extra Geld.
Das sehe ich anders. Die Abrechnung ist von der jeweiligen Verwaltung für jedes Jahr oder Zeitraum anzufertige und zu vertreten, in dem sie tätig als Verwaltung war.Also bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Verwaltung.
„Vorjahresergebisse“, die erst im Folgejahr wirksam werden, müssen dann von der neuen Verwaltung verarbeitet werden.
Wir hatten hier vor 3 Jahren einen Verwaltungswehsel für die WEG.
Eine neue Verwaltung, die verspricht, gegen einen Sonderpreis die Verpflichtung des Vorgängers zu übernehmen, käme mir suspekt vor…
Genau. Und der Ingenieur entwickelt das Auto noch fertig, wenn er entlassen wurde. Kostenlos natürlich, er wurde schließlich schon vorher dafür bezahlt.
Genau so geht es zu in der Welt.
Oder vielleicht auch nicht.
Das Beispiel passt nicht.
Der Jahresbericht ist eine Art Rechenschaftsbericht für die WEG, dass die Hausverwaltung ihre Aufgaben für den bezahlten Beschäftigungszeitraum ordentlich erledigt hat. Nicht umsonst benötigt die Verwaltung deshalb „Entlastung“ durch die WEG.
Auch ein Ingenieur müsste im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Arbeiten, die er während seiner Beschäftigungszeit erledigt hat, fachlich und sachlich in Ordnung waren. Er muss begonnene Entwicklungsprozesse nach Kündigung natürlich nicht weiterführen. Das muss dann die Nachfolge erledigen.
Die dann, wie bei Hausverwaltungen, auf einen hoffentlich kooperativen Vorgänger stößt.
Nö. Deine Antwort passt nicht. Sie ist schlicht falsch.
Es geht hier aber nicht um einen ominösen Jahresbericht (hübsche Idee, solltest Du Dir patrentieren lassen) , sondern um die JAHRESABRECHNUNG. Du bist offensichtlich im völlig falschen Märchen.
Das ist ebenfalls kompletter Unsinn. Er muss genau GAR NICHTS nachweisen. Er arbeitet, seinem Chef gefällt das (oder auch nicht) und das war’s.
Träume weiter.