Hallo,
A wohnt seit 2,5 Jahren in einer größeren Wohnanlage, die aus lauter teilmöblierten 1-Zimmer-Appartements besteht und zum Großteil von Studenten und Wochenendheimfahrern bewohnt wird.
A hat zum 31.07. gekündigt und wollte nun (schon einige Tage vor dem offiziellen Mietende) die Wohnung zurückgeben.
Der Hausverwalter kam vorbei - und war über den Zustand der Wohnung empört.
A hat zwar geweißelt, den Boden gewischt, die Fenster geputzt, die Gardinen gereinigt, die Möbel innen und außen abgeschruppt, aber:
- in einer Ecke, in welcher der Heizkörper steht, hat A doch tatsächlich unter diesem etwas Staub übersehen
- A hat zwar die Vorderseite und Hinterseite der Badezimmertür abgeschruppt, allerdings nicht die schmale Seite, die ins Schloß fällt
- A hat den (absolut einwandfrei funktionierenden) Lüftungsfilter im Bad nicht ausgetauscht
- und das 30 Jahre alte Badezimmer sieht nicht so aus, als wäre es erst gestern eingebaut worden!
Aufgrund all dieser Mängel hat der Hausverwalter die Wohnungsabnahme verweigert, A solle nachbessern. Bzw. dies dem Hausmeister überlassen. Dieser würde dafür zwar ~ 100 EUR verlangen, aber da A ja offensichtlich zu dämlich sei, die Wohnung ordentlich zu säubern, sei dies wohl die beste Lösung.
A ist darüber nicht erfreut. Jetzt darf er in der nächsten Woche noch einmal herfahren (ca. 400 km hin und her), um nachzubessern und dann noch einmal eine Wohnungsübergabe zu versuchen. A sieht übrigens nicht ein, 100 EUR an den Hausmeister zu zahlen und möchte selbst diese „gravierenden Mängel“ ausbessern.
Das Badezimmer ist übringes schon über 30 Jahre alt, in der Zeit wurde nichts renoviert. Als A in die Wohnung einzog, meinte der Hausverwalter entschuldigend, dass es halt nicht mehr neu, sondern schon ziemlich abgewohnt sei. Aber jetzt, da A auszieht, soll es wie frisch eingebaut aussehen!
A hat zwar alles geschruppt + entkalkt, aber insbesondere den Fugen sieht man halt ihr Alter schon an.
A wird noch einmal kräftig darüber schruppen und hoffen, dass es noch etwas besser wird.
Zum Lüftungsfilter:
muss A den wirklich austauschen?
Der Vater von A, der selbst Vermieter ist, meinte dass das den A nichts angehen würde, sondern Sache der Hausverwaltung bzw. des Hausmeisters sei. Schließlich zahle A ja auch für den Hausmeister (etwa 25 EUR im Monat entfallen auf diesen).
Allgemein zahle A für seine lächerliche 25-qm-Wohnung 400 EUR im Monat, da könne der Hausveralter bzw. der (nicht personengleiche) Vermieter auch selbst mal Geld in die Wohnung investieren.
Im Mietvertrag steht nichts bzgl. des Lüftungsfilters.
Dort ist zwar aufgeführt, dass A beim Auszug gefälligst weißeln soll (unabhängig davon, wann dies das letzte mal geschehen sei), dass er die Gardinen zu reinigen habe (unabhängig davon, wann dies zuletzt geschehen sei), dass er die Heizkörper neu lackieren soll, der Boden gewischt werden muss, etc. etc. Aber der Lüftungsfilter wird nicht erwähnt.
A, der zuvor immer das Glück hatte in Wohnungen mit Badezimmer-Fenster zu wohnen, hat von Lüftungsfiltern keine Ahnung und hat an diesen beim Reinigen gar nicht gedacht, zumal er eben einwandfrei funktioniert.
Daher nun die Fragen:
Muss A den Lüftungsfilter selbst auswechseln?
Wie soll sich A verhalten, wenn der Hausverwalter wieder die Wohnungsabnahme verweigert? Einen Nachmieter gibt es übrigens schon.
Das Fleckchen Staub unter dem Heizkörper wird A entfernen, sowie die Türe noch abschruppen, aber das Bad wird A sicher nicht so gut reinigen können, dass es wie neu aussieht.
Liebe Grüße,
Anna