Hausverwalterhonorar beim Finanzamt geltend machen

Ich bin in einer Eigentümergemeinschaft zum Verwalter gewählt worden und erhalte dafür im Jahr ein Honorar von 1080,00 EURO. Ich bin Pensionär und mach jährlich meine Steuererklärung. Wie mache ich diesen Betrag beim Finanzamt geltend?

Ich bin in einer Eigentümergemeinschaft zum Verwalter gewählt
worden und erhalte dafür im Jahr ein Honorar von 1080,00
EURO. Ich bin Pensionär und mach jährlich meine
Steuererklärung. Wie mache ich diesen Betrag beim Finanzamt
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Hallo,
nach Ihren Angaben ist wohl so ,dass die Eigentümergemeinschaft keine Lohnsteuerkarte verlangt und die auch die Minijobregelung nicht anwendet.Die vorstehenden Möglichkeiten wäre möglich , wenn von einer festen Eingliederung ausgeht, dass heisst die Stundenzahl und Tätigkeiten sind fest vorgeplant. Ist diese nicht der FAll, was oft die Regel ist, dann sind die Einkünfte auf der Anlage „S“ als sonstige selbständige Tätigket zu erklären. Damit zusammenhängende Unkosten die nicht ersetzt werden können abgezogen werden. Der Rest wird als Gewinn mit Ihren persönlichen Steuersatz versteuert, der sich mit der Zusammenrechnung der Pension ergibt. Dass könnte so ca. 25 % Einkommensteuer sein ( von 1000 Euro Gewinn also 250 Euro STeuer). Wie gesagt es gibt auch die Möglichkeit dass die Eigentümergemeinschaft als ARbeitgeber Sie bei der Minijoberzentrale anmeldet und dann allerdings die Abgaben mit 30 % selbst trägt, dann müssten Sie die Einnahmen nicht bei der Einkommensteurerklärung angeben.
MfG
Horst Mennig