Hausverwalterin unterschlägt Geld

Hallo,

angenommen, eine Hausverwalterin werkelt seit 15 Jahren mehr oder weniger unkontrolliert in einer kleinen Hausanlage mit 6 Eigentumswohnungen. Die Kassenprüferin, die im Haus wohnt, ist ihre beste Freundin und hat die Kasse immer als völlig korrekt bezeichnet. Jetzt wurde durch einen anderen Eigentümer, der sich die Unterlagen für das vergangene Jahr zeigen ließ, festgestellt, daß sich die Hausverwalterin neben ihrem vertraglich vereinbarten Honorar zusätzlich 296,- Euro auf ihr Konto überwiesen hat. Sie begründet das mit übermäßigem Arbeitsaufwand, der ihrer Meinung nach den vertraglich vereinbarten Rahmen übersteigen würde.
Das stimmt natürlich nicht. Der Arbeitsaufwand war in dem betreffenden Jahr eher geringer als üblich. Und was sie sich in den anderen Jahren, in denen wirklich mehr zu tun war, zusätzlich überwiesen hat, weiß bis jetzt noch kein Mensch. Sie ist der Meinung, daß sie diese Unterlagen nicht herzeigen muß, weil sie für diese Zeit ja sowieso bereits entlastet wurde.
Meine Frage ist jetzt natürlich, was man da am besten machen sollte.
Ist das Betrug? oder Unterschlagung?
Anzeige erstatten?

Die Kassenprüferin ist der Meinung, daß man die Sache auf sich beruhen lassen sollte, weil die Hausverwalterin zugesagt hat, daß sie den entsprechenden Betrag wieder zurückzahlen wird, um „Streitigkeiten“ zu vermeiden.

Was meint Ihr?

Hallo,

ich würde mich mit sofortiger Wirkung nach einer neuen Hausverwalterin umsehen und die Bücher der letzen Jahre durchsehen.

Wenn es wirklich ein einmaliger Vorfall war kann (aber muss man nicht) dies eventuell wirklich durch eine Rückzahlung aus der Welt geschafft werden.

Rein vom Betrag her ists wirklich nicht die Welt. Ich habe da schon ganz andere Sachen erlebt wo eine Hausverwalterin innerhalb weniger Jahre mal schnell einen insgesamt 7-stelligen Betrag duch überhöhte Nebenkostenabrechnungen und gefälschte Rechnungen „erbeutet“ hat.

Trotzdem kann man natürlich Anzeige erstatten.

In keinem Fall würde ich diese Frau weiter als Hausverwalterin akzeptieren. Wenn dazu kein Einsehen bei Ihr vorhanden ist, müsstet Ihr den harten Weg gehen.

Gruß Ivo

Hallo,

die Hausverwalterin muss selbstverständlich zumindest an die Prüfer die Unterlagen herausgeben. Wenn nun sogar ein möglicher Straftatbestand vorliegt sollten die Mitglieder der WEG eine ausserordentliche Sitzung beantragen mit dem Tagesordnungspunkt „Ablösung / Kündigung des Vertrages mit der Hausverwalterin“. Die Hausverwalterin ist aufzufordern sämtliche Unterlagen auszuhändigen.

Die Verwalterin benötigt für höhere Einnahme aus dem Vremögen der Eigentümer einen Beschluss. Entnimmt sie ohne Gemehmigug Gelder ist es eine Veruntreuung.

angenommen, eine Hausverwalterin werkelt seit 15 Jahren mehr
oder weniger unkontrolliert in einer kleinen Hausanlage mit 6
Eigentumswohnungen. Die Kassenprüferin, die im Haus wohnt, ist
ihre beste Freundin und hat die Kasse immer als völlig korrekt
bezeichnet. Jetzt wurde durch einen anderen Eigentümer, der
sich die Unterlagen für das vergangene Jahr zeigen ließ,
festgestellt, daß sich die Hausverwalterin neben ihrem
vertraglich vereinbarten Honorar zusätzlich 296,- Euro auf ihr
Konto überwiesen hat. Sie begründet das mit übermäßigem
Arbeitsaufwand, der ihrer Meinung nach den vertraglich
vereinbarten Rahmen übersteigen würde.

Dann hätte sie sich den Betrag gemehnigen lassen müssen.

Das stimmt natürlich nicht. Der Arbeitsaufwand war in dem
betreffenden Jahr eher geringer als üblich.

Auf das kommt es nun nicht an. Entscheidend ist, was als Lohn genehmigt war.

Und was sie sich

in den anderen Jahren, in denen wirklich mehr zu tun war,
zusätzlich überwiesen hat, weiß bis jetzt noch kein Mensch.
Sie ist der Meinung, daß sie diese Unterlagen nicht herzeigen
muß, weil sie für diese Zeit ja sowieso bereits entlastet
wurde.

Hier ergibt sich eien ganz andere Frage. Weshalb bescheinigt die Prüferin eine ordnungsgemässe Abrechnung, wenn dies nicht der Fall ist. Sie ist somit schadenersatzpflichtig, weil sei durch falsche Angaben überhaupt erst erreicht hat, dass die Jahresabschlüsse genehmigt wurden.

Meine Frage ist jetzt natürlich, was man da am besten machen
sollte.
Ist das Betrug? oder Unterschlagung?
Anzeige erstatten?

Anzeige auf jeden Fall erstatten.

Die Kassenprüferin ist der Meinung, daß man die Sache auf sich
beruhen lassen sollte, weil die Hausverwalterin zugesagt hat,
daß sie den entsprechenden Betrag wieder zurückzahlen wird, um
„Streitigkeiten“ zu vermeiden.

Diese Kassenprüferin, die nun reagiert, sich auch noch dafür einsetzt, dass Unrecht nicht geklärt wird, sollte man auch zum Teufel jagen. Warum versteckt sich die Hausverwalterin hinter den bereits genehmigten Aschlüssen und will die Unterlagen nicht herausgeben, wenn sei nicht noch mehr zu befürchten hat ?

Es kann keine Rücksicht geben. Es darf sie nicht geben. Ich erlebe in meinem Bereich die tollsten Dinge. Da spekulieren Hausverwalter mit der Kaution der Mieter und mit der Instandhaltungspauschale der Vermieter, andere haben eine recht großzügige Umrechnung von DM auf Euro, wo plötzlich Gelder fehlen, andere wiederum führen die jährlichen Instandhaltungsrücklagen stets in einer Liste auf, legen sie auf diversen Sparbüchern an und die Summen stimmen nicht mehr überein. Ich frage mich, weshalb eigentlich jeder, der einen Taschenrechner bedienen kann, Hausverwalter werden darf und die sonst überwiegende Zahl korrekter Verwaltungen in Verruf bringen darf.

Gruss Günter

Moien!

Nach Deiner Schilderung kann nahezu zweifelsfrei angenommen werden, daß ihr euch über Jahre hinaus habt ausnehmen lassen! hr solltet die Angelegenheit ohne weiter zu überlegen einem Anwalt übergeben und gegen beide Strafanzeige wegen Verdachts auf gewerbsmässigen Betrugs erstatten, denn es ist anzunehmen, daß auch die Kassenprüferin mit drinne stekct!

Bernd
P.S.: Es ist völlig wurscht wie alt die „Bücher“ sind - Zugriff habt ihr prinzipiell jederzeit!

hallo,

schau mal mal heute abend im ARD um 21:45 „Kontraste“. da soll über einen berliner hausverwalter berichtet werden, der seit jahren diese masche drauf hat und schon wegen gewerbsmäßigem betrugs mehrmach angeklagt und verurteilt wurde.

gruß
ann

Ob hier ein „harter Weg“ oder ein „Rauswurf“ was bringt,
ist eben die Frage.

Denn die „Gegenseite“ hat ja offensichtlich nicht
allein gehandelt.

Das Rückzahlungsangebot lautet dann ja auch „übersetzt“ :
Ich zahle zurück OHNE Anerkenntnis einer Rechtspflicht,
habe einen Mehraufwand gehabt und möchte nur „keinen
Ärger“.

Dass das Betrug nun war, ergibt sich hieraus gar nicht.
Is erst msal rein was zivilrechtliches.
Und wie das ausgehen kann, steht absolut in den
Sternen…das kann hier niemand durchprüfen,
ohne sich in den Fall reinzuknieen.