Hallo,
die Hausverwalterin muss selbstverständlich zumindest an die Prüfer die Unterlagen herausgeben. Wenn nun sogar ein möglicher Straftatbestand vorliegt sollten die Mitglieder der WEG eine ausserordentliche Sitzung beantragen mit dem Tagesordnungspunkt „Ablösung / Kündigung des Vertrages mit der Hausverwalterin“. Die Hausverwalterin ist aufzufordern sämtliche Unterlagen auszuhändigen.
Die Verwalterin benötigt für höhere Einnahme aus dem Vremögen der Eigentümer einen Beschluss. Entnimmt sie ohne Gemehmigug Gelder ist es eine Veruntreuung.
angenommen, eine Hausverwalterin werkelt seit 15 Jahren mehr
oder weniger unkontrolliert in einer kleinen Hausanlage mit 6
Eigentumswohnungen. Die Kassenprüferin, die im Haus wohnt, ist
ihre beste Freundin und hat die Kasse immer als völlig korrekt
bezeichnet. Jetzt wurde durch einen anderen Eigentümer, der
sich die Unterlagen für das vergangene Jahr zeigen ließ,
festgestellt, daß sich die Hausverwalterin neben ihrem
vertraglich vereinbarten Honorar zusätzlich 296,- Euro auf ihr
Konto überwiesen hat. Sie begründet das mit übermäßigem
Arbeitsaufwand, der ihrer Meinung nach den vertraglich
vereinbarten Rahmen übersteigen würde.
Dann hätte sie sich den Betrag gemehnigen lassen müssen.
Das stimmt natürlich nicht. Der Arbeitsaufwand war in dem
betreffenden Jahr eher geringer als üblich.
Auf das kommt es nun nicht an. Entscheidend ist, was als Lohn genehmigt war.
Und was sie sich
in den anderen Jahren, in denen wirklich mehr zu tun war,
zusätzlich überwiesen hat, weiß bis jetzt noch kein Mensch.
Sie ist der Meinung, daß sie diese Unterlagen nicht herzeigen
muß, weil sie für diese Zeit ja sowieso bereits entlastet
wurde.
Hier ergibt sich eien ganz andere Frage. Weshalb bescheinigt die Prüferin eine ordnungsgemässe Abrechnung, wenn dies nicht der Fall ist. Sie ist somit schadenersatzpflichtig, weil sei durch falsche Angaben überhaupt erst erreicht hat, dass die Jahresabschlüsse genehmigt wurden.
Meine Frage ist jetzt natürlich, was man da am besten machen
sollte.
Ist das Betrug? oder Unterschlagung?
Anzeige erstatten?
Anzeige auf jeden Fall erstatten.
Die Kassenprüferin ist der Meinung, daß man die Sache auf sich
beruhen lassen sollte, weil die Hausverwalterin zugesagt hat,
daß sie den entsprechenden Betrag wieder zurückzahlen wird, um
„Streitigkeiten“ zu vermeiden.
Diese Kassenprüferin, die nun reagiert, sich auch noch dafür einsetzt, dass Unrecht nicht geklärt wird, sollte man auch zum Teufel jagen. Warum versteckt sich die Hausverwalterin hinter den bereits genehmigten Aschlüssen und will die Unterlagen nicht herausgeben, wenn sei nicht noch mehr zu befürchten hat ?
Es kann keine Rücksicht geben. Es darf sie nicht geben. Ich erlebe in meinem Bereich die tollsten Dinge. Da spekulieren Hausverwalter mit der Kaution der Mieter und mit der Instandhaltungspauschale der Vermieter, andere haben eine recht großzügige Umrechnung von DM auf Euro, wo plötzlich Gelder fehlen, andere wiederum führen die jährlichen Instandhaltungsrücklagen stets in einer Liste auf, legen sie auf diversen Sparbüchern an und die Summen stimmen nicht mehr überein. Ich frage mich, weshalb eigentlich jeder, der einen Taschenrechner bedienen kann, Hausverwalter werden darf und die sonst überwiegende Zahl korrekter Verwaltungen in Verruf bringen darf.
Gruss Günter