Hausverwalterin verstorben, was passiert weiter?

Ein Vater hat eine Hausverwaltung auf seinen Namen angemeldet und hatte seine Frau als Verwalterin angestellt, da er von der Materie keine Ahnung hat. Nun ist seine Frau verstorben.
Was passiert jetzt mit den restlichen Eigentümergemeinschaften? Kann dieser Vater dehnen den Verwaltungsvertrag kündigen ohne dann Schadenersatz oder ähnliches zahlen zu müssen?
Kann er die Hausverwaltung nicht einfach mit allen Eigentümergemeinschaften verkaufen?

Es muss eine Eigentümerversammlung einberufen werden und der Verwalter entlastet werden. Danach kann kein Schadensersatz mehr angemeldet werden.

Während dieser Eigentümerversammlung kann der Verwalter den Vertrag kündigen.

Details zu Fristen und Terminen stehen im Vertrag.