Hallo an alle,
Ich kenne jemanden, der habe mit einem Hausverwalter für zwei Häuser jeweils einen Vertrag geschlossen
vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2015 und
vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2020 hat.
Damals haben die beiden sich noch verstanden, nun sieht die Sache etwas anders aus.
Im WEG steht dass ein Verwalter maximal auf 5 Jahre bestellt werden darf. Sind die beiden Verträge damit hinfällig? Oder nach fünf Jahren abgelaufen?
Außerdem enthält der Vertrag einen Satz "Wenn „der eine“ den Vertrag kündigt, dann wird der andere Partner („der Hausverwalter“) von jeder Schuld freigestellt. Ist so etwas überhaupt in Ordnung?
Wie hoch kann eine Hausverwaltergebühr sein? Gibt es dazu auch eine Regelung?
Danke und viele Grüße