Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
vor einem Monat haben wir unsere Wohnung verkauft und dies auch unserer Hausverwaltung mitgeteilt.
Jetzt wird auf einmal ein Kostenersatz lt. § 2 Verwaltervertrag für Verwalterzusatzleistung (Korrespondenz mit Verkäufer und Käufer, Notar und Grundbuchamt, Änderung EDV, Buchhaltung usw.)
Ich finde so etwas ganz schön dreißt, da hier niemal ein Betrag von 178,50 entstehen kann.
Ist das rechtens ???
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
Du musst in den Verwaltervertrag schauen.
Wenn dort bei Verkauf keine Vergütungspauschale steht, kann der Verwalter keine Gebühren erheben. Wenn dort aber etwas steht, kommst Du leider nicht daran vorbei. Es gibt Verträge bei denen der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss, also gewisse Aufwendungen hat. Der Verwalter bezieht sich aber auf § 2 des Verwaltervertrages, dort muss dies geregelt sein. Wenn dort keine Pauschale steht, soll er Dir seine Kosten in dieser Höhe nachweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Aubertin
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Hallo Hans-Joachim,
vielen lieben Dank für deine Antwort. Ich werde mich am Montag mit unserer Hausverwaltung in Verbindung setzen und mir den Vertrag zukommen lassen…ich bin gespannt…
Viele Grüße
Annette
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