Hausverwaltung

Liebe/-r Experte/-in,

Bis zu welcher Höhe darf ein Hausverwalter Gartenarbeiten in Auftrag geben, ohne daß eine rechtzeitige Benachrichtigung bzw. Zustimmung aller Eigentümer erforderlich wird. (keine akute Notsituation wegen umfallender Bäume ö.ä.)
Darf er dafür eine Sonderumlage einfordern oder müssen die Kosten aus der allg. Rücklage bezahlt werden.

Auf eine kurze Stellungnahme freut sich
Robert

Hallo, Robert,
das hängt natürlich von der Größe der Gemeinschaft ab und dem Wirtschaftsplan, in dem die voraussichtliche Höhe der Gartenarbeiten genannt wird. Der Wirtschaftsplan ist ja in einer Eigentümerversammlung beschlossen worden.
Wie bezahlt wird, ist ein völlig anderes Thema. ( Kann der Verw. frei über die Rücklagen verfügen, etc.)
MfG

hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen. es wäre aber super, wenn ich die antworten von den anderen bekommen könnte, weil auch mich das problem in kürze treffen wird.

markus

sorry da kann ich ehrlich gesagt keine 100%ige antwort zu geben

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