Liebe/-r Experte/-in,
Mein Freund hat sich eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus samt Garage gekauft. Im Nov. erhilt er einen Brief von dieser dass die Garagen saniert werden müssen und er einen Betrag von 1500€ über weisen soll. Was er auch umgehend tat.Im Jan.2010 hat die Hausverwaltung ihn erst angmahnt er hätte noch nicht bezahlt,kurz darauf kam ein Entschuldigungsschreiben dass der Betrag doch im Nov. bei der Hausverwaltung eingegangen ist. Mittlerweile haben wir Aug.2010 und bis heute ist nichts passiert mit der Sanierung. Immerwieder hat er die Hausverwaltung angerufen wie auch andere Eigentümer doch nichts geschieht. Was sollen wir jetzt tun? Vielen Dank für alle Antworten
Ich würde eine Frist von etwa 14 Tagen setzen, bis wann der Nachweis geführt wird, dass die Sanierung in Auftrag gesetzt wurde. Ersatzweise in gleichem Schreiben die Rückerstattung des Betrages einfordern - sollte nichts passiert sein.
Was sagt der VBR dazu? Was sagen die anderen Garagenbesitzer hierzu?
Gab es überhaupt einen ordentlichen Beschluss für die Sanierung?
Dann würde ich eine Rechnungsprüfung beim Verwalter durchführen, die Dein Freund persönlich machen soll. In diesem Falle würde ich auch die Giro- /Spar-Konten checken, und die Bestände prüfen ob alles mit Rechten Dingen läuft.
Hierbei soll dann der Nachweis geführt werden, ob die anderen Garagenbesitzer auch die Zahlung geleistet haben.
Wenn ja - wo ist das ganze Geld?? Warum ist nichts passiert??
Wenn das Geld nicht oder nicht vollständig vorhanden ist. Klärung was bisher getan wurde und Rückerstattung fordern. Natürlich auch hier mit (kurzer) Fristsetzung.
Im unfreundlichsten Falle würde ich mit gerichtlichen Maßnahmen drohen. Bei weiteren Hinhaltetaktiken als wirklich letzte Maßnahme die Staatsanwaltschaft einschalten.
Hallo Hilfesuchende,
wie bei jedem Rechtsgeschäft, hätte ich keinerlei Vorleistung getätigt.
Handelt es sich bei der Garage nicht um Gemeinschaftseigentum, geht die Verwaltung diese Renovierung sowieso nichts an.
Die Hausverwaltung in Verzug setzen, natürlich mit Datumsangabe, danach die Hausverwaltung verklagen.
Entweder auf Erfüllung der Sanierung oder auf Geldrückzahlung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim
Hallo Michell,
die Praktik der Hausverwaltung ist schon etwas zweifelhaft. Die Tatsache, dass eine Einzahlung erst später entdeckt wird, lässt auf eine eher unübersichtliche Buchhaltung schließen. Dass ein Betrag für eine bevorstehende Sanierung schon vorher einbezahlt werden muß ist auch nicht die übliche Praxis. Üblich ist, dass eine Sonderumlage erst zu bezahlen ist, wenn bereits Kosten angefallen sind. So viel finanziellen Spielraum muß eine gesunde WEG schon haben. Dass sich eine Sanierung hinziehen kann, ist schon möglich aber die vorgenannten Umstände lassen doch etwas Überlegung zu. Im Prinzip könnt Ihr nichts anderes machen als der Hausverwaltung auf die Pelle rücken und in Erfahrung bringen, warum sich die Sanierung hinzieht. Notfalls sollt ihr, wenn das nicht der einzige Punkt der Nachlässigkeit ist, damit drohen, die Hausverwaltung abzuwählen. Dafür ist jedoch eine Einigung unter den Eigentümern erforderlich, denn das kann nur in Mehrheit geschehen. Sinnvoll wäre es auch, den/die Verwaltungsbeiräte zu kontaktieren, denn die sollten ein wenig mehr Einblick in die Angelegenheit haben und vielleicht auch Auskunft geben können, wenn sie nicht ganz von der Verwaltung eingelullt sind.
Also meine Empfehlung in dieser Sache ist, gut am Ball zu bleiben. Es gab schon Verwaltungen, die sich mit dem Geld der Eigentümer aus dem Staub gemacht haben und dann wird es ernsthaft kritisch.
Ich möchte das nun nicht für euren Fall so annehmen aber vorsichtig solltet ihr dennoch sein.
Also die hoffentlich brauchbaren Gedanken beachten, dann wird sich die Sache schon zum Positiven wenden.
Viel Erfolg in dieser Sache wünscht
Hubert
Ich denke die Eigentümergemeinschaft sollte eine Versammlung einberufen und Aufklärung fordern. Ansonsten einen Anwalt einschalten.
Hallo,
Ihr Anliegen ist immer wiederkehrend.
Ich empfehle Ihnen, diesen Punkt schriftlich an der WEG Verwalter für die nächste Eigentümerversammlung anzuzeigen.
Ich bin ab dem 30.08 für 2 Wochen im Urlaub.
Viele Grüße
Bitte prüfen, ob es einen Beschluss zur Sanierung der Garagen gibt in dem festgelget wurde, dass eine Sonderumlage zu zahlen ist - also in Ihrem Fall die 1.500 €.
Im weiteren bitte im Beschluss prüfen (steht alles in den Beschlussprotokollen/Niederschriften der letzten Eigentümerversammlungen) was, wann und wie teuer gemacht werden soll.
Natürlich muss der Verwalter erst das Geld haben, bevor er anfängt Aufträge für die Massnahme zu erteilen.
Gibt es Vorgaben der Eigentümergemeinschaft, wie er verfahren soll? Muss er erst noch langwierige Ausschreibungen durchführen? Gibt es weitere Gremien in der WEG, die über das Fortschreiten des Vorhabens bestimmen (also nicht der Verwalter alleine) usw… Dies sollte erst geprüft werden.
Das Geld ist auf jeden Fall nicht weg. Der Verwalter muss das Geld auf ein Treuhandkonto verwahren und regelmäßig ordnungsgemäß darüber abrechnen. Wenn kein Bauvorhaben innerhalb des gem. Beschluss festgesetzten Zeitraums erolgte, muss er die Beträge im Rahmen der Abrechnung wieder an die Miteigentümer auskehren, sofern die Wohnungseigentümergemeinschaft nichts anderes beschließt. Die Konten können jederzeit nach Terminabsprache beim Verwalter von den Miteigentümern eingesehen werden, sofern die Angst besteht, dass Geld sei nicht mehr da.
Also: Beschlusslage prüfen - hier sollte festgelegt sein, was der Verwalter bis wann zu erledigen hat.
Viele Grüße
Hallo Michell
Entschuldige das ich erst jetzt antworte, war im urlaub.
Für die Sanierung der Garagen müsste ein Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegen. In dem sollte geregelt sein, wann was saniert wird. Wenn keine Sanierung erfolgt, fordern sie das Geld zurück.
Aber sie sollten alles schriftlich machen.
MfG
Kubig