Liebe/-r Experte/-in,
ich verwalte u.a.ein Haus mit 4 Eigentumswohnungen. Nun hat ein Eigentümer den Kellerraum mit dem Wohnzimmer vor langer Zeit verbunden. Es stellt sich jetzt die Frage, ob die Kellerfenster- die zur Erneuerung anstehen 2 an der Zahl- aus Holz und Thermopaneverglasung von der Gemeinschaft zu zahlen sind oder anteilig da die anderen Fenster aus Stahl sind und weitaus billiger sind.
Danke für eine Antwort D Ruchhöft
Hallo D Ruchhöft,
die Eigentümergemeinschaft entscheidet per Beschluss „welche“ neuen Fenster eingebaut werden. Die entstehenden Kosten tragen alle Eigentümer anteilig ihres Miteigentumsanteils.
Beste Grüße
Patrick65
Hallo,
da ist aber noch einiges unklar!
Nun hat
ein Eigentümer den Kellerraum mit dem Wohnzimmer vor langer
Zeit verbunden.
Hat das die Gemeinschaft per Beschluss genehmigt? Wenn es vor langer Zeit war, dann war für solche Maßnahmen noch Allstimmigkeit erforderlich!
Sind die Eigentumsanteile angepasst worden? Wurde die Teilungserklärung geändert? Vermutlich nicht, dieser Eigentümer müsste jetzt wegen der vermehrten Anteile mehr Hausgeld zahlen.
Es stellt sich jetzt die Frage, ob die
Kellerfenster- die zur Erneuerung anstehen 2 an der Zahl- aus
Holz und Thermopaneverglasung von der Gemeinschaft zu zahlen
sind oder anteilig da die anderen Fenster aus Stahl sind und
weitaus billiger sind.
Wenn meine obigen Annahmen zutreffen, muss dieser Eigentümer den Aufpreis der teureren Fenster selbst zahlen!
Wurde der baulichen Veränderung irgendwann einmal durch die WEG zugestimmt? Nein? - Dann sollte es das Problem des einzelnen Eigentümers sein.
Wenn ja, mit welchen Bedingungen / Auflagen durch die WEG wurde zugestimmt? Keine? Dann ist es m.E. das Problem der Gemeinschaft.
Was für Fenster sind derzeit eingebaut? Stahlfenster? Dann bekommt er die Gleichen. Hat er in der Vergangenheit neue Holz-/ oder Kunststofffenster einbauen lassen? Wenn ja auf wessen Veranlassung und Rechnung.
Und überhaupt, was sagt die TE hierüber aus?
Wurde darüber hinaus die Wohn-/Heizfläche des zusätzlichen Kellers mit in die Kostenumlage für WW und Heizung mit aufgenommen, da sich die Wohnfläche verändert hat? (Wie sicherlich bekannt müssen mind. 30% der vorgenannten Koten pauschal nach der Wohn-/Heizfläche umgelegt werden.
Wurden weiterhin die MEA´e entsprechend angepasst?
Jede Menge Fragen und keine vernünftige Antwort.
Ich würde versuchen, dass die Gemeinschaft eine einvernehmliche Lösung findet. Ohne weiteres Wissen über Hintergründe, kann ich keine Aussage treffen und empfehle daher, bei Streitigkeiten unverzüglich einen RA mit der Prüfung der Sachlage zu beauftragen.