Hausverwaltung

Guten Tag.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Laut Kaufvertrag muss die Hausveraltung einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft dem Verkauf einer Wohnung zustimmen. Wer kommt für die Kosten dieser Zustimmungserklärung auf. Der Verkäufer oder der Käufer der Wohnung?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, mit freundlichen Grüßen
Katinkat

Hallo,

Wieviel kostet es denn, eine Einwilligung in 5 Minuten zu tippen, auszudrucken und unterschreiben zu lassen?

Gruß
Sticky

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Hallo,

Wieviel kostet es denn, eine Einwilligung in 5 Minuten zu
tippen, auszudrucken und unterschreiben zu lassen?

Gruß
Sticky

Das kostet unverschämte 90 Euro.

Es sind halt keine 5 Minuten!
Die Verwalterzustimmung wird notariell beglaubigt. (vom Notar des Verwalters…)
Dieser bestätigt dem beurkundenden Notar, dass der Verwalter überhaupt der aktuelle Verwalter ist. Dazu muss dem Notar das Protokoll der ETV, aus dem hervorgeht, dass der Verwalter gewählt wurde, vorgelegt werden, und zwei Miteigentümer müssen persönlich vor dem Notar die Richtigkeit des Protokolls bestätigen. (Das passiert allerdings nur einmal pro Amtsperiode des Verwalters.)

Für jede Verwalterzustimmung werden also Notargebühren fällig.

Gruß n.

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Die Verwalterzustimmung wird notariell beglaubigt. (vom Notar
des Verwalters…)
Dieser bestätigt dem beurkundenden Notar, dass der Verwalter
überhaupt der aktuelle Verwalter ist. Dazu muss dem Notar das
Protokoll der ETV, aus dem hervorgeht, dass der Verwalter
gewählt wurde, vorgelegt werden, und zwei Miteigentümer müssen
persönlich vor dem Notar die Richtigkeit des Protokolls
bestätigen. (Das passiert allerdings nur einmal pro
Amtsperiode des Verwalters.)

Für jede Verwalterzustimmung werden also Notargebühren fällig.

Gruß n.

Ja, aber wer kommmt normalerweise für die Gebühren auf. Der Verkäufer oder der Käufer? Lg, Katja.

Hallo,

Ja, aber wer kommmt normalerweise für die Gebühren auf. Der
Verkäufer oder der Käufer?

Das ist ganz einfach: das steht im Kaufvertrag. Weil es frei verhandelbar ist. Dafür gibt es keine gesetzliche Regelung - warum auch?
Gruß
loderunner (ianal)

Ja, aber wer kommmt normalerweise für die Gebühren auf. Der
Verkäufer oder der Käufer? Lg, Katja.

Das ist nicht leicht zu beantworten.

Denn du hast eine 3. Möglichkeit vergessen: nämlich die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Die muss es normalerweise bezahlen, da es ja in deren Interesse ist, unliebsame Eigentümer fern zu halten.

Per Teilungserklärung oder Beschluss kann der Verkäufer zur Kostentragung verpflichtet werden.

Dieser wälzt dann per Standardklausel alle mit dem Kauf verbundenen Kosten auf den Käufer ab - und so bleiben in der Praxis diese Kosten üblicherweise an dem Käufer hängen.

Aber, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind und die Kostentragung nicht geregelt ist, bleiben m.M. nach die Kosten bei der Eigentümergemeinschaft.

gruß n.

Zu dem Thema gibts innerhalb
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=345665
ne ausführlichere Diskussion.
Gruß n.

Üblicherweise findet sich in jedem notariellen Kaufvertrag eine Regelung, wer die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt. Das ist meistens der Käufer, aber frei vereinbar. Zu den Durchführungskosten gehören auch die Kosten der Zustimmung der Hausverwaltung. Das sind zunächst die Kosten der Beglaubigung der Zustimmung durch den Notar. Manchmal berechnen aber auch die Verwaltungsfirmen Kosten für ihre mühevolle Erklärung, die m.E. nur dann berechtigt sind, wenn sie in dem Verwaltervertrag (zwischen Verwaltungsfirma und Eigentümergemeinschaft) festgelegt und vereinbart wurden, sonst nicht.

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