Hausverwaltung als Privatmensch

Hallo,

ich weiß nicht genau, ob das überhaupt eine Rechtsfrage ist, aber:
Kann man privat für die Eigentümerin die Hausverwaltung übernehmen - für das Haus in dem auch ich selbst eine Wohnung gemietet habe.

Die Frage deswegen, ob ich mir das alles zu einfach oder blauäugig vorstelle - sich eben um alles kümmern, Kosten verwalten, vielleicht so was wie WISO Hausverwalter kaufen damit die Formulare eine gewisse Optik und Richtigkeit haben usw.
Oder hängen da in unserem schönen Deutschland tausend rechtliche Fallstricke und Pflichten daran?

Der zweite Punkt ist natürlich die Bezahlung, umsonst möchte ich das natürlich nicht machen. Wie muss das erfolgen, als eingetragener Nebenjob oder vielleicht einfach über den Erlass der Miete (oder einen Teil)?

Es handelt sich um ein Haus mit 3 vermieteten Wohnungen, mit bisher sehr unkomplizierten Mietern die (wiederum bisher) keine großen Ansprüche oder Forderungen an die bisherige Hausverwaltung (ein Immobilienmakler) hatten.

Regards

Hallo,

als Hausverwalter sind Sie gewerbluch tätig - Gewrbeanmeldung und steuerluche Anmeldung sind erforderlich. Die Formulierung „als Privatmensch“ ist hier falsch! Sie wollen nachhaltig tätig sein und damit auch Geld verdienen.

Informieren Sie sich über Ihre Pflichten - in er Rubrik „Steuern“ finden Sie allerlei - uch eine Erstberatung beim Steuerberater ist der richtige Weg!

E.

Vielen Dank, damit hat sich das ganze schon erledigt.
Ich dachte das kann man eben „nebenher“ machen, meinetwegen als Nebenjob oä.

Regards

Ja, ein Gewerbe muss angemeldet werden, da hat mein Vorschreiber Recht.
Sie sind zudem als Hausverwalter in der Pflicht und haften für Ihr Handeln. Schon die Kosten für die erforderliche Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird Ihre Einnahmen übersteigen.
Gruß aus NRW