Hallo,
stellt Euch einmal vor da gibt es eine kleine Eigentümergemeinschaft von 4 Einheiten.
Die Hausverwltung beruft sich auf den Gesetzgeber und sagt wir müsssen Vor- und Rückstellungen
machen Fazit: Die Abrechnung ist total unverständlich und absolut nicht nachvollziebar.
Der Vorschlag der Eigentümer, Ein Jahr eine Rechnung am besten auf einer Excel Seite.
Die Anzahl der Buchungen hält sich sehr in Grenzen.
Hatr das vor dem Gesetrzgeber Bestand?
Danbke
Hallo,
das gilt auch für die Fragestellung. Was eine Eigentümergemeinschaft im allgemeinen bildet, sind Rücklagen, Rückstellungen sind theoretisch auch möglich, aber eher im Vermögenskreis der Verwaltung zu erwarten als bei der Gemeinschaft und Vorstellungen haben dort gar nichts verloren.
Insofern stellt sich die Frage, wo genau das Problem bei der Abrechnung liegt, was die Eigentümer gerne hätten und was Du in dem Kontext von uns wissen willst.
Es sei aber schon einmal erwähnt, daß die Rechtsprechung inzwischen recht detaillierte Vorgaben macht, wie die Abrechnungen auszusehen haben. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: bei der Verwaltung handelt es sich um eine Klitsche, die unter Unkenntnis der Rechtslage irgendwas zusammenschraubt oder aber die Leute wissen, was sie tun und gerade deswegen wird die Sache unübersichtlich, weil die Vorgaben ein gewisses Mindestmaß an Kuddelmuddel bedingen. Von hier aus ist das etwas schwer einzuschätzen.
Gruß
C.
Danke für Deine Antwort.
Das Problem ist GAS.
Hier setzt die Verwaltung auf ein „Auslagerungskonto“
d.h. es gibt veine Rückstellun vom Vorjahr die Eingbracht wird und eine „Rückstellung“ für das Folgejahr.
Das hat dazu geführt, dass wir in den letzten 6 Jahren gegenüber den aufaddierten Rg.
einern hohen Betrag im vierstelligen Bereich überzahlt haben!
Die HV will nicht akzeptieren das das eigentlich nicht sein kann.
Nach unserer Meinung sollten sich Rg. und Zahlungen spätestens nach drei Jahren ausgleichen.
Oder liegen wir da so voll daneben?
kurzer Nachtrag:
Wir haben ein EXCELSHEET entwickelt das very simple ist.
Die im letzten Jahr angefallenen RG. hat sie da in 30 bis max.. 60 Minuten eingetragn und gut is.
Muß / kann sie dem Zustammin oder ist das absolut unmöglich?
Dadurch währe die Abrechnung 100% Transparent und Nachvollziehbar.
Servus,
wenn es ‚very simple‘ ist, ist es mit Sicherheit falsch.
Es ist kein Zufall, dass Immobiliengesellschaften für die zeitraumgerechte Abgrenzung der Betriebskosten, die ziemlich anders funktioniert als die Abgrenzungen nach HGB für die Bilanz, Branchensoftware verwenden (z.B. iX-Haus, ReLion), die nur dafür gemacht ist und nichts anderes kann, aber dafür das richtig.
Ich habe ein paar Jahre lang vermietete Objekte gebucht und weiß aus dieser Erfahrung, dass
- in der Betriebskosten- und Hausgeldabrechnung schon mal garnix ‚very simple‘ ist, wenn es Leute machen, die sich für die Materie nicht interessieren, sondern vor allem schnell fertig sein wollen
- haufenweise Hinterhofverwalter mit dreieinhalb WEGn ziemlich der Spur nach arbeiten und sich freuen, wenn sie auch mal ein Ei finden - so dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Hausverwalter tatsächlich ein bissle schräg abgegrenzt hat. Wahrscheinlicher ist freilich, dass er nicht richtig vermitteln kann, was er warum macht.
Schöne Grüße
MM
Danke für die Antwort.
Hilft aber leider nicht weiter.
Abgrenzung hin oder her
wenn in , sagen wir mal 6 Jahren Rg. über 10.000€ eingegangen sind
die Verwaltung aber 15.000€ abgerechnet hat.
Wie erklärt man das denn den Laien?
Das kommt darauf an, was abgegrenzt wurde.
Das muss man dann halt erklären.
Dass im letzten der sechs Jahre entweder für einige Monate oder für das ganze Jahr natürlich keine Rechnungen vorliegen, ist so klar wie Kloßbrühe. Die Beträge aus dem Beispiel können stimmen, auch wenn sie ziemlich extrem ausschauen - dazu müßte man die Abrechnungen vor sich haben und Punkt für Punkt prüfen.
Sicher ist, dass sich das sehr viel leichter erklären lässt (und dabei dann auch mögliche Fehler gefunden werden können), wenn die Eigentümer nicht von vornherein mit Fanfaren, Pauken und dicken Backen dahergerasselt kommen, sondern Bereitschaft zeigen, sich mit der Materie mal zu beschäftigen - was ja eigentlich nahe liegt, wenn man Immobilieneigentum hat.
Schöne Grüße
MM
die Kernfrage bleibt bis jetzt unbeantwortet:
Ist die HVW an ein bestimmtes Prozedere gebunden, per Gesetz?
Oder können kleine Einheiten, wie unsere, sagen uns genügt eine einfach addition der Kosten und die
daraus resultierende Verteilung für die Eigentümer?
Schau mal nach, ob dein Hausverwalter bei www.hausverwalterscout.de gelistet ist. Dies zeigt eigentlich immer von Seriösität da hausverwalterscout.de die Verwalter immer mit Bedacht auswählt. Da kannst du dir sicher sein, dass du keine Probleme bekommst.