Hausverwaltung anzeigen?

Ich bin Eigentümer von einer Wohnung aber es gibt noch andere Eigentümer im Haus.
Es gibt seit längerem schon Ungerheimtheiten Seitens der Hausverwaltung.
Im Zivil Process wurde die Hausverwaltung zb. Beim Gericht eingbracht Betriebskostenüberprüfung und einiges mehr da eigentlich nichts stimmt, weder die Vorschreibung noch Ihre Leistungen. (Hat zb Leistungen von einem Subnunternehmer wie Reinigung oder Schneeräumung) die gar nicht stattfindet oder nur mangelhaft.
Dann hat sie noch zahlreiche Pflichtverletzungen, es gibt keine ordentliche Langfassung der Abrechung keine Belege, keinen Kontoauszug das muss alles über den Anwalt angeforedert werden und auch dann bekommt man noch nicht alles.
Ebenso decken sich die tatsächlichen Betriebskosten Strom, Wasser nicht mit Ihren Aufstellung wird einfach paar 100 euro aufgerundet, es gibt irgendwelche Scheinbeträge am Kontauszug der Bank die auf der Langfassung zb gar nicht aufscheinen und vieles mehr.

Ich hätte die Hausverwaltung nun gerne angezeigt, da das alles nicht nur Zivil rechtlich auch strafrechtlich meiner Meinung nicht mit rechten Dingen zu geht.
Soll man einfach eine normale Strafanzeige bei der Staatsawaltschaft machen, und halt ein paar Gründe nennen oder überhaupt gleich die Anwaltsbriefe mit den Pflichtverletzungen beilegen?

Danke für die Info

Lg
L&M

Bitte sprich doch mit dem Anwalt der bisher shcon deine oder die Rechte der Gemeinschaft wahrgenommen hat.
Frage ihn ob eine Strafanzeige überhaupt Sinn macht.

Und ist der Hausverwaltung denn bei der Sachlage nicht längst gekündigt worden ?

MfG
duck313

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Genau das ist die ganz wichtige Frage. Man sollte ja meinen, dass das, wenn die Mehrheit der Eigentümer das Verhalten der Hausverwaltung eigentümlich findet, spätestens der zweite Schritt wäre. Und da das offensichtlich nicht passiert ist, ist die Schlussfolgerung, dass es sich hier möglicherweise um eine Einzelmeinung handelt, nicht ganz abwegig.

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Es gibt 4 Eigentümer einer bin ich davon, leider sind alle Wohnungen vermietet ausser ich wohnt keiner Im Haus ( von den Eigentümern) denen ist alles egal wälzen das auf die Mieter ab , Einzelmeinung naja…ich bin der einzige der alles durschschaut, Neuvorschreibungen stimmen nicht, daher ….es gab schon 1 Verfahren das die Hausverwaltung verloren hat.etc…….jede normale Hausverrwaltung lasst das doch, ja normal ganz einfach Mehrheit kündigen und alles passt………da die anderen Eigentümer aber meinen alles passt nur ich nicht……könnte ich Sie gerichtlich absetzen……( Ausserordentliche Kündigung des Verwaltungsvertrages bei groben Pflichtverletzungen) was ja zutrifft, das könnte der Anwalt machen, ich möchte sie aber zusätzlich noch anzeigen, weil solche Hausverwaltungen gehört das Handwerk gelegt, darum die Frage wie man das vormulieren soll?..….Anwalt meint Anzeige bringt nicht ich bin da anderer Meinung

Du musst da nichts formulieren, kannst das auch einfach mündlich vortragen, die Polizisten werden das schon aufnehmen, wenn sie das für nötig halten.

Ich warte seit fast zwei Monaten, dass ein Landgericht meine Übersetzerrechnung endlich bezahlt, aber wenn du denkst, die Polizei und die Gerichte haben nichts zu tun, dann tue, was du nicht lassen kannst.

Zum Vorredner ok verstehe Christa aber werd es direkt bei der Staatsanwaltschaft dann einbringe…werde Strafanzeige erstatten mit Begründung, Scheinrechnungen, Scheinbeträge, inkorrekte Buchhaltung diese Dinge und eben den Schriftverkehr vom Zivilprocess vom Anwalt dann sehen wir ja, laut Tv oder was man so im Internet liest meistens finden Sie eh etwas…….99% nie umsonst lg

Ah, OK. Erfahrungsgemäß führt das nur in Filmen zu einem guten Ende, aber gut, wenn Du es sagst, dann wird es wohl so sein.

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Auch die sitzen nicht da und drehen Däumen … Und um @C_Punkt zu zitieren:

Zum Vorredner ich durchschaue gar nichts, darum frage ich ja……aber warum soll ich mir das gefallen lassen da viele sachen sich ins strafrechtliche ziehen, nein ich meinte so in politik und so und sonst generell oft führen Anzeigen schon zum Erfolg auch wenn die Behörde etc oft dann was anderes findet das meinte ich lg

Erstatte doch einfach Anzeige bspw. bei der Polizei und lege Deine Beweise und Indizien vor. Du erhebst den Vorwurf des Betruges und der Unterschlagung (und damit durchaus schwerwiegende Vorwürfe), wenn ich das alles richtig verstanden habe, so dass die Behörden schon ermitteln werden, wenn die vorgelegten Unterlagen entsprechende Hinweise liefern.

Und vergiss bitte nicht, uns dann später vom Ergebnis zu unterrichten.

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Hallo ja passt halte hier dann auf dem laufenden