Hallo Claudia,
1998 haben wir uns eine Eigentumswohnung
in einem Neubau gekauft und seitdem gibt
es nur Ärger. Der Hausverwalter wurde uns
regelrecht vom Bauträger aufgezwungen.
ging mir ähnlich, Bauträger und Hausverwalter stecken oft unter einer Decke.
ist ja auch egal, denn das wir einen
Verwalter benötigen war schon klar.
Leider ist dieser Verwalter dermaßen
unfähig, daß wir im Oktober 99 die
Zahlung des Haushaltsgeldes aus folgenden
Gründen eingestellt haben:
nur ihr selbst, oder haben auch die anderen Eigentümer die Zahlungen eingestellt ?
- Bis dato haben wir immer noch keine
ordnungsgemäße Abrechnug aus 1998
erhalten.
- Statdessen eine Nachzahlungsforderung
in Höhe von über 1.000,- DM für 3 Monate
im Jahr 1998 obwohl wir für diesen
Zeitraum bereits Haushaltsgeldes bezahlt
haben. Außerdem sind im Wirtschaftsplan
Punkte aufgeführt die es in unserer
Eigentümergemeinschaft nicht gibt: z.b.
ISTA-Gebühren, Staßenreinigung, Kabel-TV.
Allgemeinstrom und Wasserverbrauch wurde
so hoch angesetzt als wenn jede
Wohneinheit alle Gemeinschaftskosten
alleine Tragen müßte.
Dringend Akteneinsicht verlangen. Bei größeren Objekten müssen immer Vertrauensleute / Vertreter der Eigentümer gewählt werden (bei uns ca. 50 Parteien = 3 Vertreter), die Akteneinsicht verlangen können.
- Anfragen schriftlich sowie telefonisch
über die Aufstellung blieben
unbantwortet.
Sofort den Anwalt einschalten !!! Hier geht es um viel Geld, das der Eigentümergemeinschaft das Genick brechen kann (z.B. wenn die eingezahlten Gelder veruntreut wurden und die nichtgezahlten Rechnungen des letzten Jahres nachgezahlt werden müssen).
- Defekte wie z.B. an Hauseingangstüre
und Wechselsprechanlahge,Lampen die dem
Verwalter seid mitte 1999 bekannt sind
wurden noch nicht repariert.
Wegen der fehlenden Zahlung suchte der
Verwalter mitte 1999 einen Anwalt auf.
Warum nur er und Ihr nicht ???
Nachdem ich dem Anwalt die Sachlage
schriftlich schilderte haben wir seit
über 2 Monaten keine Post mehr von dem
Anwalt bekommen.
Klar, der Anwalt hat die Sache zurückgegeben, da er sie aussichtslos hält.
Stattdessen kommen jetzt wieder Mahnungen
vom Hausverwalter.
s.o.
Im aktuellsten Schreiben macht der
Verwalter uns darauf aufmerksam, daß nach
§ 18 WEG die anderen Wohnungseigentümer
die Veräußerung unseres Wohneigentums
verlangen können falls wir nicht bis ende
Februar bezahlen.
Auch hier: habt nur Ihr die Zahlungen eingstellt ?
Wenn ja: dringend die anderen Eigentümer (persönlich, nicht schriftlich) davon überzeugen, auch die Zahlungen einzustellen. Hintergrund der Zwangsveräusserung ist es, den Hausfrieden aufrechtzuerhalten, wenn sich jemand überhaupt nicht an die Spielregeln hält. Geht aber nur, wenn ein Beschluss durch die anderen Eigentümer auf der Eigentümerversammlung gefasst wird (Mehrheitsentscheidung !).
Mal abgesehen davon, daß in so einem Fall
nichts ohne Gericht funktionieren würde,
geht sowas wirklich so einfach?
Erstmal geht’s über den Anwalt, dann ist die Hausverwaltung evtl. bereits eingeschüchtert.
Weiterhin kann ich Euch nur raten, eine Ausserordentliche Eigentümerversammlung zu fordern und notfalls ohne Verwalter durchzuführen. Wenn der Verwalter anwesend ist: bringt Euren Anwalt mit.
Bei Immobilien steckt soviel privates Kapital von Euch drin, dass es Euch in den Ruin treiben kann, wenn jemand Gelder veruntreut (kommt öfters vor, als man denkt…)
Ach ja, da fällt mir ein: wieviel müsst Ihr denn im Monat bezahlen ?
PS: Alle Miteigentümer sind ebenfalls
sehr über den Verwalter verärgert und wir
habe uns schon um einen neuen gekümmert.
Richtig so !!! Aber Achtung: Die Szene kennt sich gegenseitig. Darauf achten, dass die nicht unter einer Decke stecken !!!
Allerdings befürchte ich nun, daß unsere
unfähiger Verwalter einfach die
Unterlagen dem neuen Verwlater übergibt
ohne eine anständige Abrechnung vorgelegt
zu haben
Zuerst den alten Verwalter verpflichten, eine Abrechnung vorzulegen, notfalls mit neuem Verwalter selbst Abrechnung durchführen und zuviel gezahltes Geld von alter Hausverwaltung zurückfordern (per Klage natürlich !)
und wir dann trotzdem weiter
viel zu viel an Haushaltsgeld bezahlen
ohne Chance dies zurück zu bekommen.
Ihr könnt es einklagen, geht natürlich nur, wenn das Geld nicht bereits in der Karibik ist…
=> sofort handeln, die anderen Eigentümer überzeugen, mit Anwalt eine Akteneinsicht verlangen und notfalls durch einen Dritten die Akten sichten lassen, ohne auf Ansprüche gegen die Hausverwaltung zu verzichten !!!
Grüsse
Sven