Angenommen A besitzt eine Zweitwohnung , die er wenigstens einmal pro Monat aufsucht.Der Hauseigentuemer hat die Anschrift und Telefonnr. des Hauptwohnsitzes ,dazu auch eine Emailadresse.Da groessere Arbeiten anstehen,neues Dach etc, wird aus Altersgruenden mun eine Hausverwaltung beauftragt.Als die Arbeiten beginnen ,beschliesst A. ,nun alle 8-12 Tage fuer 2-3 Tage in der Zweitwohnung zu sein.
Bei seinem 5. Besuch stellt A. fest ,dass in seiner Abwesenheit die Wohnung betreten worden ist,offensichtlich um Rolllaeden zu entfernen. Er findet eine Karte der Hausverwaltung mit Bitte um Rueckruf.
Da es sich nicht um einen Notfall handelt,z.B. Wasserrohrbruch,sondern um geplante Arbeiten,ist A. verwundert
-warum er ueber diese Arbeiten nicht informiert wurde
-ihm kein Datum mitgeteilt wurde, so dass er bei den Arbeiten in der Wohnung haette anwesend sein koennen
- und nie eine Genehmigung zum Betreten der Wohnung eingeholt wurde.
Frage an alle Wissenden: Darf das eine Hausverwaltung ?