Hausverwaltung-darf sie bei geplanten Arbeiten am Haus eine Wohnung öffnen und betreten ,ohne vorher die Erlaubnis einzuholen?

Angenommen A besitzt eine Zweitwohnung , die er wenigstens einmal pro Monat aufsucht.Der Hauseigentuemer hat die Anschrift und Telefonnr. des Hauptwohnsitzes ,dazu auch eine Emailadresse.Da groessere Arbeiten anstehen,neues Dach etc, wird aus Altersgruenden mun eine Hausverwaltung beauftragt.Als die Arbeiten beginnen ,beschliesst A. ,nun alle 8-12 Tage fuer 2-3 Tage in der Zweitwohnung zu sein.
Bei seinem 5. Besuch stellt A. fest ,dass in seiner Abwesenheit die Wohnung betreten worden ist,offensichtlich um Rolllaeden zu entfernen. Er findet eine Karte der Hausverwaltung mit Bitte um Rueckruf.
Da es sich nicht um einen Notfall handelt,z.B. Wasserrohrbruch,sondern um geplante Arbeiten,ist A. verwundert
-warum er ueber diese Arbeiten nicht informiert wurde
-ihm kein Datum mitgeteilt wurde, so dass er bei den Arbeiten in der Wohnung haette anwesend sein koennen

  • und nie eine Genehmigung zum Betreten der Wohnung eingeholt wurde.
    Frage an alle Wissenden: Darf das eine Hausverwaltung ?
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nein.

Nein - eigentlich eine Besitzstörung!

LG

nein. der begriff ist ‚hausfriedensbruch‘ und das wird mit bis zu einem jahr knast bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

vergleiche das mit https://de.wikipedia.org/wiki/Besitzstörung, dann siehst du, dass das hier nicht richtig passt.

ich frage mich allerdings, warum die hausverwaltung überhaupt mit einem eigenen schlüssel in die wohnung konnte. ob da nicht vielleicht eine ‚geschäftsführung ohne auftrag‘ vorlag.

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Natürlich.
genau aus dem Grund hat der Eigentümer doch die Verwaltung eingesetzt. Sie soll für ihn handeln.
Und da es sich um die erkennbar z.Zt. unbewohnte Wohnung dieses Eigentümers handelt, sehe ich da nichts verwerfliches oder strafbares daran.

Wohnte da ein Mieter des Eigentümers drin, dann natürlich nicht !

Trotzdem hätte die Verwaltung gut daran getan, den Eigentümer vorher darüber zu informieren, was geplant ist und ob der nicht Bedenken /Einsprüche hat.
Oder selbst dabei sein will.

MfG
duck313

Da beauftragt WWW Pro 7 extra für teuer Geld den Lenßen (http://www.wer-weiss-was.de/t/darf-der-hausmeister-oder-vermieter-eure-wohnung-betreten-ohne-erlaubnis/9367643) und trotzdem stellst Du diese Frage gerade ein paar Tage später. Da wird Count Doka sicherlich die ein oder andere Täne vergießen :cry:

Es ist aber absolut nicht üblich, daß die Hausverwaltung a) über Schlüssel zu den Wohnungen verfügt und b) die Wohnung öffnen läßt (ob mit oder ohne Schlüssel), ohne daß ein Notfall vorläge, der einen derart radikalen Eingriff in die Rechte des Eigentümers rechtfertigen würde. Insofern handelt es sich völlig fraglos um einen Hausfriedensbruch. Dazukommt ganz banal die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses - also die fristlose (so denn praktikabel) Kündigung des Verwaltervertrages.

Mal abgesehen davon, daß die Wohnung nicht unbewohnt ist, sondern nur gelegentlich genutzt wird, ändert das nichts daran, daß es sich um ein unbefugtes Eindringen in die Wohnung des Eigentümers handelt. Aus gutem Grund machen Grundgesetz und StGB keinen Unterschied zwischen „Wohnung“, „nur gelegentlich benutzter Wohnung“ oder „unbewohnter Wohnung“.

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ganz fraglos müsste man erst mal wissen, was überhaupt abgesprochen war bezüglich des schlüssels.

ähm - doch?

zitat von oben:

demnach ist die zweitwohnung eine mietwohnung.

bitte um aufklärung des sachverhalts. auch wegen der hausordnung, der aufgaben der hausverwaltung, der abmachung über den schlüssel.

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Ob ein Schlüssel bei der Hausverwaltung liegt oder nicht: relevant ist dieser Teil:
„und nie eine Genehmigung zum Betreten der Wohnung eingeholt wurde.“

Oder es handelt sich um einen Schreibfehler und es sollte, „Hausverwalter“ heißen, was dann auch wunderbar in den Kontext passen würde.

wie schon gesagt: relevant ist, was bezüglich des schlüssels abgemacht war. bislang wissen wir zu diesem thema genau gar nichts. eine hausverwaltung arbeitet schließlich nicht auf zuruf, sie hat in der regel einen schriftlichen vertrag. und da sollte der fragesteller mal nachschauen.

im allgemeinen ist natürlich davon auszugehen, dass der verwalter in einer wohnung nichts zu suchen hat. hier handelt es sich aber um eine zweitwohnung, da kann durchaus ein ‚ab und an nach dem rechten sehen‘ teil des auftrags sein. und:

kann durchaus bedeuten, dass die schlüssel auch für damit verbundene handwerkertätigkeiten hinterlegt wurden. dass die hausverwaltung eine ‚generalvollmacht‘ hat, vielleicht sogar explizit den auftrag, für alles, was da notwendig erscheint.

ehrlich gesagt finde ich es seltsam, warum man die frage in einem forum zu klären versucht, anstatt diese verwaltung erstmal zu diesem thema zu befragen.

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Außer dem, was geschrieben wurde:
*ihm kein Datum mitgeteilt wurde, so dass er bei den Arbeiten in der Wohnung haette anwesend sein koennen

  • und nie eine Genehmigung zum Betreten der Wohnung eingeholt wurde.*

Im normalen Verwaltervertrag steht dazu ganz gewiß nichts allgemeines und erst recht nichts spezielles zur aktuellen Baumaßnahme. Auch erteilt die Eigentümergemeinschaft keinen expliziten Auftrag, sondern allenfalls beschließt sie, daß die Verwaltung den Auftrag vergeben darf.

Insofern bleibt es dabei: ohne ausdrückliche Einwilligung des Eigentümers bzw. Bewohners (die es nicht gegeben hat) bleibt das Betreten ein Hausfriedensbruch, sofern nicht ein Notfall vorliegt, der diesen Eingriff rechtfertigen würde.

Hallo und vielen Dank fuer die Antworten.

zu den Fragen:

Es gab und gibt keine Absprachen.
Vor seinem Umzug hatte ein guter Freund einen Schluessel ,danach niemand. Der Hauseigentuemer meinte danach , ich koenne doch einem anderen Bewohner einen Schluessel geben.Da ich niemanden wirklich kenne , kam das nicht in Frage.
Vion einem Zweitschluessel war mir nichts bekannt.
Zu einem Betreten der Wohnung ohne meine Anwesenheit haette ich auch keine Zustimmung gegeben.Ich lebe im Ausland (daher ist mir auch der TV Beitrag nicht bekannt ), kann aber in wenigen Stunden vor Ort sein, vorausgesetzt es gibt eine Benachrichtigung.

Der Wechsel zur Hausverwaltung hat erst kurzlich mit den Bauarbeiten stattgefunden. Durch meine Anfrage hier wollte ich erst mal rausfinden , ob so etwas auch ohne Notfall rechtens sein koennte.

Nochmals vielen Dank an alle!
docom

Es handelt sich um eine Mietwohnung
docom

Komisch ! Das widerspricht doch allen bisherigen Fakten.

inwiefern sollte es den bisherigen Fakten widersprechen?
Es handelt sich nicht um Eigentum,sondern um eine Mietwohnung in einem Haus mit mehrerer Mietern.Erst wurde die Verwaltung vom Hausbesitzer selbst vorgenommen , nun gibt es seit Beginn der Arbeiten ,also kuerzlich,eine Hausverwaltung dafuer.
Diese ihat nun ohne mein Wissen und natuerlich ohne Genehmigung die Wohnung geoeffnet und betreten.
Dem Hausbesitzer lagen meine Anschrift, Emailadresse und Telefonnr. vor.Also kann man davon ausgehen , dass diese Daten auch der neuen Verwaltung bekannt sind…Eine Benachrichtigung fand aber nicht statt
Da die Tuer unbeschaedigt ist , wahrscheinlich mit einem Zweitschluessel. Von einem Zweitschluessel ist mir jedoch nichts bekannt.
Ergo habe ich weder mit dem Hausbesitzer noch mit der neuen Verwaltung diesbezueglich Vereinbarungen oder Absprachen getroffen oder treffen koennen.
Gruss, docom

musste denn zum entfernen der rollläden die wohnung überhaupt betreten werden? manche der dinger kann man - je nach konstruktion - auch von außen entfernen.

anyway: warum fragst du nicht bei der hausverwaltung und/oder dem hauseigentümer mal nach, was da genau gelaufen ist und warum?

Rollaeden sind ,so sieht es aus ,von innen entfernt worden ,da die Gurte innen abgeschnitten sind uind dort auch Schmutz liegt.Wuesste auch nicht , wie das bei dem System von aussen gehen sollte.
Zusaetzlich war auch ein Fenstergriff nicht komplett zugedreht

Habe die Verwaltung bereits angeschrieben,wollte aber dennoch vorher wiseen , wie die rechtliche Lage ist.

nein darf sie nicht, habe auch Ärger mit dem Vermieter (der bei Dir durch die Hausverwaltung vertreten wird) und habe letzte Woche hier gelesen, das es nicht geht:
http://www.immo-magazin.de/mietrecht-hausfriedensbruch-vermieter-hat-kein-allgemeines-kontrollrecht-fur-die-wohnung-des-mieters/
Kurz gesagt, das muss angekündigt werden!