Hausverwaltung durch Ehefrau

Guten Tag,

Wir haben jetzt festgestellt, dass die Firma der Ehefrau unseres Vermieters (Hausbesitzers) die Hausverwaltung unserer Wohnung macht. Dieses wird uns auch in der Nebenkostenabrechnung berechnet. Wie gesagt, es sind 2 unterschiedliche Firmen, ist das zulässig? Danke schonmal.

Die Hausverwaltung wird berechnet? Dies ist eine nicht-umlagefähige Kostenart und ist vom Vermieter zu tragen. (siehe Betriebskostenverordnung http://www.betriebskosten-express.de/downloads/BetrK…)

Das mit den zwei Hausveraltungen verstehe ich jedoch nicht ganz…

danke für deine erste Antwort.

Es handelt sich um eine Firmenwohnung, insofern ist die Berechnung ok. Was mich stört ist folgendes: Der Ehemann ist Eigentümer des Hauses. Die Ehefrau hat eine Hausverwaltungsfirma und verwaltet somit auch die Objekte ihres Mannes. Der Ehemann/ Eigentümer berechnet uns diese Hausverwaltung in der Betriebskostenabrechnung. Darf er das? Oder ist das egal, da es eine Fremdfirma ist.?

Danke und Gruß

Das die Ehefrau die Verwaltung übernimmt ist vollkommen okay, jedoch darf die Hausverwaltung nicht berechnet werden, wenn es sich um eine normale Mietwohnung handelt. Sollte es sich um eine Gewerbeeinheit handeln, müsste diese Kostenposition im Mietvertrag vereinbart sein, damit diese umlagefähig ist.

Hallo,

grundsätzlich ist es zulässig, die Hausverwaltung von der Ehefrau ausführen zu lassen, zumal es zwei verschiedene Firmen sind. Allerdings ist es nach meinem Wissen nicht richtig, dass Kosten für die Verwaltung auf die Mieter umgelegt werden, zumindest, wenn es nicht mietvertraglich vereinbart ist. Denn Verwaltungskosten sind eigentlich vom Eigentümer zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
ja das ist zulässig, dass die Ehefrau über eine Firma die Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung macht.
Aber die Kosten der Hausverwaltung muss der Eigentümer tragen und nicht der Mieter. Lediglich bei gewerblich genutzten Flächen können diese Kosten umgelegt werden.
MfG
Rüdiger Schütz

Ist meiner Meinung nach bedenklich. Zur Sicherheit beim Anwalt oder Vermieterverband nachfragen.

Ist meiner Meinung nach zumindest bedenklich obwohl ich vor kurzem gelesen habe dass ein Hauseigentümer in gewissem Maße auch Hausmeisterkosten geltend machen kann für Arbeiten die er selbst auführt.
Zur Sicherheit beim Anwalt oder Mieterbund nachfragen.
Wichtig ist immer was im Mietvertrag steht.