Hallo!
Folgende Situation. Die Wohnanlage, in der ich wohne, wird seit gut 8 Jahren von einer Hausverwaltung (GmbH) betreut. Den Vertrag mit dieser Hausverwaltung haben wir vor ca. 3 Jahren verlängert. Nun hat der Eigentümer der Hausverwaltung - ohne unser Wissen - seine GmbH verkauft. Damit haben wir einen 100%igen Eigentümerwechsel. Ergibt sich daraus für uns als Eigentümergemeinschaft ein Kündigungrecht? Immerhin ist nun eine Hausverwaltung für uns zuständig, die wir nicht ausgesucht haben und die nicht unseren Wünschen entspricht. Sicherlich haben wir den Vetrag mit einer GmbH gemacht. Aber müssen wir bei einem Verkauf der GmbH als Kunde alles mitmachen?
Über ein Feedback hierzu würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
JB