Hausverwaltung! Ein paar Fragen

Hallo,

ich habe folgende Anfrage.

Meine Vermietern fragte mich ob ich nicht für Ihre Objekte 3 Einfamilienhäuser und 1 Wohnhaus mit 6 Parteien die Verwaltung übernehmen kann.

Sie weiß das ich mal bei einem Hausverwalter beschäftigt war,also auch eine leichte vorbildung in dem Thema habe.

Jetzt würde ich gerne Wissen wie so die Preisspanne ist die ich als „Honórar“ nehmen kann.

Mir wurde von der IHK gesagt das ich für den Bereich der Hausverwaltung den §34 c GEWO nicht braucht.
Ich bin allerdings anderer Meinung da ja auch Vertraglich vereinbart wird, das man Wohnungen vermietet bzw. vermittelt (ohne Courtage natürlich)

Kann mir da mal helfen??

Danke

ein paar Antworten

Jetzt würde ich gerne Wissen wie so die Preisspanne ist die
ich als „Honórar“ nehmen kann.

25,- pro Wohnung und Monat. Aber! Das ist nur ein Durscgbittswert. Wie immer ist das Abhängig von Umfang der Dienste, regionale Lage, Gesamtbestand der übernommen werden soll.

Mir wurde von der IHK gesagt das ich für den Bereich der
Hausverwaltung den §34 c GEWO nicht braucht.

Richtig.

Ich bin allerdings anderer Meinung da ja auch Vertraglich
vereinbart wird, das man Wohnungen vermietet bzw. vermittelt
(ohne Courtage natürlich)

Die IHK weiß sowas. Der Verwalter vermittelt nicht im Sinne des §34c GewO. Er besorgt lediglich ein Geschäft für den Eigentümer.

Der Verwalter kann freie Wohnungen an die Makler melden. Diese vermitteln dann.

Schon mal danke dafür…

Habe manchmal ne lange Leitung… :

Also wenn ich als HV die wohnung anbiete und vermiete ist das okwenn ich keine courtage nehme??

Kann ich den das der Vermieterin in rechnung stellen??

Danke

Hallo,

Ein Anspruch auf Maklerprovision ausgeschlossen,wenn der Makler als Verwalter i. S. d. Wohnungsvermittlungsgesetzes anzusehen ist. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 WohnVermG ist ein Provisionsanspruch ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Verwalter gleichzeitig um den Verwalter der konkreten zu vermietenden Wohnung handelt. Wird der Verwalter also in ebensolcher Tätigkeit für den Wohnungseigentümer tätig, so hat er keinen Anspruch auf Maklerprovision gegen den künftigen Mieter.

Christian