Hallo,
ich habe mal wieder Ärger mit meiner Hausverwaltung.
Vor gut 1 Monat fiel auf, dass der Summer an der Haustür unentwegt am Summen war. Entweder es lag ein Defekt vor, oder ein Nachbar hatte den Türöffner beschwert. Kurz darauf später ließ die Hausverwaltung das Haustürschloss ausbauen und verschickte Briefe an die Mieter mit der Bitte, den Türöffner zu überprüfen. Heute ist die Haustür immer noch ohne Schloss und der Türöffner ohne Funktion.
Nun meine Frage:
Darf die Hausverwaltung das?
Grundsätzlich darf die Hausverwaltung natürlic alles unternehmen um einen Mangel abzustellen. Aus der Ferne kann ich nicht beurteilen ob das entfernen des Schlosses notwendig ist.
Gruß K.P.M
Hallo,
wegen der Rechtsberatungsproblematik gehe ich davon aus, daß es sich um einen rein fiktiven Fall handelt.
Für diesen fiktiven Fall lautet die grundsätzliche Antwort, daß die Verwaltung für die Reparaturen zuständig ist und damit das auch „darf“.
Natürlich müssen aber Reparaturen zu Ende geführt werden, es muß also wieder ein Schloß rein.
Vielleicht gibt es aber auch einen bestimmten Grund für die Verzögerung. Da sollte man vorsichtig nachfragen ob/welchen Grund es gibt.
Es hilft sicherlich wenn man auf die Sicherheit des Hauses hinweist und das die Versicherung eventuelle Schwierigkeiten machen könnte.
Wenn es um Haftung geht, hört nämlich der Spaß auf ud es kommt für gewöhnlich Bewegung auf.
Was sagen denn die anderen Eigentümer zu der Sache?
MfG
RK-Hausverwaltung
hallo,
schriftlich anmahnen mit fristsetzung zwei wochen, mietminderung androhen, zum april 5% miete weniger anweisen.
dies evtl über den mieterverein absichern!
mfg,
udo
Hallo,
die Hausverwaltung muss bei einem Mangel dieser Art unverzüglich reagieren, hat aber sofort wieder eine sichere Lösung zu sichern. Das gehört zu den grundlegenden Pflichten lt. Mietvertrag.
Fordern Sie die Hausverwaltung schriftlich auf, unverzüglich den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und drohen Sie mit Mietminderung, denn es stellt einen schweren Mietmangel dar, wenn die Haussicherheit nicht gewährleistet ist.
Falls nicht umgehend reagiert wird, sollten Sie auch die Miete kürzen. Nur wenn einem Vermieter Geld entzogen wird, kommt er in die Gänge.
Hinweis: ich würde sofort telefonisch dieses Schreiben ankündigen mit den angegebenen Folgen.
Gruß suver
Hallo Herr/Frau Schmidt,
Grundsätzlich muss/darf die Hausverwaltung Sofortmaßnahmen vornehmen, wenn es nötig ist.
Nach Ihrer Schilderung, wäre es wohl Aufgabe der Hausverwaltung die Anlage der Haustüre zu prüfen oder prüfen zu lassen. Für einen Ausbau des Türschlosses sehe ich keine Veranlassung. Fehlt an der Haustüre das Schloss, so könnte dies ein versicherungsrechtliches Problem nach sich ziehen. Hierdurch könnten sich Unbefugte Zutritt zu Haus verschaffen und eventuell Schaden verursachen. Wenn die Haustüre nicht verschlossen ist, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern. In diesem Fall müsste die Hausverwaltung für die entstandenen Schäden aufkommen (Fahrlässigkeit).
Haben Sie denn mal eine Stellungsnahme bei der Hausverwaltung angefragt?
Freundliche Grüße
koltesp
Natürlich darf sie das. Wenn allerdings nun schon ungewöhnlich lange gar kein Schloß mehr vorhanden ist, dann könnte man durchaus einmal nachfragen wielange dieser Zustand noch andauern soll.
Hallo
Der el . Türöffner ist defekt und kann für wenig Geld ersetzt werden.Befindet sich im Mauerrahmen.
Somit ist eiene Funkzionsstörung über über mehr als 4Tage nicht notwendig.
MFG.
e.Jungmann
Hallo
Bitte nicht nur anklicken Netiquette und FAQ:1129 gelesen und beachtet zu haben, sondern dies auch tun.
Auf Ich-Fragen bzw. nicht abstrahierte Fallschilderungen dürfen keine Rechtsauskünfte gegeben werden.
mit Googlen lässt sich die Frage aber schon selbst beantworten
die richtigen Stichworte sind
haustüre schliesst nicht mietmangel
z.B.
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/249990/m…
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…
Die Hausverwaltung muss selbstredend eine angemessene Frist erhalten, um solche Dinge reparieren zu können. Unter einem Haustürschloss kann schon einige Zeit vergehen, wenn ein Ersatzteil oder ein Ersatzschloss nicht vorhanden sind. Das kann schon bis 3 Monate seien, wenn ein neues Schloss angefertigt werden muss.
Die Überprüfung der Türöffner in den Wohnungen obliegt jedoch einen von der Hausverwaltung beauftragten Handwerker. Sie können das also machen, müssen aber nicht.
Für die Zeit der offenen Haustür können sie eine Mietminderung von 2-3 % der Bruttomiete durchführen. Teilen sie dies der Verwaltung schriftlich mit Nachweis mit und mindern sie die Miete von Anbeginn des mangels.
Hallo,
sehr seltsam!
Machen Sie Hausverwaltung darauf aufmerksam, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn jeder ohne weiteres das Haus betreten kann. Und zwar weder Gebäude- noch Hausratversicherungen.
Gruß Bukatcho
Dürfen darf sie das, jedoch müssen sie beachten, dass die Tür wieder ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann.
Lg
JA
Vermieter bzw. dessen Verwalter hat selbstverständlich für ausreichend Sicherheit zu sorgen. Am besten angemessene Frist setzen und wenn der Mangel nicht bis dahin behoben ist, würde ich 10% von der Kaltmiete mindern.
Hallo Herr Schmidt,
sicherlich darf die Hausverwaltung Kleinschäden sofort reparieren.
Ich halte nur den Zeitraum von einem Monat für bedenklich.
Ich hätte schon nach einer Woche angerufen oder ein Erinnerungschreiben an die Hausverwaltung versendet.
Anrufen und Nachfragen!
Bis später,
Ecky1
Nein das darf die Hausverwaltung selbstverständlich nicht. die Tür ohne Schloss? geht sie überhaupt zu verschließen?? Also du dürftest dir hier natürlich weil die Hauverwaltung die Frist ja eindeutig überschritten hat ein neues Schloss kaufen und die Rechnung an die Verwaltung schicken. Für den Türöffner gilt dasselbe.