Hallo,
nochmals für mich zum Verständnis: es ist rechtlich
einwandfrei, dass mein ursprüngliches Recht „an geeigneter
Stelle ein Firmenschild anzubringen“ umgewandelt wird in: ich
darf kostenlos einen einheitlich grauen Schriftzug anbringen?
Generell gilt dass die WEG natürlich in einer Eigentümerversammlung VIELES beschließen kann. Ob der Beschluss dabei, rechtlich für alle Seiten einwandfrei sein muss oder nicht, muss dann aber dann mit einem Anwalt (Experten) betrachten werden. Solange die Beschlüsse nicht die offensichtlichen Gesetze verstoßen (z.B. Schwarzarbeiter anstellen) sind diese nicht automatisch nichtig, nur wenn jemand dadurch benachteiligt wird. Sie müssten also den Beschluss anfechten und ihn in der nächsten Versammlung neu besprechen und neu abstimmen. Dazu haben Sie als Eigentümer 100%ig recht.
Darüber hinaus ist das Firmenschild (zu dessen Anbringung ich
per Berufsordnung verpflichtet bin) jetzt eine Werbetafel und
für diese muss ich eine Miete entrichten über die der
Verwalter nach Belieben entscheiden darf?
Nach Belieben darf er das natürlich nicht. Es muss entweder ein Gesetz oder Beschluss der WEG dies dem Verwalter vorgeben. Liegt so was nicht vor, würde ich auf jeden Fall diesen Punkt in der nächsten Eigentümerversammlung anfechten.
Ich verstehe schon,
dass ich mich dem Willen und Beschluss der Mehrheit
anschließen muss, aber muss ein Mehrheitsbeschluss nicht
trotzdem auch möglichst fair für die überstimmte Minderheit
laufen?
Richtig, das muss er. Aber solange sich die Minderheit nicht beschwert, bleibt der Beschluss ja erhalten.
Es kann doch nicht sein, dass ein gemeinsames
Eigentumsrecht zur reinen Willkür an jemanden abgetreten wird.
Hier wurde das Recht nicht nur auf die zuständige Verwaltung
übergeben, sondern auf die Person des Hausverwalters.
Das verstehe ich jetzt nicht. Eine natürliche Person kann nicht ohne weiteres Verwaltung für eine WEG machen. Wer macht den bei Ihnen die Verwaltung? Eine Firma oder private Person?
Heißt
also, selbst wenn der Hausverwalter wechselt, dann verbleibt
das Recht dort und wechselt nicht etwa zur neuen Verwaltung.
Das kann ich auch nicht nachvollziehen.
Eine Verwaltung hat dies durchzuführen, was die WEG beschließt oder was das Gesetzt vorgibt. Wird die Verwaltung gewechselt, so muss selbstverständlich auch die neue Verwaltung sich an die Beschlüsse und Gesetzte halten.
Die Verwaltung hat kein Recht auf Aufgaben in einer WEG sofern der Verwaltervertrag nicht mehr besteht.
Bei 6 gewerblichen Nutzern in einer 46 Parteineinheit werden
wir uns ja niemals ein Gehör verschaffen und müssen
theoretisch jeden x-beliebigen Betrag an den Eigentümer der
Hausverwaltung zahlen.
An diese Stelle nochmal: Versuchen Sie in der Eigentümerversammlung den Beschluss zu kippen und zu widersprechen. Wenn dies nicht gelingt, haben Sie immer noch das Recht gegen den Beschluss rechtlich vorzugehen.
Die entsprechenden Dokumente (Protokoll
der Eigentümerversammlung, Vertrag über die Übertragung der
Eigentumsrechte) habe ich bereits angefordert, die
Hausverwaltung weigert sich aber mir diese zu :überlassen.
Ich werde sie also nochmal anfordern.
Auf die Einsicht haben Sie 100%ig Recht - Fordern Sie dies schriftlich an, benennen Sie eine angemessene Frist dafür(1 Woche reicht). Wenn die Verwaltung dies verweigert, klagen.
Generell verstehe ich den Grund des Beschlusses zur Vermietung der Werbeflächen. Die Wohneigentümer möchten damit ein einheitliches Bild des Gebäudes einhalten.
In unserer WEG hatten wir auch vor 2 Jahren ein Verbot der Markisen, jeglicher Art. Durch die Veränderung der Vermieter/Selbstnutzer-Verhältnisse wurde jedoch letztes Jahr der Verbot eine bestimme Art der Markisen eingeschränkt. Die SAT-Anlagen auf dem Balkon, sind jedoch weiterhin verboten, obwohl dies sehr viele Einwohner nicht befolgen…
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.