Hausverwaltung erhebt Miete für Firmenschild

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit meinem Firmenschild. Ich führe eine Praxis in einem Mehrfamilienhaus in der jede der 46 Einheiten gewerblich genutzt werden darf.
In der Teilungswerklärung steht, dass gewerbliche Nutzer an geeigneter Stelle ein Schild anbringen dürfen, Art und Weise legt der Verwalter fest.

Der Verwalter hat festgelegt, dass auf einer bestimmten Fläche alle Firmenhinweise in Form von einheitlich grrauen Schriftzügen zu erfolgen hat. Kein Platz für individuelles Design, Telefonnummer, Tätigkeitsfeld o.ä. Also: eigentlich kein Firmenschild.

Wenn man ein richtiges Schild aufhängen will, dann betrachtet der Verwalter das als Werbeträger, und die zugehörige Werbefläche muss angemietet werden für netto 70€ im Jahr. (In der Teilungserklärung obliegt das Recht zur Vermietung von Werbefläche dem Eigentümer, der hat es an den Verwalter abgetreten).

Darf die Verwaltung eine solche Willkür anwenden? Angeblich gibt es einen Beschluss aus einer Eigentümerversammlung (liegt mir nicht vor), aber dürfen denn die Eigentümer einfach über die Abgabe von Gemeinschaftseigentum beschließen? Bei uns kommt fast niemand zur Versammlung, der Verwalter hat angeblich die Vollmacht der Mehrheit und macht dann quasi was er will. So kann ja im Prinzip beliebig viel Eigentum übertragen werden.

Der Beirat lehnt jede gemeinsame Überlegung hierzu ab mit der Begründung „interessiert mich nicht“. Ist der Beirat denn icht genau dazu verpflichtet darauf zu achten, dass zum Wohle alles gehandelt wird?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar

Hallo mmue2ler,

generell darf Verwalter in diesem Fall natürlich nicht willkürlich entscheiden. Vermutlich liegt dem Verwalter tatsächlich ein derartiger Beschluss vor, denn er auch befolgen muss.
Und ja die WEG kann solche Dinge beschließen.

Um dies persönlich zu prüfen würde ich folgende Dokumente vor Ort beim Verwalter im Büro verlangen (dazu haben Sie als Eigentümer Recht)

  • Eine Kopie des Protokolls der Eigentümerversammlung in der dies (mit Vermietung der Gewerbeflächen) beschlossen wurde (wenn vorhanden)
  • Einsicht die Beschlusssammlung! (Diese zu führen ist seit 2007 Pflicht!) in der das stehen sollte

Generell kann Ihnen der Beirat tatsächlich auch nicht helfen, da seine hauptsächlichen Aufgaben nur auf die Unterstützung der Verwaltung bei ihren Aufgaben und auf Prüfung der Jahresrechnung beschränkt sind. Generell müssen natürlich Verwaltung und Beirat die Mehrheit der Eigentümer vertreten. D.h. also dass wenn Sie alleine diese Problem haben und alle anderen Eigentümer nicht, dass ihr Problem ignoriert wird, da die Mehrheit anderer Meinung ist.

Sie können natürlich auch versuchen diesen Punkt in der nächsten Eigentümerversammlung (Achtung! Vorher schriftlich den Punkt in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung durch die Verwaltung aufnehmen lassen!!) ansprechen und nochmal neu darüber entscheiden lassen. Wenn die Mehrheit dagegen ist, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als den Beschluss anzunehmen oder aber den Beschluss mit einem Anwalt anfechten lassen. Dies ist aber dann schon viel komplizierter und teurer. Ich glaube nicht dass Sie da unter 70 EUR bleiben werden :smile:

VG

anton_b_www

Hallo anton_b_www,

vielen Dank für die schnelle Antwort so spät am Abend. Nur nochmals für mich zum Verständnis: es ist rechtlich einwandfrei, dass mein ursprüngliches Recht „an geeigneter Stelle ein Firmenschild anzubringen“ umgewandelt wird in: ich darf kostenlos einen einheitlich grauen Schriftzug anbringen? Darüber hinaus ist das Firmenschild (zu dessen Anbringung ich per Berufsordnung verpflichtet bin) jetzt eine Werbetafel und für diese muss ich eine Miete entrichten über die der Verwalter nach Belieben entscheiden darf? Ich verstehe schon, dass ich mich dem Willen und Beschluss der Mehrheit anschließen muss, aber muss ein Mehrheitsbeschluss nicht trotzdem auch möglichst fair für die überstimmte Minderheit laufen? Es kann doch nicht sein, dass ein gemeinsames Eigentumsrecht zur reinen Willkür an jemanden abgetreten wird. Hier wurde das Recht nicht nur auf die zuständige Verwaltung übergeben, sondern auf die Person des Hausverwalters. Heißt also, selbst wenn der Hausverwalter wechselt, dann verbleibt das Recht dort und wechselt nicht etwa zur neuen Verwaltung. Bei 6 gewerblichen Nutzern in einer 46 Parteineinheit werden wir uns ja niemals ein Gehör verschaffen und müssen theoretisch jeden x-beliebigen Betrag an den Eigentümer der Hausverwaltung zahlen. Die entsprechenden Dokumente (Protokoll der Eigentümerversammlung, Vertrag über die Übertragung der Eigentumsrechte) habe ich bereits angefordert, die Hausverwaltung weigert sich aber mir diese zu überlassen. Ich werde sie also nochmal anfordern.

Vielen Dank & Gruß
mmue2ler

Hallo,

nochmals für mich zum Verständnis: es ist rechtlich
einwandfrei, dass mein ursprüngliches Recht „an geeigneter
Stelle ein Firmenschild anzubringen“ umgewandelt wird in: ich
darf kostenlos einen einheitlich grauen Schriftzug anbringen?

Generell gilt dass die WEG natürlich in einer Eigentümerversammlung VIELES beschließen kann. Ob der Beschluss dabei, rechtlich für alle Seiten einwandfrei sein muss oder nicht, muss dann aber dann mit einem Anwalt (Experten) betrachten werden. Solange die Beschlüsse nicht die offensichtlichen Gesetze verstoßen (z.B. Schwarzarbeiter anstellen) sind diese nicht automatisch nichtig, nur wenn jemand dadurch benachteiligt wird. Sie müssten also den Beschluss anfechten und ihn in der nächsten Versammlung neu besprechen und neu abstimmen. Dazu haben Sie als Eigentümer 100%ig recht.

Darüber hinaus ist das Firmenschild (zu dessen Anbringung ich
per Berufsordnung verpflichtet bin) jetzt eine Werbetafel und
für diese muss ich eine Miete entrichten über die der
Verwalter nach Belieben entscheiden darf?

Nach Belieben darf er das natürlich nicht. Es muss entweder ein Gesetz oder Beschluss der WEG dies dem Verwalter vorgeben. Liegt so was nicht vor, würde ich auf jeden Fall diesen Punkt in der nächsten Eigentümerversammlung anfechten.

Ich verstehe schon,
dass ich mich dem Willen und Beschluss der Mehrheit
anschließen muss, aber muss ein Mehrheitsbeschluss nicht
trotzdem auch möglichst fair für die überstimmte Minderheit
laufen?

Richtig, das muss er. Aber solange sich die Minderheit nicht beschwert, bleibt der Beschluss ja erhalten.

Es kann doch nicht sein, dass ein gemeinsames
Eigentumsrecht zur reinen Willkür an jemanden abgetreten wird.
Hier wurde das Recht nicht nur auf die zuständige Verwaltung
übergeben, sondern auf die Person des Hausverwalters.

Das verstehe ich jetzt nicht. Eine natürliche Person kann nicht ohne weiteres Verwaltung für eine WEG machen. Wer macht den bei Ihnen die Verwaltung? Eine Firma oder private Person?

Heißt
also, selbst wenn der Hausverwalter wechselt, dann verbleibt
das Recht dort und wechselt nicht etwa zur neuen Verwaltung.

Das kann ich auch nicht nachvollziehen.
Eine Verwaltung hat dies durchzuführen, was die WEG beschließt oder was das Gesetzt vorgibt. Wird die Verwaltung gewechselt, so muss selbstverständlich auch die neue Verwaltung sich an die Beschlüsse und Gesetzte halten.
Die Verwaltung hat kein Recht auf Aufgaben in einer WEG sofern der Verwaltervertrag nicht mehr besteht.

Bei 6 gewerblichen Nutzern in einer 46 Parteineinheit werden
wir uns ja niemals ein Gehör verschaffen und müssen
theoretisch jeden x-beliebigen Betrag an den Eigentümer der
Hausverwaltung zahlen.

An diese Stelle nochmal: Versuchen Sie in der Eigentümerversammlung den Beschluss zu kippen und zu widersprechen. Wenn dies nicht gelingt, haben Sie immer noch das Recht gegen den Beschluss rechtlich vorzugehen.

Die entsprechenden Dokumente (Protokoll
der Eigentümerversammlung, Vertrag über die Übertragung der
Eigentumsrechte) habe ich bereits angefordert, die
Hausverwaltung weigert sich aber mir diese zu :überlassen.
Ich werde sie also nochmal anfordern.

Auf die Einsicht haben Sie 100%ig Recht - Fordern Sie dies schriftlich an, benennen Sie eine angemessene Frist dafür(1 Woche reicht). Wenn die Verwaltung dies verweigert, klagen.

Generell verstehe ich den Grund des Beschlusses zur Vermietung der Werbeflächen. Die Wohneigentümer möchten damit ein einheitliches Bild des Gebäudes einhalten.
In unserer WEG hatten wir auch vor 2 Jahren ein Verbot der Markisen, jeglicher Art. Durch die Veränderung der Vermieter/Selbstnutzer-Verhältnisse wurde jedoch letztes Jahr der Verbot eine bestimme Art der Markisen eingeschränkt. Die SAT-Anlagen auf dem Balkon, sind jedoch weiterhin verboten, obwohl dies sehr viele Einwohner nicht befolgen…

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.

Es kann doch nicht sein, dass ein gemeinsames
Eigentumsrecht zur reinen Willkür an jemanden abgetreten wird.
Hier wurde das Recht nicht nur auf die zuständige Verwaltung
übergeben, sondern auf die Person des Hausverwalters.

Das verstehe ich jetzt nicht. Eine natürliche Person kann
nicht ohne weiteres Verwaltung für eine WEG machen. Wer macht
den bei Ihnen die Verwaltung? Eine Firma oder private Person?

Unsere Hausverwaltung ist schon eine Firma. Aber die Vermietung der Werbefläche (und damit der Fläche für die Firmenschilder) wird vom Hausverwalter als Person wahrgenommen und nicht von seiner Verwaltungsfirma. Das ganze betrachtet er außerhalb seiner Verwaltertätigkeit.

Heißt
also, selbst wenn der Hausverwalter wechselt, dann verbleibt
das Recht dort und wechselt nicht etwa zur neuen Verwaltung.

Das kann ich auch nicht nachvollziehen.

Eine Verwaltung hat dies durchzuführen, was die WEG
beschließt oder was das Gesetzt vorgibt. Wird die Verwaltung
gewechselt, so muss selbstverständlich auch die neue
Verwaltung sich an die Beschlüsse und Gesetzte halten.

Die Verwaltung hat kein Recht auf Aufgaben in einer WEG
sofern der Verwaltervertrag nicht mehr besteht.

Das läuft bei uns aber anders. Der Verwalter bezeichnet die Werbefläche als „sein Eigentum“. Er vermietet das weder im Namen der WEG noch zu deren Nutzen. Verstehen tue ich das ja auch nicht, und das ist genau der Grund, warum ich mich darüber doch mehr aufrege als 70€ im Jahr wert sind.

Generell verstehe ich den Grund des Beschlusses zur
Vermietung der Werbeflächen. Die Wohneigentümer möchten damit
ein einheitliches Bild des Gebäudes einhalten.

In unserer WEG hatten wir auch vor 2 Jahren ein Verbot der
Markisen, jeglicher Art. Durch die Veränderung der
Vermieter/Selbstnutzer-Verhältnisse wurde jedoch letztes Jahr
der Verbot eine bestimme Art der Markisen eingeschränkt. Die
SAT-Anlagen auf dem Balkon, sind jedoch weiterhin verboten,
obwohl dies sehr viele Einwohner nicht befolgen…

Ich gehe mit dem Wunsch eines einheitlichen Aussehens völlig konform. Bei 46 Parteien kann nicht jeder machen was er will, dann sieht es bald aus „wie bei Hämpels“. Aber warum Mietverträge, unnötige Kosten und Aufwand? Die Art der Schilder kann auch ohne Mietvertrag vorgegeben werden. Schild, Acrylglas hinterdruckt, x mm dick, Länge und Breite definiert. Fertig. Und falls Kosten entstehen (wir haben z.B. einen gemeinsamen Grundträger für die einzelnen Schilder) dann werden die unter den Schildernutzern gleichmäßig aufgeteilt.
Bei den Firmenschildern macht die Hausverwaltung Wind, aber bei den allgemeinen Klingelschildern, da passiert nichts, da kann man ja kein Geld raus ziehen. Die Klingelanlage und die Briefkästen werden nach gut Dünken gemacht und sehen auch entsprechend aus. Selbst auf Nachfrage der WEG kommt da Seitens der Hausverwaltung kein einziger Lösungsansatz.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.

Ja, das konnten Sie. Und nochmals herzlichen Dank.

Ich kenne eine sehr nette und kompetente Rechtsanwältin, die kann solche MAchenschaften so wenig leiden wie ich. Die berät mich jetzt erst einmal in dieser Angelegenheit. Nach erster Duchsicht meinte sie auch schon, ohne Dokumente keine Verträge, wahrscheinlich hat der Verwalter nicht wirklich etwas in der Hand, sonst würde er mich die Dokumente sehen lassen. Und da ich verpflichtet bin ein Schild aufzuhängen, darf man mir meinen erworbenen Eigentumsanspruch auch nicht so einfach wegnehmen.

Wenn Sie möchten, dann lasse ich Sie wissen, wie die Sache ausgeht.

Vielen Dank nochmal
mmue2ler

Ah! Jetzt habe ich die Sachlage verstanden. Der Vermieter der Werbefläche ist ein Privateperson, die „zufälig“ auch der Geschäftsführer Ihrer Verwaltung ist. Somit ist nicht die Verwaltung der Vermieter! Somit greifen auch die Gesetze der WEG nicht und ebenso die Beschlüsse. Somit kann auch die Person ihre Preise willkürlich festlegen (Das ist wahrscheinlich auch der Trick :smile:

Wie Ihre Anwältin schon gesagt hat, klingt das schon sehr verdächtig. Ich vermute das hier nicht mal ein offizieller Kaufvertrag über die Gewerbeflächen vorliegt, da diese Grundsätzlich der Eigentum der WEG sind. Ob ein Beschluss darüber gibt, ist sicherlich auch sehr fraglich.

Hier macht die „Person“ offensichtlich alles was sie will, da ehe keiner zur Eigentümerversammlung kommt :smile:

Hacken Sie dort auf jeden Fall mit Ihrer Anwältin nach. Auch würde ich darüber offen mit andere Gewerbetreibenden in den Häusern sprechen. Vielleicht zahlen diese dies auch, und würde ebenso gegen den „Verwalter“ klagen.

Informieren Sie mich auf jeden FAll wie es bei Ihnen ausgegangen sind.

Danke!

Ja, und vor allen Dingen muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Er schränkt unsere notariell niedergeschriebenes Recht auf Anbringung eines Schildes in seiner Funktion als Hausverwalter auf ein Minimum ein um dann seine fragliche Werbefläche zur Anbringung eines richtigen Schildes zu vermieten. Heute habe ich einen Brief bekommen, ich solle sofort mein Schild entfernen, sonst würde er eine Unterlassungsklage eröffnen. Nächste Woche bekommt er Post von meiner Anwältin.
Ganz schön traurig - so etwas hat eine Hausverwaltung doch echt nicht nötig.

Ich halte sie auf dem Laufenden
Grüße
mmue2ler