Hausverwaltung fragen wegen Hundehaltung

Hallo ihr lieben,

muss man wenn man irgendwo einzieht sich auch von der Hausverwaltung eine Genehmigung holen um Hunde in der Wohnung zu halten oder reicht es vom Vermieter?
Was ist wenn der Vermieter einverstanden ist aber die Hausverwaltung was dagegen hat? Wer ist im Recht?

Hallo Mel2301,
auch ohne das neue Gerichtsurteil ist das hier eindeutig.
Vertragspartner ist der Vermieter. Die Hausverwaltung ist zweitrangig.
Hat der Vermieter zugestimmt ist das bindend.

Beste Grüße aus Hilden
Peter

Hallo,

Der Fall ist sicherlich nur hypothetischer Natur, da hier ja keine Rechtberatung erfolgt, und wird daher nunr für einen hypothetischen Fall beantwortet.

diese Frage kann man nicht pauschal mit einem Ja oder Nein beantworten.
Aus den Informationen entnehme ich, daß es sich um eine Eigentümergemeinscahft handelt, also verschiedene Eigentümer welche eine Verwaltung haben.

Es kommt hierbei auf mehrere Faktoren an.

  1. Steht dazu vielleicht etwas in der Teilungserklärung?
  2. Was steht in der Hausordnung dazu?
  3. Gibt es irgendwelche Beschlüsse zu diesem Thema?

Ist bei allen 3 Punkten nichts geschrieben, so hat die Verwaltung nichts zu bestimmen, sondern der Eigentümer bestimmt.

Steht aber bei einem der Punkte eine Einschränkung, so gilt diese Einschränkung auch für den Eigentümer. Hierdurch kann der Eigentümer für seine Mieter nicht mehr Rechte geben, als ihm selbst zusteht.

MfG

www.rk-hausverwaltung.de

Hallo Mel,

in Prinzip hat es nur den Vermieter zu interessieren, ob Tierhaltung in seiner Wohnung stattfindet, Auch ihm sind schon Grenzen gesetzt, dies zu verbieten.

Der Hausverwaltung geht das in der Regel nichts an. Es können sich aber andere Eigentümer/Mitbewohner belästigt oder geschädigt fühlen, wenn der/die Hund/e gefährlich sind, Menschen erschrecken, auch während der allgemeinen Ruhezeiten bellen, das Treppenhaus übel riecht usw.
Dann können der/die Geschädigten im extremsten Fall rechtlich gegen den Halter vorgehen, denn gütige Einigung findet fast niemals statt. Ein Gericht müßte dann entscheiden, ob die Beeinträchtigung bzw. die Gefahr so groß ist und kann dann entsprechendes Urteil fällen.
So läuft das mit den Haustieren.
Alles Gute
Hubert

Hallo ihr lieben,

muss man wenn man irgendwo einzieht sich auch von der
Hausverwaltung eine Genehmigung holen um Hunde in der Wohnung
zu halten oder reicht es vom Vermieter?
Was ist wenn der Vermieter einverstanden ist aber die
Hausverwaltung was dagegen hat? Wer ist im Recht?

Hallo Mel2301,

es könnte „theoretisch“ in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrparteien-Wohnanlage oder durch einen Eigentümerbeschluss geregelt sein, ob die Tierhaltung generell beschränkt oder verboten ist. Würde ein Vermieter, entgegen dem generellen Verbot die Haltung eines Hundes erlauben, so würde er damit gegen die Gemeinschaftsordnung oder einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft verstoßen. Dies müsste zwar der Vermieter wissen. Sich hier nochmal bei der Hausverwaltung zu erkundigen, kann aber nicht schaden. Gibt es eine derartige Regelung nicht, ist es ausschließlich Sache des Vermieters. Was der Eigentümer/Vermieter in seiner Mietwohnnung verbietet oder erlaubt, hat mit der Hausverwaltung nichts zu tun. Hier ist der Mietvertrag maßgeblich inkl. der Hausordnung, die Teil des Mietvertrages sein wird.

Beste Grüße
koltesp

Die Hausverwaltung ist der Erfüllungsgehilfe des Eigentümers. Wenn der Vermieter schriftlich die Genehmigung zur Hundehaltung erteilt, geht das natürlich
vor die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung muss das tun was der Eigentümer anweist. Das gilt allerdings nicht wenn Du in einer Eigentumswohnungsanlage wohnst. Da kann der Wohnungseigentümer das nicht alleine entscheiden. Da entscheidet die Hausverwaltung.

Hallo,

Dein Vertragspartner ist der Vermieter, die Verwaltung hat Dir gegenüber nur in eng begrenztem Rahmen irgendwelche Weisungsbefugnisse. So z.B. wenn die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss zur Tierhaltung gefasst haben sollte.

Seit kurzem sieht das aber ganz anders aus, nach der Mietrechtsänderung kann man einem Mieter die Hundehaltung nicht mehr generell verbieten. Das geht nur noch (die Gerichte werden das noch präzisieren), wenn man z.B. einen Kampfhund hat, oder einen Bernhardiner, den man in einer Zweizimmerwohnung halten möchte, oder auch fünf Hunde. Gegen einen „normalen“ Hund (wobei man sich über das normal streiten kann) kann und darf (!) kein Vermieter etwas haben - und im Prinzip geht es die Hausverwaltung nichts an! (dann müsste man den Beschluss der WEV nachlesen; bei pauschaler Formulierung wäre er ungültig)

Um des lieben Frieden willens sollte man das aber vorher abklären, wobei ich mal behaupten würde, die Verwaltung müsste schon allerschwerste, begründete Bedenken geltend machen können, um einen Hund abzulehnen! Eine Ablehnung ohne ausführliche schriftliche Begründung würde ich so wie so nicht akzeptieren.

Gleiches gilt natürlich für den Vermieter, er darf nicht mehr sagen: ich will keine Hunde in der Wohnung, dann kann man (ganz sicher erfolgreich!) dagegen klagen. Allerdings, wer will schon Streit - deshalb: absprechen!

Der Hundefreund sitzt heute am längeren Hebel!

Viel Erfolg und „gut bell“!

pieter

Hallo Mel,

die Frage ist zunächst: Wer ist Eigentümer?

In den meisten Fällen ist der Vermieter auch Eigentümer und dann ist er die entscheidende Instanz. Die Hausverwaltung ist nur mit der Verwaltung der Eigentumsinteressen betraut und wenn es im Interesse der Eigentümer ist, dass Du einen Hund hältst, dann ist das eben so.

Sollte es sich aber um eine Mehrparteienobjekt handeln, in dem der Eigentümer nur ein Wohnung besitzt und diese an Dich vermietet, kann es gut sein, dass er an eine Hausordnung der Eigentümergemeinschaft gebunden ist und die Gemeinschaft gemeinsam über eine Grundsatzregelung beschließen muss.

Derzeit geht aber einiges durch die Presse, dass Gerichte zu Gunsten der Hundehalter entschieden haben, da geht es um Privatsphäre und die unzulässige Einschränkung von Persönlichkeitsrechten. Genaues dazu kann ich noch nicht sagen.

Beste Grüße
Marc

Hallo,
der Vermieter ist in der Regel auch der Besitzer des Wohnraumes (Haus) und somit auch der der das Sagen hat. Die Hausverwaltung überwacht die Regeln die der Vermieter aufstellt. Sie ist also der verlängerte Arm des Vermieters. Folglich ist das Ausschlag gebend was der Vermieter bestimmt.

Hallo,
vielen Dank erst mal für deine tolle Antwort meine Frage jetzt wie verhält sich das jetzt mit dem neuen Mietrecht was Hundehaltung angeht und was mit was für Konsequenzen muss man rechnen? Wer kommt für die Kosten auf wenn ein neuer Umzug bevorsteht?

MFG Mel

Hallo!
Ich bin in Rechtsfragen leider nicht gut. Da brauchst du jemand anderes.
Meine Erfahrung als Hundebesitzerin lehrt aber, lieber Beide zu fragen, Vermieter und Verwaltung. Im Idealfall haben die miteinander eine Haus-Regel aufgestellt und halten sich daran. In manchen Fällen stellst du aber auch erstaunt fest, dass sie nicht gleicher Meinung sind. Und dann erhält, meiner Erfahrung nach, der Besitzer Recht, wenn er alles besitzt. Gehört also das ganze Mietshaus einer Person und diese sagt ja, dann kannst du hoffen, die Hausverwaltung, die ja von seinem Gehalt abhängt, lenkt ein, selbst wenn sie anfangs anderer Meinung war. Gehören im Haus aber alle Wohnungen verschiedenen Eigentümern, die gemeinsam eine Hausverwaltung bilden/beauftragt haben, dass wirst du unterliegen, selbst wenn dein Besitzer nichts gegen Hundehaltung hat.
Vor kurzem las ich, es gebe ein neues Urteil, dass Hundehaltung nicht mehr generell verboten werden dürfe. Was das aber konkret für Hundebesitzer in Mietswohnungen bedeutet, das weiß ich nicht.
Ich selber ziehe nicht mehr in ein Haus, in dem ich von vornherein weiß, dass manche den Hund hassen. Habe im Laufe meines Lebens widerwärtige Bosheiten von Hundegegnern bis hin zur Vegiftung meines Hundes erleben müssen - ein solches Risiko zu vermindern lohnt sich immer! Also suche ich lieber zwei Monate länger, als mich in ein Haus zu zwängen, in dem mein Hund womöglich zum Zankapfel und Hassobjekt wird.

Herzliche Grüße!
Ernei

Hallo, es ist sinnvoll, den Vermieter und die Hausverwaltung zu kontaktieren. Die Hausverwaltung ist das Dach aller Eigentümer, kennt somit auch die Einstellung der übrigen Mitbewohner. Aber Vorsicht, wenn Sie einen Hund (oder auch Katze natürlich) in der Wohnung halten, braucht nur ein Mitbewohner ein ärztliches Attest vorzulegen, um eine Allergie nachzuweisen, dann muss das Tier leider wieder abgeschafft werden. Besser ist eine schriftliche Einwilligung von allen Beteiligten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus

Hallo,

naja, das „neue“ Urteil vom BGH ist ansich nicht so neu. Das pauschale grundsätzliche Verbot von Tieren war schon früher sehr wackelig.
Wenn aber im Mietvertrag Ausnahmen oder lediglich Einschränkungen zur Tier/Hundehaltung drinstehen, dann kann man als Mieter dagegen schlecht vorgehen.

Die Frage nach den Umzugskosten ist nicht leicht beantwortet.
Sofern sich die Verwaltung an die Vorschriften/Beschlüsse hält ist von dort nichts zu fordern. Die Verwaltung setzt quasi nur das um, was ihr von den Eigentümer in den Versammlungen vorgegeben wird.
Lediglich beim Eigentümer sehe ich in einem bestimmten Fall die Chance eine Forderung zu stellen.

  1. Dem Mieter muß vom Vermieter vorgegaukelt worden sein, daß er auf jeden Fall einen Hund halten dürfte.
  2. Der Vermieter mußte wissen, oder hätte es wissen müssen, daß die Hundehaltung nicht erlaubt oder nur eingeschränkt möglich ist.
    Beide Bedingungen werden aber sicherlich schwer zu beweisen sein.

MfG

www.rk-hausverwaltung.de

Hallo,
hier meine Sichtweise:
Vertragspartner sind Sie als Mieter und der Vermieter. Die Hausverwaltung betreut nur das „Tagesgeschäft“. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Wohnungs-eigentümergemeinschaft handelt und Sie mit einem Eigentümer einen Mietvertrag abschließen wollen.
Die Hausverwaltung wäre aus meiner Sicht nur einzu-schalten, wenn per Eigentümermehrheitsbeschluss ein Verbot der Hundehaltung ausgesprochen worden wäre.

Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH darf der Vermieter nicht grundsätzlich Hunde- oder Katzen-haltung verbieten. Es ist immer auf den Einzelfall abzustellen. D.h. Durch die Tierhaltung darf kein Mtbewohner der Wohnanlage in nicht zumutbarer Weise gestört werden.

Falls Sie es sich um einen neu abzuschließenden Mietvertrag handelt, kann der Vermieter natürlich die Wohnung an einen Nicht-Tierhalter vergeben. Ein Rechtsanspruch die Wohnung zu bekommen besteht m.E. nicht.

Hallo Mel2301,

ich denke, dass das eine konkrete Frage für einen Anwalt ist. Ich kann mir vorstellen, dass es nach dem Ober-sticht-Unter-Prinzip geht, also dass der Vermieter es erlauben darf, wenn aber andere Bewohner sich beschweren, die Hausverwaltung die Erlaubnis rückgängig machen kann…
Aber genaueres weiß bestimmt ein Anwalt.

LG Lene

Hallo,
meiner Meinung nach ist es rechtsgültig, wenn im Vertrag mit dem Vermieter ein Haustier bzw. ein Hund genehmigt ist. Die Abstimmung mit der Hausverwaltung ist Sache des Vermieters, wobei es natürlich nicht schadet, beim Vermieter nachzufragen, ob er im Sinne der Regeln der Hausverwaltung entschieden hat. Die unlängst erfolgte neue Rechtssprechung ist aber grundsätzlich günstig,d.h. dass Haustiere nicht mehr so einfach abgelehnt werden können, von daher : viel Erfolg !
Liebe Grüße von magritte

Hallo Mel,

wenn es einen Eigentümerbeschluß gibt, dass im Haus keine Hunde gehalten werden dürfen, dann hat der Verwalter Recht auch wenn sich der Eigentümer Deiner Wohnung nicht daran erinnert. Gibt es den nicht - und er müßte in einem WEG-Eigentümerversammlungsprotokoll vermerkt sein, das man sich zeigen lassen kann - dann entwscheidet der Eigentümer/Vermieter. Übrigens ist man schon mit Hund eingezogen und der Beschluß erfolgt nachträglich, dann müssen laut diverser Gerichtsurteile die Hunde nicht abgeschafft werden. Auch bezieht sich ein eventuelles Verbot nicht auf Hunde, die zu Besuch sind.

MfG
Claudia