Hausverwaltung für Ferienappartment im Ausland

Hallo allerseits,

folgende Annahmen:
Eine kleine deutsche Gesellschaft (z.B. eine Kommanditgesellschaft) übt in Deutschland ein kleines Gewerbe aus.
Die Gesellschafter haben Ferienapparments in einem anderen Land der EU (z.B. in Griechenland) geerbt oder geschenkt bekommen und möchten in diese investieren (Möbel etc.) und diese vermieten.
Um die Einnahmen aus dem dt. Gewerbe direkt in die Appartments investieren zu können, wollen die Gesellschafter den Zweck der Firma um die Hausverwaltung der Appartments erweitern.
Jetzt stellt sich nur die Frage, ob eine deutsche Firma überhaupt in einem anderen Land der EU tätig werden, insbesondere in Immobilien dieses Landes investieren kann? Kann die dt. Firma die Hausverwaltung dafür übernehmen oder bräuchte man dazu eine lokale „Tochterfirma“, in die die dt. Firma investiert?

Vielen Dank im voraus für eure Tipps und Ideen!

Hallo allerseits,

Hallo

folgende Annahmen:
Eine kleine deutsche Gesellschaft (z.B. eine
Kommanditgesellschaft) übt in Deutschland ein kleines Gewerbe
aus.
Die Gesellschafter haben Ferienapparments in einem anderen
Land der EU (z.B. in Griechenland) geerbt oder geschenkt
bekommen und möchten in diese investieren (Möbel etc.) und
diese vermieten.
Um die Einnahmen aus dem dt. Gewerbe direkt in die Appartments
investieren zu können, wollen die Gesellschafter den Zweck der
Firma um die Hausverwaltung der Appartments erweitern.
Jetzt stellt sich nur die Frage, ob eine deutsche Firma
überhaupt in einem anderen Land der EU tätig werden,
insbesondere in Immobilien dieses Landes investieren kann?
Kann die dt. Firma die Hausverwaltung dafür übernehmen oder
bräuchte man dazu eine lokale „Tochterfirma“, in die die dt.
Firma investiert?

m.W ist es gar kein Problem innerhalb der EU geschäfte zu tätgien. Hierfür ist auch keine Zweigniererlassung/Tochterfirma notwendig. Kann aber sich steuertlich posivitv bemerkbar machen. Ich würde diese Frage eher im Brett Steuern stellen, da es sich primär darauf bezieht.

Vielen Dank im voraus für eure Tipps und Ideen!

Grüße

m.W ist es gar kein Problem innerhalb der EU geschäfte zu
tätgien. Hierfür ist auch keine
Zweigniererlassung/Tochterfirma notwendig. Kann aber sich
steuertlich posivitv bemerkbar machen.

Ok, danke für den Tipp. Eine Zweigniederlassung wäre also erst dann interessant, wenn die Appartments so viel einbringen, dass es steuertechnisch einen Unterschied machen würde. Und das könnte ja u.U. noch etwas dauern.