Hausverwaltung gegen Hund, was tun?

Hallo,

Mein Problem ist folgendes: ich bin vor kurzem in eine 1-Zimmer Wohnung (ca 40qm) gezogen. Schon während des Umzugs war mir klar dass ich wieder einen Hund an meiner Seite möchte. Ich bin also eingezogen und habe mir einen kleinen Parson Russel/ Mops zugelegt. Der kleine macht garkeinen Lärm und kratzt auch nicht an Türen oder ähnliches. Nunja dummerweise habe ich total vergessen die Hausverwaltung vorher zu fragen ob ein Hund überhaupt gestattet ist, da im Haus viele andere Hunde und Katzen sind. Ich habe also gefragt (ohne zu sagen dass der kleine Mann schon hier wohnt) und habe eine Absage bekommen mit der Begründung dass die Wohnung zu klein für einen Hund sei.

Die Züchterin jedoch ist Tierärztin und weiß von der Größe meiner Wohnung. Immerhin wird ein Hund ja im freien bewegt und nicht in den 4 Wänden.

Kann ich nun von der TÄ ein Schreiben verfassen lassen in dem sie bestätigt dass die Haltung eines Hundes in einer kleinen Wohnung ok ist? Sonst hätte sie mir ihn immerhin auch nicht verkauft.

Ja, ich weiß es war dumm und naiv erst jetzt zu fragen aber der Fehler lässt sich leider nicht mehr rückgängig machen, deswegen hoffe ich auf fachkundigen Rat.

Danke!

Hallo,

leider ist hier die Sachlage ziemlich eindeutig.

Wenn die Verwaltung bei der Ablehnung bleibt, so kann man nichts machen. Auch die Tatsache, das schon andere Hunde im Haus leben ändert nichts daran, denn es sind immer Einzelfallentscheidungen.

Die Sache mit dem Schreiben der Tierärztin ist ein Versuch wert, denn die Hausverwaltung sind keine Tierärzte, vielleicht hat man Glück und sie werden milde gestimmt durch den Brief.

Viel Glück!

Hallo,
es kommt darauf an, was bezüglich Hundehaltung im Mietvertrag steht.
Wenn darin steht, dass man sich vorher eine Genehmigung holen muss, dann fürchte ich, dass Sie dann Pech gehabt haben.
Allerdings können Sie auch noch mal mit der Hausverwaltung verhandeln, evtl mit dem Hinweis,
dass es schon mehrere Hunde im Haus gibt, und dass Ihre Wohnung für den Hund nicht zu klein ist.
Gruß
Mike-Lohfelden

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !

Ich kann ich Ihnen nur grundsätzliche Auskünfte geben. Die nachfolgenden Infos stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Irrtum vorbehalten.
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden. –
*Meine Stellungnahme:*

  1. Da im Haus schon *mehrere Hunde + Katzen* gehalten werden, können Ihnen *gem. der lfd. Rechtsprechung* weder Vermieter noch Hausverwaltung die Haltung eines (kleinen) Hundes verbieten, egal was im Mietvertrag steht !
  2. Die Begründung, daß die Wohnung zu klein für Ihren kleinen Hund sei, ist geradezu schwachsinnig - ich persönlich sehe dies schon als verbotene Nötigung an.
  3. Lassen Sie sich von der TÄ ein Schreiben verfassen, daß ist auf jeden Fall sinnvoll.
  4. Teilen Sie der Hausverwaltung Ihren Widerspruch gegen das Verbot der Hundehaltung mit und drohen Sie prophylaktisch eine Strafanzeige wegen Nötigung an.
    Besten Gruß USKO

Hallo!

Das Thema ist auf dieser Seite ganz gut beschrieben: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierha…

Fazit: Dein Hund zählt nicht zu den Kleintieren und darf daher nur mit Zustimmung gehalten werden. Nun kommt es aber entscheidend auf den Mietvertrag an. Gibt es darin eine Klausel? Ist diese Klausel wirksam formuliert?

Die Verwaltung explizit zu fragen war möglicherweise unklug. Jetzt kommt es auf die Details an.

Ich empfehle, erstmal nichts weiter zu unternehmen und sich bedeckt zu halten. Soweit das Tier niemanden stört und nichts beschädigt wird sich auch keiner darüber beschweren. Und wo kein Klärger da kein Richter.

Sollte dennoch eine Abmahnung vom Verwalter kommen suche bitte ggf. einen Anwalt auf. Läßt sich aus der Ferne nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten.

Wünsche viel Erfolg!

wenn im Mietvertrag keine Hundehaltung erlaubt ist, dann ist das so, und da nützt auch keine Tierärztliche Bescheinigung.
versuchen Sie sich mit dem Vermieter so zu einigen, oder Sie riskieren eine Kündigung. Notfalls neue Wohnung suchen und Tierhaltung mietvertraglich regeln.

Hallo und guten Abend,

mich würde mal interessieren, was im Mietvertrag steht. Wenn da drin steht, dass Tierhaltung der Genehmigung des Vermieters bedarf oder sogar, dass Tierhaltung ausgeschlossen ist, dann hilft wohl nur, a) den Hund abzuschaffen oder b) eine neue Whg. zu suchen.

Alles Gute und beim nächsten Mal wäre sicher ein guter Tipp: Vorher informieren, dann Hund zulegen.

Gruß

Micha

Hallo,
die Begründung der HV reicht nicht aus.Da andere Bewohner auch Tiere halten, hat die HV kaum Chancen. Mit dem Schreiben der Tierärztin legst du Widerspruch ein.
Im Extremfall müsste die HV dir kündigen, dann würde vor Gericht verhandelt werden.

Viel Glück

Llissy

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Entscheidend ist, was steht in Ihrem Mietvertrag? Wird das Halten von Haustieren geregelt, sollten Sie sich daran halten. Ich habe es vergessen zählt nicht. Im Zweifel besuchen Sie eine Verbraucherzentrale. Dort werden Sie kompetent zu Ihrem Fall beraten. Mit freundlichen Grüßen.

Ja natürlich

es ändert allerdings nichts an den gesetzlichen Bestimmungen, das jeder Eigentümer selbst entscheidet was mit seinem eigentum passiert, also was er erlaubt und was nicht.

HALLo!

Nachdem du selbst weißt, wie riskant dein Vorgehen war (insb. für deinen Hund…), will ich nicht weiter darauf eingehen, sondern dir einen link schicken:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/yy/yorksh…

wemm du glück hast, kannst du anhand der allgemein geduldeten tierhaltung eine mehrheit und auch die hausverwaltung dafür gewinnen, dir die haltung zu gestatten. falls du kein glück hast, dann schade für dich und den hund…

viele grüße,
mannheim13

hallo k.loewenherz,
ich glaube nicht, dass eine hausverwaltung in der lage ist, fachgerecht einzuschätzen, ob eine 40qm-wohnung zu groß oder zu klein oder gerade recht ist einen mops darin tiergerecht zu halten. (sie ist es nicht, was die züchterin und der örtliche tierschutzbund sicherlich gern bestätigen werden.) der vermieter MUSS der hundehaltung in der regel zustimmen außer bei ganz wenigen versagungsgründen - die tierhaarallergie eines mitmieters etwa. allerdings ist die genehmigung VOR beginn der hundehaltung einzuholen. alles andere ist vertragswidrig und kann mit kündigung geahndet werden. tun sie also sicherheitshalber weiterhin so, als ob sie keinen hund hätten, aber suchen sie unbedingt eine einigung mit der hausverwaltung.
viel glück dabei!
hundehalter salomo.

Lieber Ratsuchender,
ich glaube nicht, daß Sie dem armen Hund einen Gefallen tun, wenn Sie darauf bestehen, ihn zu behalten. Das hätten Sie sich wirklich vorher überlegen sollen.
Viel Glück für den Hund!

natürlich Zustimmung von Vermieter nötig, wenn andere Mieter auch Haustiere, finde Idee mit Schreiben von TÄ
sehr gut, wünsche viel Glück !!

Hallo,

abgesehen vom Mietvertrag sollte vielleicht auch die Hausordnung zu Rate gezogen werden.

Falls es sich um eine WEG handelt, so sind auch eventuelle Beschlüsse wegen Hundehaltung zu beachten.
In der Teilungserklärung steht dazu wahrscheinlich nichts, aber überprüfen kann nicht schaden.

In einer WEG muß sich auch der jeweilige Sondereigentümer an die Beschlüsse halten und kann nicht einfach einem Mieter mehr Rechte zugestehen.

Unter diesem Aspekt wäre auch zu klären wer denn für diese Wohnung zuständig ist? Macht die Hausverwaltung auch die Mietverwaltung?

Hallo,

entschuldige zunächst die späte Antwort. In dem Fall würde ich mich an den Deutschen Mieterbund wenden. Die können dir mit Sicherheit sagen, wie du dich verhalten solltest. So lange die Verwaltung nicht offiziell gegen deinen Hund vorgeht hast du sowiso nichts zu befürchten.

Gruß Knarf