Unser Hausflur ist durch Gegensprechanlage gesichert. Die Briefkastenanlage befand sich im Hausflur. In einer etablierten, seinerzeit beim Hausbau dafür konzipierten Flurnische. Briefträger und Zeitungsträger hatten Schlüssel, bisher in den vergangenen Jahrzehnten alles einwandfrei. Dann hatte die Hausverwaltung beschlossen, die Briefkastenanlage nach aussen vor das Mietshaus zu platzieren. Wir hatten erfolglos versucht, Widerspruch einzulegen, trotz nicht zutreffender Gegenargumente der Verwaltung war das Vorhaben durchgesetzt worden.
Seit letzter Woche steht die Anlage frei ohne Schutz für 12 Mietparteien draussen, öffentlich zugänglich, vor dem Haus. Dafür wurde eine 40 Jahre alte wunderschöne Buchsbaumhecke anteilig äusserst grob aus der Erde gerissen, viel zu viel, die Hälfte hätte genügt. Insgesamt hätte das nicht notwendig sein müssen. Die Briefkästen sind zu klein. Journale/Zeitschriften, wie voraus gesehen, wie ich es als Sprecherin für uns alle Mitmieter der Verwaltung antizipierend vermittelt hatte, ragen hälftig nach draussen, nach den vergangenen Unwettern entsprechend nass und hälftig verklebt. **Ausserdem können auch grössere Hände durch die Briefschlitze greifen (wir 12 Mietparteien mit unterschiedlich grossen Händen haben getestet), wo bleibt da das Briefgeheimnis**? Abgesehen davon, dass bereits nach 2 Tagen die Anlage vertikal inklusive der Briefschlitze zugesch…ssen war.
Die Anlage in der Form, wie sie konzipiert ist, bietet weder Schutz vor künftiger Durchnässung von Tageszeitungen/Journalen noch Sicherheit bzgl. Wahrung des Briefgeheimnisses/Datenschutz. Jeder Nichtbefugte kann hineingreifen. Ich hatte die Hausverwaltung im Namen der Mitmieter bereits angeschrieben gehabt, aber keine Antwort bekommen. **Kann man gegen die Hausverwaltung rechtlich vorgehen?**
Danke für hilfreiche Antworten.
Hallo!
Zum mietrechtlichen Anspruch auf einen funktionalen Briefkasten :
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/briefk…
Warum hat man es von Innenanlage auf Außenanlage geändert ? Das muss doch einen guten Grund haben, denn freistehende Anlage ist teuer (wenn es Markenprodukt ist). Verwaltungen schmeißen doch bekanntlich nicht das Geld der Eigentümer zum Fenster raus. Ging es um die vielen Schlüssel zum Treppenhaus ?
Frage : Wie groß waren die alten Kästen, Innenmaß und Schlitzmaß ?
Wie groß die neuen ?
Kann man Zeitungsrollen montieren ?
MfG
duck313
Hallo erst mal,
solange die Anlage der EN 13724 entspricht (was man bei einem Markenfabrikat vermuten kann), wird man nichts unternehmen können. Ein ganz hilfreicher Link hierzu: http://www.knorr-sicherheit.de/index.php/produkte/br…
Gruß vom Wiz
Hi, Danke für die Kommentare und Fragen.
Hier meine Antworten:
Begründung der Hausverwaltung zur Änderung der Innen- auf Aussenanlage unseres Mietshauses:
- Innenkästen seien nicht mehr „State of the Art“.
- Seit Aufhebung des Postmonopols müssten mehr Zentralschlüssel vergeben werden für andere Postzusteller. Anmerkung hierzu: War bisher nicht der Fall, andere Zusteller hatten keinen Schlüssel, hatten geklingelt, irgendwer war immer zu Hause, es kam in der Vergangenheit zu keinerlei Verzögerungen bzgl. Zustellung.
Abmessungen alte Innen-Kästen (vertikal angebracht mit horizontalen Schlitzen): Schlitzbreite 23 cm, Schlitzhöhe 3,5 cm, dahinter 25 cm breit. Höhe innen 33 cm. Tageszeitungen konnten gerollt hälftig eingesteckt werden, Journale und grössere Briefe sowie dickere Briefsendungen/schmale Buchsendungen passten in die Kästen. Dicke Kataloge etc. wurden oben auf der Anlage deponiert. Alles war witterungs- und diebstahlsmässig geschützt (Zentralverriegelung des Hauses).
Aktuelle Aussenanlage: Hier wurde die Briefkastenanlage (12 Kästen an der Zahl und) horizontal mit horizontalen Schlitzen etabliert. Die Anlage ist von der Installation her einfach in die Erde gerammt worden, nicht betonmässig oder anderswie sicherheitsmässig befestigt.
Abmessungen: Höhe der Kästen vertikal 9 cm, Briefschlitzhöhe 2 cm, Briefschlitzbreite horizontal 33.5 cm, horizontaleTiefe der Kästen 28 cm, auf Einschubhöhe (Schlitz) 23 cm. Grund: Hinter dem Schlitz befindet sich eine „Diebstahlsicherung“ in Form einer quer verlaufenden, horizontalen Platte, 3,5 cm vom Schlitz aus tief. Sie ist so konzipiert, dass grössere Briefe/Journale hängen bleiben und nicht auf die untere Fläche von 28 cm t x 35 cm b durchrutschen. Da müssten die Post oder andere Zusteller die Sendungen manuell unter diese Platte schieben (nachstopfen), das kann man von ihnen nicht verlangen. Abgesehen davon: Trotz dieser „Diebstahlsicherung“ können auch grössere Hände (Test durch Mitmieter) in die Kästen greifen.
Zeitungsrollen: Auf keinen Fall passen sie in die Kästen.
Ich hoffe, dass ich mich einigermassen verständlich ausgedrückt habe und bedanke mich im Voraus für weitere Kommentare.
LG, Strassenfloh
Danke für die Antwort, der Link ist hilfreich, leider haben wir „unmündigen“ Mieter keinerlei Info zum Hersteller der Anlage und können so nicht einschätzen, ob sie EN-gerecht ist. Ea sieht äusserlich so aus, allerdings haben mehrere Briefe und andere Sendungen auf Grund der Konstruktion des Einwurfschlitzes keine Chance, sicher in den Innenraum zu gelangen, da müssten die Zusteller manuell „nachstopfen“. Ausserdem können grössere Hände von aussen durch die Schlitze an Post gelangen, weiterhin ist die Anlage weder betommässig noch irgendwie anders abgesichert, lediglich in den Erdboden gestampft worden. Für weitere Kommentare/Anmerkungen bin ich dankbar,
LG,
Strassenfloh
Hallo.
Begründung der Hausverwaltung zur Änderung der Innen- auf
Aussenanlage unseres Mietshauses:
- Innenkästen seien nicht mehr „State of the Art“.
Scheint wohl wirklich so ein Trend zu sein. Hier in der Nachbarschaft wurden bei mehreren älteren Mietshäusern auch Außenkästen aufgestellt. Deren alte Innenkästen waren allerdings weit entfernt von irgendeiner gültigen Norm.
- Seit Aufhebung des Postmonopols müssten mehr
Zentralschlüssel vergeben werden für andere Postzusteller.
Das fällt ihnen ja früh ein. Das Postmonopol gibt’s seit über fünf Jahren nicht mehr.
Die Anlage ist von der Installation her einfach in
die Erde gerammt worden, nicht betonmässig oder anderswie
sicherheitsmässig befestigt.
So ein ordentlich in die Erde gerammter Stahlpfosten kann ausreichend sein. Solange das Ding nicht wackelt.
Abmessungen: Höhe der Kästen vertikal 9 cm, Briefschlitzhöhe 2
cm, Briefschlitzbreite horizontal 33.5 cm, horizontaleTiefe
der Kästen 28 cm, auf Einschubhöhe (Schlitz) 23 cm. Grund:
Hinter dem Schlitz befindet sich eine „Diebstahlsicherung“ in
Form einer quer verlaufenden, horizontalen Platte, 3,5 cm vom
Schlitz aus tief.
Bis auf die Briefschlitzhöhe hört sich das doch ganz ok an.
Sie ist so konzipiert, dass grössere
Briefe/Journale hängen bleiben und nicht auf die untere Fläche
von 28 cm t x 35 cm b durchrutschen.
Wa heißt „größere Briefe“? Die Maße sind eigentlich groß genug für einen C4-Umschlag. Der sollte auch „durchrutschen“ können.
Da müssten die Post oder
andere Zusteller die Sendungen manuell unter diese Platte
schieben (nachstopfen),
Warum „stopfen“? Bei 28 cm Tiefe muß die Sendung einfach weit genug reingeschoben werden, um runterzufallen - wobei man hier natürlich den mit 2cm zu schmalen Einwurfschlitz monieren könnte.
das kann man von ihnen nicht verlangen.
Dazu müßte man deren Zustellrichtlinien kennen.
Abgesehen davon: Trotz dieser „Diebstahlsicherung“
können auch grössere Hände (Test durch Mitmieter) in die
Kästen greifen.
Aber können sie auch ohne weiteres Post rausnehmen? (vgl. Affe + Banane: die flache Hand oder die Banane passen durch die Öffnung, aber nicht die Banane in der Hand).
Bei einem nur 2cm hohen Schlitz stelle ich mir das sehr schwierig vor - es sei denn, die Sendung liegt auf der Diebstahlsicherung.
Zeitungsrollen: Auf keinen Fall passen sie in die Kästen.
Die Frage war eher, ob sich zusätzlich zu den Kästen Zeitungsrollen montieren lassen.
Gruß
Michael