Wir haben ein Reihenhaus insgesamt gibt es noch 32 weitere Reihenhäuser, wir sind alle Eigentümer. Wir haben eine Hausverwaltung, weil unsere Reihenhäuser nach WEG verkauft wurden.
Nun erhielten wir unsere Abrechnung und auf dieser Abrechnung standen die Namen der Familien die mit den Instandhaltungskosten im Rückstand waren.
Was aber noch viel schlimmer ist, eine Familie die selbstständig ist und einen großen finanziellen Verlust in Höhe über 80.000 Euro hinnehmen mußten und mit 4 Hausgeldzahlungen im Rückstand war baten um Aufschub für 3 Monate. Den Hausverwalter interresierte es nicht. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Anwalt. Der Hausverwalter hat nun öffentlich in der Abrechnung geschrieben Familie Mayer Rechtskosten 210,00 Euro.
Ist das zulässig? Gilt hier Datenschutz oder gibt es hier ein Gesetz?
Vielen Dank
moin,moin
leider bin ich erst heute dazu gekommen, zu antworten. Ja es ist m.E so das sich der Verwalter gegenüber der gesamten Hauseigentümergemeinschaft den Rücken freihalten will,damit geht er in die Offensive. Ob es rechtlich zu vertreten ist, bin ich überfragt. Ich selbst halte es so, bei Rückstand wird der Name nicht bekannt gegeben sondern nur auf Anfrage und das auch nur bach dem Versammlungsende in persönlichem Gespräch.
Aber es gibt eben solche Verwalter.
Viel Freude noch dabei,
Ihr DR
Hallo,
da alle Teileigentümer Einsichtsrecht in die Unterlagen haben, kann hier der Datenschutz sowieso nicht greifen.
Was den Zahlungsaufschub betrifft… würde der Verwalter diesen einfach ohne Rücksprache bzw. Beschluß der WEG gewähren und etwas geht schief, würde der Verwalter haften.
Ich handhabe es schon abgestuft, aber am Ende steht manchmal sogar eine Zwangsversetigerung.
Die letzte Zwangsversteigerung war sogar die letzte Hilfe, welche dem Eigentümer gegeben werden konnte. Er war wirklich froh, denn das Eigentum konnte er privat nicht verkaufen und es zog ihn monatlich weiter in die Schulden.