Hausverwaltung / Hausgeldrückstand

Hallo was darf eine Hausverwaltung. Darf eine Abrechnung die Namen der offenen Hausgeldrückstände erhalten

Guten Abend!

Hallo was darf eine Hausverwaltung. Darf eine Abrechnung die
Namen der offenen Hausgeldrückstände erhalten

Ja, natürlich! Der Eigentümergemeinschaft darf nicht vorenthalten werden, an welcher Stelle es Löcher zum Erhalt des gemeinschaftlichen Eigentums gibt. Immerhin hat die Eigentümergemeinschaft für fehlende Zahlungen einzustehen.

Gruß
Wolfgang