Hausverwaltung ignoriert Brandschutz

Hallo Experten,

folgender Sachverhalt:

Eine Wohnanlage verfügt in einem Innenhof über ausgewiesene Parkplätze und einen ausgewiesenen Rettungsweg. Der Rettungsweg wird regelmäßig durch „Falschparker“ zugestellt, obwohl mehrere Schilder auf den Rettungsweg und das kostenpflichtige Abschleppen der Fahrzeuge hinweisen.

Das Orgnungsamt wird in dieser Sache nicht aktiv, da es sich um ein Privatgrundstück handelt. Die Hausverwaltung wurde von dem Ordnungsamt aufgefordert die Brandschutzbestimmungen zu beachten. Es geschieht aber gar nichts. Häufig können nicht einmal die Mieter der Parkplätze den Innenhof verlassen oder befahren, da die PKW´s anderer Personen in der Hofeinfahrt parken.

Frage: Gibt es eine Behörde die in dieser Angelegenheit auf Anzeige aktiv werden muss und ggf. die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen mit Bußgeldern gegen die Hausverwaltung erreichen kann?

Danke!

Andi

Das Orgnungsamt wird in dieser Sache nicht aktiv, da es sich
um ein Privatgrundstück handelt.

Das ist schon eine merkwürdige Begründung. Denn Gefahrenabwehr ist Gefahrenabwehr und zwar auch auf Privatgrundstücken. Fast bin ich versucht anzunehmen, dass das gar nicht die offizielle Begründung des (wohl zuständigen) Ordnungsamtes ist.

Die Hausverwaltung wurde von
dem Ordnungsamt aufgefordert die Brandschutzbestimmungen zu
beachten. Es geschieht aber gar nichts. Häufig können nicht
einmal die Mieter der Parkplätze den Innenhof verlassen oder
befahren, da die PKW´s anderer Personen in der Hofeinfahrt
parken.

Das scheint mir das eigentliche Ärgernis zu sein - nicht so sehr der Brandschutz. Stimmt’s oder habe ich recht?

Frage: Gibt es eine Behörde die in dieser Angelegenheit auf
Anzeige aktiv werden muss

Nein. Die Behörde - das ist z. B. der Oberbürgermeister der Stadt - wird hier durch das Ordnungsamt vertreten. Die Gefahrenabwehr gehört zum Zuständigkeitsbereich. Allerdings hat man in aller Regel auf ein Einschreiten keinen Anspruch, da die Entscheidungen praktisch immer Ermessensentscheidungen sind (darum nur Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung).

und ggf. die Einhaltung der
Brandschutzbestimmungen mit Bußgeldern gegen die
Hausverwaltung erreichen kann?

Kann schon, ja.

Levay

Hi,

unterstellen wir mal, dass Levay sich irrt (einverstanden, Levay?).

Was Brandschutz angeht bin ich ein wenig sensibel. Z.B. aufgrund eines sehr eindrucksvollen Vortrages der Feuerwehr während meines Studiums.

Seitdem achte ich schon auf mögliche Fluchtwege, wenn ich z.B. in unbekannten Kaufhäusern bin oder spreche auch schon mal den Filialleiter an, wenn Notausgänge als Lagerplatz genutzt werden.

Ich habe, erfreulicherweise, erst einmal gesehen, dass ein Rettungswagen nicht in eine Seitenstrasse einfahren konnte, da dort Falschparker standen.

Ich weiß, es hört sich nach Wild-West-Manier an, aber da bin ich wirklich der Meinung, dass Feuerwehr/Rettungswagen/Polizei alles zur Seite schubsen darf und der Falschparker schlicht alle Schäden zahlt, auch die an den Einsatzfahrzeugen.

Soviel zu der Vorgeschichte.

Ist man denn auf diese Hausverwaltung angewiesen? Kann man die wechseln? Oder ist es eine Baugesellschaft mit „eigener“ Verwaltung?

Evtl. mal bei der Feuerwehr nachfragen, ob nicht mal wieder eine Brandschau fällig ist, und die Zugänglichkeit prüfen lassen. Könnte Wunder wirken.

Aber nicht „112“ blockieren, sondern Amtsnummer, vielleicht gibt es dort auch jemand, der erstmal vorbeischaut und dann könnt ihr gemeinsam überlegen, wie´s weitergeht.

Gruß Volker

Hallo Levay,

danke für deine Antwort. Habe mir schon gedacht dass die Antworten in diese Richtung gehen könnten.

Dachte mir dass das Ordnungsamt eigentlich nach einer Anzeige des Problems - wenn die nicht selbst zuständig sind - es an die zuständige Stelle melden müssen.

Gibt nen Stern für die Antwort.

Andi

Moin Volker,

du bekommst auch einen Stern.

Habe im Internet mal geschaut und dort eine für den „Brandschutz“ örtlich zuständige Behörde gefunden (Branddirektion).

Die Hausverwaltung kann man leider nicht wechseln. Es ist eine Wohnanlage mit Eigentums- und Mietwohnungen die alle zwangsweise von der gleichen Hausverwaltung betreut werden. Firma X kauft Wohnungen und saniert diese. Teilweise bleibt Firma X der Vermieter und teilweise werden die Wohnungen an Dritte verkauft. Hausverwaltung Y ist eine Tcohtergesellschaft von X und daher wird bei dem Verkauf der Wohnungen vertraglich bestimmt das Y immer die Hausverwaltung bleiben muss.

Mal sehen ob die Hausverwaltung reagiert wenn eine Kontrolle durch die o.a. Behörde angeregt wird :smile:.

Andi

PS: Feuerwehr war schon mal da und kam nicht auf den Innenhof. War allerdings nur ein Wasserschaden, weshalb die auf ein Entfernen der Autos verzichtet hatten.