Hausverwaltung insolvent

Mal angenommen Person x besitze eine selbstbewohnte Eigentumswohnung mit 80m², Baujahr 1992.
Laut Tageszeitung von heute ist die Hausverwaltung insolvent, rund 60 Eigentümergemeinschaften sind betroffen. Die Rede ist von 2,5 Millionen Euro, die veruntreut wurden.

Was kann man der Person x empfehlen?

Hausgeldzahlungen einstellen?
Versuchen, die letzten Zahlungen über die Bank zurückzuholen?
Hätte x als Besitzer einer Wohnung informiert werden müssen?
Sich mit anderen Betroffenen zusammentun?
Instandhaltungsrücklage hat sich ja wohl aufgelöst.

Person x ist dankbar für Hinweise oder Links.

mit freundlichem Gruß

hallo,

  1. bei der bank herausfinden, ob die hausgeldkonten als treuhandkonten geführt werden und nicht in die konkursmasse fallen.
  2. soweit noch nicht geschehen, die zugriffmöglichkeit des insolventen verwalters beendigen.
  3. die konten auf einen neuen verwalter übertragen lassen.

lg dev

Oh, ich hoffe der Verwalter hat die Instandhaltungsrücklage wie es seit 2007 problemlos geht als offenes Fremdkonto angelegt. Dann müsst ihr als WEG nur dessen Vollmacht löschen und die Rücklage ist sicher.

Falls es sich um ein sogenanntes offenes Treuhandkonto handelt, dann läuft das Konto auf dem Namen des Verwalters mit hoffentlich der Bezeichnung eurer WEG, dann solltet ihr (Beirat) oder Eigentümer gemäß § 47 InsO bzw. § 771 ZPO eine Abtrennung aus der Insolvenzmasse beantragen, dann ist die Rücklage auch gesichert, wenn denn noch was da ist.

Bei der Unterschlagung wie du schreibst sieht es schlecht aus, sucht euch so schnell wie möglich einen Anwalt der eure Ansprüche geltend macht.

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank euch beiden für die Hinweise.
Gruß Thomas

Hallo,

Was kann man der Person x empfehlen?

Hausgeldzahlungen einstellen?
Versuchen, die letzten Zahlungen über die Bank zurückzuholen?
Hätte x als Besitzer einer Wohnung informiert werden müssen?
Sich mit anderen Betroffenen zusammentun?
Instandhaltungsrücklage hat sich ja wohl aufgelöst.

Person x ist dankbar für Hinweise oder Links.

Falls Du Interesse hast, gib mir über W-W-W mal Deinen E-Mail- account.
Ich habe ein interessantes BGH- Urteil. Das paßt zwar auf Deinen Fall nicht genau, könnte aber vllt. weiterhelfen.
Ich könnte Dir das dann mailen.

Gruß:
Manni

Könnte es eventuell …

Ich habe ein interessantes BGH- Urteil. Das paßt zwar auf
Deinen Fall nicht genau, könnte aber vllt. weiterhelfen.
Ich könnte Dir das dann mailen.

… sein, dass andere hier ebenfalls an einem Aktenzeichen interessiert sind?
Weshalb also auf privater und nicht auf Forums-Ebene?

Ganz ratlos gefragt
R

1 „Gefällt mir“