Hallo Zusammen,
ich habe eine Eigentumswohnung vom Bauträger gekauft. Die Warmwasser- und Heizungsversorgung erfolgt über eine Luft-Wärmepumpe. Im Rahmen der ersten Eigentümerversammlung hat uns die Hausverwaltung den Wirtschaftsplan vorgelegt. In diesem wurde u.a. der Betriebsstrom für die Luft-Wärmepumpe (7. Parteienhaus) von der Hausverwaltung mit insgesamt nur 500 Euro angesetzt. Dies ist ein Witz! Am Abnahme-/Übergabetermin des Gemeinschaftseigentums betrug der Zählerstand bereits über 20.000 kWh. Die Eigentümerversammlung fand ca. 6 Wochen nach der Abnahme/Übergabe statt.Da waren insgesamt schon über 7.000 kWh mehr auf der „Uhr“.
Wir haben die Hausverwaltung dann darauf angesprochen, dass wir die angesetzten Stromkosten als zu niedrig erachten, mit Verweis auf den aktuellen Zählerstand.
Die Reaktion: Kein Problem, dann erhöhen wir einfach die kalkulierten Kosten. Wir haben eben keine Erfahrung mit Luft-Wärmepuppen und habe den Wert einfach „geschossen“.
Frage: Darf eine Hausverwaltung einfach so lapidar einen Wirtschaftsplan aufstellen? Ein Anruf bei dem einbringenden Gewerk hätte Klarheit bringen können oder einfach mal den Zählerstand berücksichtigen. Schließlich hat die Hausverwaltung die Abnahme durchgeführt und kannte den Zählerstand. Zudem ist Hausverwaltung = Bauträger quasi eine „Person“.
Zudem haben wir festgestellt, dass die Hausverwaltung beim örtlichen Versorger nicht den speziellen Tarif für Wärmestrom gewählt hat. Die Hausverwaltung bzw. Bauträger teilten uns mit, dass sie es nicht in Ihrer Verantwortung sehen, den optimalen Stromtarif zu wählen. Ein Wechsel macht aber natürlich Sinn. Ist das so? Darf eine Hausverwaltung sich so arrogant und ignorant verhalten?
Würde mich freuen, wenn mir hierzu jemand einige Hinweise geben könnte.
Vielen Dank im voraus