Hallo,seit Mai dringt Wasser durch eine Dachluke (gemeinschaftseigentum) in einem Mehrfamilenhaus und die Hausverwaltung macht nicht vorwärts,habe jetzt eine Frist von zwei Wochen gesetzt (der Dachdecker war schon im Mai da und Stab Auskunft über Nötige Arbeiten-ca1200 Euro).wie kann ich weiter vorgehen,den monatlichen Betrag an die Hausverwaltung kürzen?Anwalt?danke
Als Mieter haben Sie das Recht zu Mietminderungen. In welcher Höhe können Sie bei den Mietervereinen erfahren, teilweise auch im Internet.
Setzen Sie Ihrem Vermieter eine letzte Frist und kündigen Sie die Mietminderungen an und kürzen Sie die Miete um diesen Betrag.
Und wenn der Vermieter dann immer noch nicht reagiert, dann setzen Sie Ihren Reparaturanspruch gerichtlich durch.
Abendliche Grüße
Ihr Thorsten Hausmann
Hallo,
leider weiß ich auch nicht genau, was man da machen kann! Ich würde mich bei der Rechtsberatung von Haus und Grund erkundigen - es lohnt sich immer, dort Mitglied zu sein. Was sagt die Hausverwaltung, wenn Sie dort anrufen? Gibt es genug Geld in der Gemeinschaftskasse, um diesen Schaden zu decken? Die Hausverwaltung ist ja auch dafür verantwortlich, durch Beschlussvorlagen dafür zu sorgen, dass die Eigentümer genug Geld in die Gemeinschaftskasse zahlen für solche Schäden (wobei es immer wieder Eigentümer(-gemeinschaften) gibt, die aus falsch verstandenem Geiz glauben, gegen ausreichende Instandhaltungsrücklagezahlungen stimmen zu müssen). Wenn der Hausverwalter durch Untätigkeit Schäden verursacht oder den Schaden größer macht, ist er dafür haftbar (die Verwalter haben meist auch eine Haftpflichtversicherung gegen solche von ihnen gegenüber einer Eigentümergemeinschaft verursachten Schäden).
Leider habe ich aber auch schon ein Negativbeispiel eines nichtprofessionellen Hausverwalters erlebt, der bei Meldung von Schäden den Hausbewohnern gegenüber immer behauptete, die anderen Eigentümer (er selbst ist auch ein Eigentümer) seien knauserig und wollten nur das Allernötigste an Hausgeld bezahlen. Fakt ist, dass er selbst die eingezahlten Beträge veruntreut und für sich verwendet hat - dies war der wahre Grund für seine Untätigkeit. Wir sind noch immer dabei, eine Lösung für dieses Problem zu suchen.
Wenn die Hausverwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt, hilft nur abwählen bzw. auch für den durch Untätigkeit entstandenen Mehrschaden Schadenersatz verlangen. Gibt es einen gewählten Verwaltungsbeirat, an den Sie sich wenden können, der zusätzlich Druck machen kann und der übrigens auch als einziger neben der Hausverwaltung das Recht hat, eine Eigentümerversammlung einzuberufen? (In meinem eigenen oben beschriebenen Problemfall haben wir leider, da wir nur 6 Eigentümer sind und ein Beirat aus 3 Eigentümern bestehen muss, einen solchen Verwaltungsbeirat nicht gewählt, weil wir glaubten, dies sein bei unserer geringen Eigentümerzahl nicht nötig und müssen nun, falls wir gegen den Willen des Verwalters eine Versammlung einberufen wollen, dies leider sehr kostspielig über einen Gerichtsbeschluss erwirken.) Wird durch das eindringende Wasser Ihr Sondereigentum geschädigt, so dass Sie auch hier Schadenersatz einklagen könnten?
Hallo Hydach,
Wohngeld kürzen macht keinen Sinn. Der Schaden wird davon nicht behoben. Gibt es keinen Verwaltungsbeirat der sich um die Angelegenheit kümmern kann?
Ansonsten mit kurzer Fristsetzung Hausverwaltung auffordern tätig zu werden da Schäden + Folgeschäden am Gemeinschaftseigentum drohen. Wenn das nichts nutzt, bleibt aus meiner Sicht nur ein Fachanwalt für Miet-und Eigentumswohnungsrecht.
Gruß K.P.M.
Hallo,
so wie es sich anhört, ist die Undichtigkeit nicht in deiner Wohnung.
Sollten unvermeidbare Schäden an deinem Eigentum entstanden sein würde ich Schadenersatz ankündigen.
Alles weitere bitte mit den Eigentümern klären.
Viel Glück:
Ecky1
Hallo und guten Tag,
vermutlich ist die Hausverwaltung bereits schriftlich aufgefordert worden, diesen Schaden zu beheben. Ich würde auf jeden Fall darum bitten, falls dieses nicht behoben wird, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn weiter so gehandelt wird, mit Abwahl der bestehenden Hausverwaltung, da bei Schäden keine Reparatur erfolgt und das Gebäude bei dieser Hausverwaltung Schaden nimmt.
Dann wird die Hausverwaltung vermutlich schnell reagieren.
Gruß Eva
Hallo Hvdach,
wie immer ist nicht alles schwarz oder weiß sondern grau.
Es ist hier abzuwägen,
- wie viel Wasser eindringt und wie groß der Folgeschaden sein wird, davon hängt ab,
- ob die Verwaltung „Notmaßnahmen“ zur Abwendung treffen muss (und darf).
- ob die Verwaltung die Befugnis hat, die Reparatur von 1.200 € in Auftrag zu geben (als Notmaßnahme vielleicht/vermutlich nicht, ggf. ermächtigt durch Verwaltervertrag).
- für die Reparatur bzw. Austausch (bei Reparaturkosten von 1.200 € vielleicht sinnvoll, dies aber sicher keine Notmaßnahme mehr…) sowieso eine Eigentümerversammlung notwendig…
Die Eigentümer dürfen (müssen) eigentlich über alles beschließen…
Wenn es eine Notmaßnahme ist, also viel Wasser eindringt und der Verwalter nichts tut, haftet er für Schäden, die zusätzlich entstehen.
Nach § 21 Abs. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer berechtigt, ohne Zustimmung der anderen die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschl. Eigentum unmittelbar drohenden Schadens notwendig sind.
lg nasuper
Hallo Hilfesuchender,
dies ist klar eine Aufgabe der Hausverwaltung und auch Pflicht.
Schriftlich diese aufforden den Mangel zu beseitigen mit Fistsetzung und Androhung nach der Frist selbst einen Handwerker zu beauftragen, welche die Hausverwaltung dann bezahlen muss.
Diesen Umstand bei der nächsten Eigentümerversammlung vorbringen um eventuell den Hausverwalter abzulösen.
Mit freundlichen Grüßen aus Völklingen
Hans-Joachim Aubertin
Hallo Hvdach,
ich weiß nicht ob Du Mieter oder Eigentümer bist. Als Mieter solltest Du Dich an Deinen Eigentümer wenden und wenn Deine persönlichen Räume Schaden nehmen hast Du ein nach einer gewissen Fristsetzung ein Mietminderungsrecht. Details besprichst Du dann am Besten mit dem Mieterschutzbund (geringer Jahresbeitrag).
Bist Du Eigentümer dann ist die Antwort von Nasuper kombiniert mit dem Hinweis, dass man eine schlampige Hausverwaltung schnellstens per Eigentümerversammlung abwählen und ersetzen sollte die richtige. Als Eigentümer solltest Du auch Deine Miteigentümer kennen und animieren können den Hausverwalter ebenfalls unter Druck zu setzen mit dem Hinweis dass das Gebäude Gemeinschaftseigentum ist und einen größeren Schaden zu Lasten aller geht.
Viel Erfolg
Claudia
Hallo Hvdach,
Vorsicht !!! Die Lösung des Problems kann ganz einfach sein. Sehr oft kommt es vor, dass sich zwischen Dachfenster und Dachziegel Flugschmutz ansammelt und dann, wie bei einem Damm, das Wasser nicht mehr richtig abfliessen lässt. Der Pegel steigt immer höher und läuft schlieslich hinter die vorgesehene Abdeckung. Da gibt es eine ganz einfache Lösung: Mit einem Schraubendreher oder ähnlichem Gegenstand diese Rille zwischen Fenster und Dachziegel reinigen und meist ist dann das Problem schon gelöst ohne irgend einen Euro an Kosten zu erzeugen, nur ein wenig Arbeit.
Ist das nicht die Ursache, dann liegt entweder ein Baumangel oder eine nötige Reparatur vor. Beim Baumangel ist zu prüfen ob der Bauträger zur Rechenschaft gezogen werden kann, bei einer Reparatur ist ein Beschluss durch die Eigentümerversammlung erforderlich.
Nur wenn der Wassereinbruch nicht nur gelegentlich auftritt, sondern ein wirklicher Erntfall ist, muss sofort gehandelt werden. Da ist dann die Hausverwaltung am Drücker und es gibt ja bereits eine Frist. Warum diese nicht eingehalten wird ist nicht ganz klar aber berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Wohngelder, denn der Betrieb der Hausgemeinschaft ist aufrecht zu erhalten. Am Besten alles Dokumentieren mit Datum und Fotos, so kann man im Schadensfall gut argumentieren. Einen Anwalt einzuschalten halte ich in diesem Fall im Moment noch nicht für nötig. Man soll nicht mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Die HV einfach mal persönlich oder am Telefon kontaktieren und dann wird es sicher eine Klärung im vernünftigen Gespräch geben.
Aber - erst mal meinen zu Anfang genannten Vorschlag prüfen. in rd. 80 Prozent der Fälle ist das die Lösung. Wenn es nicht so sein sollte, dann gibt es wenig Gründe, dass die HV eine erforderliche Reparatur nicht durchführen lässt. Dies gehört schlieslich zur ordentlichen Aufgabe einer guten HV. Wenn sie stets schlampert, alles irgendwie schiebt und nichts vorwärts geht, dann ist über den Wechsel der HV nachzudenken.
Viel Glück wünscht
Hubert
Hallo Hvdach
Ich kann aus Deinem Schreiben nicht entnehmen was von Seiten der HV bereits durchgeführt wurde, ich denke dass der Schaden am Fester größer ist und bei der nächsten Versammlung besprochen wird.Eine Notmaßnahme damit kein weiteres Wasser eindringt sollte, um eventuell Folgeschäden zu vermeiden,durchgeführt werden.Egal wie sich die HV auch verhält,die mtl.Zahlungen haben damit nichts zu tun,es erzeugt nur Ärger mit den restlichen Eignern wenn die HV ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr ausführen kann.
Gruß
Süeden78
Hallo,
ich würde empfehlen, dieses Problem und auch die weitere Vorgehensweise zunächst mit dem Beirat zu besprechen.
Hallo Hvdach,
der einzelne Eigentümer hat relativ wenig Rechte gegenüber dem Verwalter.
Vertragspartner ist die Eigentümergemeinschaft und die gefassten Beschlüsse hat der Verwalter zu beachten.
Das Verhalten des Verwalters wäre also auf der nächsten Eigentümerversammlung zu Besprechen.
In so einem Fall würde ich den Verwalter darauf aufmerksam machen, dass Folgeschäden durch die verzögerte Reparatur ggf. zu seinen Lasten gehen können.
Es wäre jetzt also ratsam Beweise zu sichern.
Eine Kürzung der Zahlungen trifft den Verwalter nicht.
Der Verwalter bekommt sein Geld von der Gemeinschaft. Nur diese könnte die Zahlungen kürzen.
Zahlst du dein Hausgeld nicht, fehlt das Geld in der Kasse der Gemeinschaft und du hast Schulden gegenüber der Gemeinschaft.
Ein Anwalt freut sich immer über Aufträge (Geld). In dem Fall kannst du das Geld aber auch gleich aus dem Fenster werfen.
MfG
uwe
Hallo,
da in den Antworten mehrfach der Beirat genannt wurde, wollte ich an der Stelle auch einmal darauf hinweisen, daß auch der Beirat ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko hat.
Daher kann auch de rBeirat zur Tätigkeit „ermutigt“ werden.