Hausverwaltung kümmert sich um nichts

Sehr geehrte Damen und Herren,
 wir wohnen in einem Mietshaus mit Fahrstuhl im 6.OG, auf jeden Fall mehr als 13m Hoch und dieser ist seit dem 11.09.2013 außer Betrieb.
Die Hausverwaltung ist nicht gewillt, diesen wieder Instand zussetzen. In unserern oberen Stockwerk wohnen eine gehbehinderte ältere Dame und eine junge Mutti mit Kleinkind.
Wir müssen jeden Tag mehrmals hoch und wieder runter mit Müll, Kinderwagen+Kind und Einkäufe, was uns eigentlich allen gar nicht möglich ist.

Nun meine Frage dazu:

Ist es rechtens das die Hausverwaltung (Alep e.V.) es darauf anlegt die Mieter so aus dem Haus zu vergraulen, indem sie nach mehrmaliger Aufforderung und Schreiben ja sogar die Miete schon unter Vorbehalt bezahlt wird nichts tut um den Fahrstuhl wieder Instand zu setzen?

desweiteren kommt noch dazu das sich in mehreren Wohnungen im Hause Schimmel befindet und Wände nass sind auch da wird sich um nichts gekümmert.

was können wir dagegen tun, wir halten das nicht mehr aus, unter diesen Umständen?

Hallo!

das man die Miete unter Vorbehalt zahlt wird die Verwaltung kaum jucken.

Wo ist denn das Druckmittel des tatsächlichen Einbehalts der Miete, die Mietminderung für den ausgefallenen Fahrstuhl ? Eine Wohnung im 6. OG ohne Lift ist diese Miete nicht mehr wert, da kann man tüchtige Abzüge machen.
Wenn man die Mieter aber rausgraulen will, dann würde ja selbst volle Kürzung der Miete nicht viel helfen,außer dem eigenen Geldbeutel.
Mieter müssen sich zusammentun und rechtlichen Rat einholen,entweder bei kostengünstigen Verbraucherberatungen,Mietervereinen oder halt auch beim Anwalt.

Verwaltung muss doch wenigstens sagen,warum die Reparatur des Aufzugs nicht möglich ist und was man plant ?

Da die Verwaltung den Mangel zu vertreten hat wäre auch eine fristlose Kündigung und Auszug drin,wenn nicht ein baldiger Termin für die Reparatur/Erneuerung genannt werden kann. MIt Schadenersatzforderung für Umzugskosten und sonstigen Mehraufwand.
Auch dazu muss man sich beraten lassen.

mfG
duck313

Moin, ab Etage 5 kann die Gesamtmiete um 10 % gemindert werden, bitte 2 X schriftlich per Einschreiben-Rückschein die Hausverwaltung auffordern den Fahrstuhl zu instandsetzen.
Aber die 10% bringen euch ja nicht weiter. Die Mietergemeinschaft sollte sich zusammenfinden und einen  Rechtsanwalt mit einer Instandsetzungsklage beauftragen.
Da könnt ihr die Vorauszahlung teilen - die Erfolgsaussichten, dass ihr gewinnt sind 100%, dann bekommt ihr die Auslagen zurück.

Gruß connection

Vielen Dank für deine nette Antwort. duck313

…die Hausverwaltung hat uns gesagt das sie keine 5.000€ zur Verfügung haben, um den Fahrstuhl Instand zusetzen.
Wir sind jedoch 17 Mietparteien und ich denke mal das dies aus Liquider Sicht schon in einem Monat möglich seien sollte, bei diesen Mieteinnahmen.

mfg steffione

Hallo
Mietminderungen, egal wie helfen wenig. Wenn sich alle Mieter durchringen könnten, der Verwaltung oder dem Vermieter mitzuteilen, dass wenn bis zum Termin x nichts passiert die Miete um 100 % gekürzt wird, passiert nichts.
ganz wichtig !!!. Miete muss zu 100 % beim Amtsgericht hinterlegt werden. D.h. Miete wurde zu 100 % gezahlt, landet aber nicht beim Konto des Vermieters oder Verwalters.
Nur dieses Druckmittel hilft. Aber auch wichtig. Bitte vorher juristisch beraten lassen. D.h. Anwalt und nicht Mieterverein.
Übrigens, habe ich noch nie gehört, dass eine Hausverwaltung ein eingetragener Verein ist
( Alep e. v. )
mich bitte über weiteres Vorgehen informieren. Man kann nur lernen.

Schimmel ist leider ein nicht zu lösendes Bauproblem

mfg Lauberalle Hausverwalter in Dresden

Servus,

Übrigens, habe ich noch nie gehört, dass eine Hausverwaltung
ein eingetragener Verein ist

der ALEP e.V. ist auch keine Hausverwaltung. Am vorgetragenen Sachverhalt fehlen wie üblich etwa 2/3.

http://www.alep-ev.de/index-Dateien/Page347.htm

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Alep e.V. hat unser Mietshaus vor ca. 2 Jahren vom Insolvensverwalter gekauft und in diesem Fall ist das für mich die Hausverwaltung (Vermieter) und der ist nunmal dafür zuständig alles Instand zusetzen bzw. Mängel wie Schimmel ect., fachgerecht zu beseitigen. Ob das nun ein eingetragener Verein ist oder nicht ist mir eigentlich völlig Wurst.

mfg Steffione

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Servus,

wenn jemand ein Haus kauft, wird er dadurch nicht Hausverwalter, sondern Eigentümer.

Was der neue Eigentümer in diesem Fall mit dem Haus machen möchte, liegt auf der Hand. Danach richtet sich natürlich auch das sinnvolle Verhalten der Mieter: Nicht kleckern, klotzen! Wenn ein Eigentümer eine gekaufte Immobilie „entmieten“ möchte, gibt es kein liebes „unter Vorbehalt“ zahlen, sondern nur ordentliche Kaliber - sonst passiert da goarnix.

Hat tatsächlich noch kein einziger Mieter bisher Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufgenommen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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hallo!ich kann mich meinen vorrednern nur anschliessen!wünsche ihnen viel erfolg!

Mietminderungen, egal wie helfen wenig.

soweit bin ich ja bei dir. zumindest, indem man etwas geld sparen kann.

Wenn sich alle Mieter
durchringen könnten, der Verwaltung oder dem Vermieter
mitzuteilen, dass wenn bis zum Termin x nichts passiert die
Miete um 100 % gekürzt wird, passiert nichts.

100%? davon würde ich mal abstande nehmen.

ganz wichtig !!!. Miete muss zu 100 % beim Amtsgericht
hinterlegt werden. D.h. Miete wurde zu 100 % gezahlt, landet
aber nicht beim Konto des Vermieters oder Verwalters.

nein, muss sie nicht. mietervereine haben da infos zu (http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokument…

schau mal punkt 5 an!)

solche pauschalaussagen halte ich für ziemlich gefährlich! fakt ist, es liegt ein mangel vor und der mieter darf die miete kürzen. alles weitere sollte man nur mit fachkundiger hilfe tun, sonst geht das ganz schnell nach hinten los. also mieterverein oder direkt zum anwalt.

Schimmel ist leider ein nicht zu lösendes Bauproblem

auch das ist wieder pauschalisiert. schimmel kann viele ursachen haben. sowohl vom mieter ausgelöste („falsches lüften“) als auch bauliche oder einfach nur verschleiß. hier per „ferndiagnose“ auf bauliche mängel zu schließen ist fahrlässig. der richtige hausverwalter wird dem mieter vermutlich sagen, dass er falsch lüftet. ebenfalls per ferndiagnose. und dem mieter ist nicht geholfen.

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Vielen Dank für deine Antwort, genau das haben wir jetzt getan und werden nächste woche zum Anwalt gehen.
Ich bin gespannt ob die dann endlich mal was unternehmen.

Gruß Steffione