Hausverwaltung kündigt Kabelanschluss

Hallo, Ihr Wissenden,

nehmen wir an, die Hausverwaltung kündigt den Gestattungsvertrag eines Kabelanbieters. Generell ist das Haus nicht ans Kabelnetz angeschlossen. Es hat nur eine normale Antennenanlage.
Besteht ein Rechtsanspruch auf diesen Anschluss?

Viele Grüße

Carina Stephan

Hallo,

hier müsste man wissen, weshalb der Vertrag geändert bzw. gekündigt wird, was künftig an Enpfangsmöglichkeit angeboten ist und ob die Eigentümer und mit welchem Grund Zustimmung zur Kündigung erteilt haben. Da noch eine Antenne besteht, warum wurde mehrgliedrig der Empfang bislang betrieben und weshalb wird Kabel überhaupt verbannt ?

Gruss Günter

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Hallo, Günter

der Vertrag wird ohne Begründung gekündigt. Die Antennenanlage, die vorhanden ist, ist im schlechten Zustand - ein Empfang ist nur mit Schnee möglich. Im Haus besitzen ca. 40% der Bewohner einen Kabelanschluß. Der Rest hat eine Satelitenempfangsanlage. Eine Alternative wird bis jetzt nicht geboten.

Liebe Grüße

Carina

Hallo,

hier müsste man wissen, weshalb der Vertrag geändert bzw.
gekündigt wird, was künftig an Enpfangsmöglichkeit angeboten
ist und ob die Eigentümer und mit welchem Grund Zustimmung zur
Kündigung erteilt haben. Da noch eine Antenne besteht, warum
wurde mehrgliedrig der Empfang bislang betrieben und weshalb
wird Kabel überhaupt verbannt ?

Gruss Günter

Hallo, Günter

der Vertrag wird ohne Begründung gekündigt. Die
Antennenanlage, die vorhanden ist, ist im schlechten Zustand -
ein Empfang ist nur mit Schnee möglich. Im Haus besitzen ca.
40% der Bewohner einen Kabelanschluß. Der Rest hat eine
Satelitenempfangsanlage. Eine Alternative wird bis jetzt nicht
geboten.

Hallo,

hier müssen sich die Mieter und Vermieter gegen die Hausverwaltung stellen. Die Hausverwaltung kann solange nicht den Vertrag kündigen, solange sie nicht gewährleistet, dass künftig der zugesicherte ordnungsgemässe Empfang in der Wohnung möglich ist. In solchen Fällen kann man den Mietern und wenn Eigentumswohnungen auch den Vermietern nur empfehlen sich zusammen zu schliessen und Garantien für einen störungsfreien Empfang zu verlangen. Mietern muss man schon heute empfehlen gegen diese Kündigung Widerspruch bei ihrem Vermeiert zu erheben und hinzuweisen, wenn durch die nicht mit den Mietern abgesprochene Änderung des Vertrages ein Anschluss erforderlich wird, oder gar Mehrkosten monatlich entstehen, dass er, Vermieter, für alle Kosten in die Haftung genommen wird. Und dass eine Aufrechnung mit der jeweils fälligen Miete vorbehalten bleibt.

Gruss Günter

Carina

Hallo,

hier müsste man wissen, weshalb der Vertrag geändert bzw.
gekündigt wird, was künftig an Enpfangsmöglichkeit angeboten
ist und ob die Eigentümer und mit welchem Grund Zustimmung zur
Kündigung erteilt haben. Da noch eine Antenne besteht, warum
wurde mehrgliedrig der Empfang bislang betrieben und weshalb
wird Kabel überhaupt verbannt ?

Gruss Günter