die Versammlung war gestern … also alles vorbei…
Leider gab es kein Eigentümer der mein Vortrag gegen die Beiräte halten wollte. Deshalb habe ich den Antrag Vollmacht und meine Beschwerde über den Beirat dan die HV weitergeleitet… Die hatte jedoch kein Interesse mich als Eigentümer zu vertreten …
die Sachlage ist mir nicht klar. Sind Sie Eigentümer oder Mieter?
Generell ist die HV verpflichtet jeden Vorschlag für ein Beschluss von EINEM Eigentümer als Tagesordnungspunkt (TOP) in die Eigentümerversammlung aufzunehmen. Wenn Sie kein Eigentümer sind, haben Sie natürlich auch kein Recht da mit zureden oder Vorschläge für TOPs zu machen.
Wenn Sie ein Eigentümer sind, dann fahren Sie doch selbst zur Versammlung und bringen Sie den Punkt wenn nötig persönlich ein. Wenn Sie dorthin aus irgendeinem Grund nicht hinfahren können (Urlaub, etc…), könnten auf jeden Fall den TOP durch die HV aufnehmen lassen . Problem wird sein, wenn dieser TOP für alle andere, auch die HV, von vorne herein „unangenehm“ oder „ungewollt“ ist, dann wird der Beschluss dazu sicherlich ohne Ihren eigenen Einsatz vor Ort scheitern. Vollmacht bedeutet nicht dass IHRE Interessen vertreten werden, sondern, dass man Ihre Stimme für die eigene Meinung nutzen kann…
wenn die HV die Versammlung leitet, muss Sie den Antrag vortragen. Trotzdem bleibt die HV neutral. Ansonsten der Versammlungsleiter.
Ecky
Hallo ,
habe meine Hausverwaltung meine Vollmacht für die Versammlung
gegeben und ein Antrag gestellt den die HV bei der Versammlung
in meinem Namen vortragen muss… Die HV lehnte jedaoch meinen
Antrag und die Vollmacht ab mit der begründung sie will
Neutral sein…
Darf das die HV … ich fühle mich ein wenig hintergangen ich
kann nicht teilnehmen und keiner nicht mal die HV will meinen
Antrag an die Gemeinschaft weiterleiten.
ja der Verwalter darf die Vollmacht ablehnen. Er kann von Gesetz aus nicht gezwungen werden, die Vollmacht anzunehmen. Villeicht untersagt ihm sogar die Gemeinschaftsordnung, Vollmacht auszuüben.
Der einzelne Wohnungseigentümer hat im Regelfall keinen Anspruch auf Aufnahme bestimmter, von ihm gewünschter Tagesordnungspunkte. Lediglich bei Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, dies sind z.B. Beschlußanträge für Abrechnung oder Wirtschaftsplan o.ä., kann der einzelne Eigentümer die Aufnahme jedoch sogar gerichtlich einfordern, wenn der Verwalter weigert dieses aufzunehmen.
Um den Fall näher zu bewerten , müsste man wissen, worum es im Detail überhapt geht. Was ist Gegenstand des Beschlußantrages und warum will kein anderer Miteigentümer die Vertretung ausüben? Gibt es da bereits im Vorfeld Stress?
ich war selber beirat bis letztes jahr… wir waren zu fünft…
ich wurde ausgeschlossen weil ich zu bestimmten punkten nein gesagt habe… ich wurde abgewählt was mir auch persönlich gut getan hat…
nur im nachhinein habe ich erfahren dass der restliche beirat versucht hat nicht umlagefähige kosten plötzlich umlagefähig zu machen … das ich nicht ok finde…
habe es schriftlich dass wenn ich anzeige erstatten würde der eine beirat seine aussage zurückziehen wird…
daraufhin habe ich die HV informiert dass hier nicht alles mit rechten dingen zugeht…
HV lehnte es aus dem grusn ab um bei der versammlung gut da zu stehen und sich nicht gleich nach drei monaten bei dem beirat unbeliebt machen will.