Hausverwaltung lehn Vollmacht und Antrag ab

Hallo ,

habe meine Hausverwaltung meine Vollmacht für die Versammlung gegeben und ein Antrag gestellt den die HV bei der Versammlung in meinem Namen vortragen muss… Die HV lehnte jedaoch meinen Antrag und die Vollmacht ab mit der begründung sie will Neutral sein…

Darf das die HV … ich fühle mich ein wenig hintergangen ich kann nicht teilnehmen und keiner nicht mal die HV will meinen Antrag an die Gemeinschaft weiterleiten.

best regards…

???

sowas hab ich ja noch garnie gehört / gelesen. Die HV ist der Vertreter der Eigentümer(gemeinschaft). Wenn sie Dein Stimmrecht ausübt, dass ist das die Pflicht und hat nichts mit Neutralität zu tun. Ich gehe davon aus, dass Du in der Vollmachtserteilung auch Dein Abstimmungsverhalten kund getan hast. Es wäre unklug gewesen hineinzuschreiben, dass die HV für Dich entscheiden soll. Dann hätte ich für diese Verhaltensweise verständnis.

Wurde Deine Stimme überhauptnicht berücksichtigt?
Wurde Deine Stimme nur bei einem bestimmten Punkt nicht berücksichtigt?

Wie lange vor der WEV hast Du die Vollmacht erteilt, so dass die HV Dich von ihrer Entscheidung hätte hiervon in Kenntnis setzen können?

Ich würde mir Gedanken machen - wenn es sich um einen ausschlaggebenden Punkt handelt - schriftlich Einspruch innerhalb 4 Wochen nach Versammlungstermin beim Amtsgericht einzulegen. Damit im Ergebnis dieser Punkt der Versammlung, welcher Dir wichtig war nochmals zur Abstimmung kommt. Es kann zwar sein, dass es nichts nutzt - aber die HV sollte lernen, Vollmachten entsprechend zu schätzen.

Das nächste Mal einem VBR die Vollmacht oder befreundeten Miteigentümer aushändigen.

hallo wow

das ging schnell. … vorgestern erteilt und heute für die versammlung die ablehnung bekommen… der antrag ist … dass der beirat zurücktreten muss weil der beirat nicht umlagefähige kosten umlagefähig machen wollten …
habe zu allen tops in der tagesordnung ein nein gesetzt… und heute bekomme ich den anruf der hv das sie meine vollmacht nicht annimmt aus dem grund weil ich den beirat auffordere zurückzutreten… lächerlich … ich kann leider nicht an der versammlung teilnehmen

Davon habe ich keine Ahnung Gruß

Hallo,

  1. Bei einer Vollmacht handelt es sich um eine durch rechtliches Handeln erteilte Vertretungsmacht. Eine Vollmacht ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Um wirksam zu werden, muss sie demjenigen mündlich oder schriftlich zugehen, dem die Vollmacht erteilt wird. Dieser ist allerdings nicht verpflichtet, diese Vertretungsmacht anzunehmen.

Ein Bevollmächtigter muss also nicht unbedingt eine ihm ausgehändigte Vollmacht
annehmen, sollte dann allerdings dem Vollmachtgeber unverzüglich über seine
Annahmeverweigerung Nachricht geben.

  1. Was meinen Sie mit „Antrag“? Es ist aber schon verwunderlich, dass die HV die Vollmacht nicht annehmen will. Welchen Antrag wollen Sie stellen??

Wenn es sich hierbei um die Aufnahme eines Tagesordungspunktes in der Versammlung handel sollte, so ist der Verwalter dazu verpflichtet, wenn dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (§ 21 Abs. 4 WEG). Weigert er sich, kann der Wohnungseigentümer dies im Verfahren nach § 43 Nr. 1 bzw. Nr. 3 WEG durchsetzen. Die pflichtwidrige Weigerung kann zudem eine Schadensersatzpflicht zur Folge haben. (Quelle Becker/Kümmel/Ott Wohnungseigentum)

  1. Sie sollten in der Teilungserklärung mal nachschauen, von wem Sie vertreten werden dürfen. Hier gibt es häufig Einschränkungen.

Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich von einem Fachanwalt (Fachanwalt für Miet- und Wohnungeigentumsrecht)beraten.

Gruß U. Behrend
Hausverwaltung

Hallo ,

ja es sollte ein Tagesordnungspunkt sein der nicht auf die Tagesordnung kam weil die Versammlung 2 Monate zu früh ist. Deshalb habe ich der HV meine Vollmacht gegeben und gleichzeitig den Antrag gestellt, dass der Beirat zurücktreten muss . Aufgrund einer Aussage von einem Beirat sollten nicht umlagefähige KOsten plötzlich umlagefähig gemacht werden. Ich sehe darin schon ein versuchten Betrug an der Gemeinschaft. Die Begründung von der HV ist , die HV will sich da nicht einmischen und Neutral bleiebn… aber was ist mit meinen Interessen wenn ich nicht teilnehmen kann.

Vielen Dank für die Infos … ich sehe es nicht als Rechtsberatung…

Hallo defcon 123,

das Problem sollte einfach zu lösen sein, indem Sie einen Miteigentümer oder eine sonstige Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie auf der Eigentümerversammlung zu vertreten.
Beste Grüße
HJR

Hallo

Eben nicht weil keiner meinen Antrag gegen den Beirat stellen wird das ist das Problem

Hallo

Eben nicht weil keiner meinen Antrag gegen den Beirat stellen
wird das ist das Problem

Da kann man doch jede Person seines Vertrauens auswählen, also z. B auch einen guten Freund, der dann in Vertretung an der Eigentümerversammlung teilnimmt; er muss nicht auch Miteigentümer der Hausgemeinschaft sein

Hallo,

ja das ist richtig … aber es ist unzumutbar jemanden hinzuschicken der meinen antrag vorstellen soll… da wäre die hv am besten gewesen …

Das traurige ich habe die HV darauf aufmerksam gemacht das es möglicherweise nicht mit Rechten dinngen zugeht… und sie hat es abgelehnt…

wenn es für einen Dritten unzumurbar ist, dann bleibt nur das eigene Auftreten oder eine konkrete schriftliche Darlegung
Gruß
HJR

Hallo,

danke für die tips…

habe es ja schriftlich dargelegt … mit beweisen und und … hv hat es nicht interessiert… das soll jetzt ihnen zum verhängnis werden … wenn man erst drei monate für die anlage tätig ist und schon angliegen von eigentümer ablehnt … ist das ein schlechtes zeugnis

wenn es für einen Dritten unzumurbar ist, dann bleibt nur das
eigene Auftreten oder eine konkrete schriftliche Darlegung
Gruß
HJR

Hallo,
mE kann die HV grundsätzlich neutral sein, d.h. immer.
Es ist jedoch in der Teilungserklärung auf eine event. Vollmachtsgebung hinewiesen. Danach kann verfügt sein, daß nur ein weiterer Eigentümer oder die HV bevollmächtigt werden können. Bitte prüfe die Teilungserklärung.
mfG DR

Hallo,

Teilungserklärung steht nicht viel drin… nur das sie bevollmächtig werden kann und die für das Anliegen jedes Eigentümer da zu sein hat… das reicht doch …

Moin,moin,
wenn keine spezielle Vorgehensweise in der Teilungserklärung beschrieben ist, dann ist die HV mE verpflichtet, die Vollmacht anzunehmen und auf der Versammlung den Antrag neutral als Tagesordnungspunkt den Eigentümern vorztutragen. Der Verwalter könnte nach Vortrag Ihres Anliegens sogar dagegen seitens der HV Stellung beziehen. Damit ist die Neutralität auf jeden Fall gewahrt.
Bevor es jedoch eskaliert, holen Sie sich einen Rat bei der Verbraucherzentrale. Es könnte juristisch landen. Dann wäre aber das Klima grundsätzlich verdorben.

mfG DR

Hallo …

Klima ist ja schon verdorfen … .ja ich hole mir rat bin schon dabei…

Hallo,

Jeder Eigentümer hat das Recht, Anträge für die Tagesordnung zu einer Eigentümerversammlung einzubringen. Wenn die Anträge rechtzeitig beim Verwalter vorliegen, sollten sie auch auf die Tagesordnung kommen. Dem Verwalter obliegt es, das Ganze in eine „vernünftige Form“ zu bringen und den Antragsteller auch entsprechend zu beraten.

In der Regel sind nur die Verwaltung und Eigentümer berechtigt Anträge einzubringen. Beschlussanträge bzw. die dann auf der Versammlung gefassten Beschlüsse sind gültig, wenn diese Beschlussanträge ordnungsgemäß auf der Tagesordnung aufgeführt sind, zur Versammlung mit Tagesordnung mit der erforderlichen Frist geladen wurde, die Versammlung beschlussfähig ist und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird.

Das bedeutet, dass die Verwaltung einen termingerecht gestellten Antrag in die TO aufnehmen muss.

Übrigens, der Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung, der unter „Sonstiges“ gefasst wird, ist anfechtbar. Das hat jetzt noch einmal das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt.

Sind die Wohnungseigentümer nicht vollständig zur Versammlung erschienen, kann nur über solche Beschlussanträge wirksam abgestimmt werden, die auf der Tagesordnung stehen. Unter „Sonstiges“ können allenfalls Fragen von untergeordneter Bedeutung geregelt werden (BayObLG, Az: 2Z BR 233/03)…"

Die Übertrag von Vollmachten auf die Hausverwaltung ist allgemein üblich. Die Begründung Ihrer HV kann ich nicht nachvollziehen, da diese nur Protokollführer ist und die entsprechenden Vollmachten nach Maßgabe der Eigentümer auszuführen hat. Ein Beispiel für eine solche begrenzte Vollmacht:

"Die Hausverwaltung … ist berechtigt, mich / uns in der Wohnungseigentümerversammlung am … der WEGem. zu vertreten.

Ich / Wir erteile (n) der Bevollmächtigten Stimmrechtsanweisung für die angeführten Tagesordnungspunkten wie folgt:
TOP … nein oder ja …"

Ob ein Verwalter die Vollmacht generell ablehnen kann, weiß ich leider nicht.

Viele Grüße
Rheinbahnerin

Hallo zurück!
Ich führe eine Hausverwaltung mit 26 Wohnungen und 20 verschiedenen Eigentümern in der Schweiz.
Habe in unserem Reglement nachgeschaut, da steht nichts von Vertretung oder Vollmachten genau drin. Bei uns steht: „Ein Stockwerkeigentümer kann sich durch eine beliebige Drittperson vertreten lassen“. Also, sie beauftragen eine Ihnen bekannte Person (muss nicht Hausverwaltung oder Miteigentümer sein), geben Ihre Vollmacht mit Antrag an die Versammlung und den Weisungen zum Stimmverhalten bei den einzelnen Traktanden schriftlich mit. Diese Drittperson muss dann einfach an der Versammlung anwesend sein und den Antrag einbringen. Es gibt bei uns auch keine Pflicht, die Vollmachten anzunehmen. Sauberes Verhalten für mich als Verwalter ist, die eingegangenen Vollmachten mit dem Stimmverhalten entsprechend zu vertreten. Auch Anträge, die mir persönlich nicht passen. Auch Bundesräte in der Schweiz müssen manchmal Geschäfte vertreten, die ihnen nicht passen… Komisches Verhalten der Verwaltung und der übrigen Eigentümer. Sie können niemanden zwingen.
Wegen dem Antrag von Ihnen, der bereits von der Hausverwaltung zurückgewiesen wurde: den würde ich sicherheitshalber „per eingeschriebener“ Post an die Verwaltung innert Frist - müsste allenfalls je nach Ihrem Reglement geregelt oder auch nicht geregelt sein - einreichen, damit er noch auf die Traktandenliste für die Versammlung gesetzt werden kann. Allenfalls könnte die Versammlung sagen, der Antrag wurde zu spät eingereicht oder könnte nicht mehr an der aktuellen Versammlung behandelt werden, da die Frist nicht eingehalten wurde. Bei uns ist dies nicht der Fall. Da dürfen Anträge, die auch nicht traktandiert sind, von den Eigentümern an der Versammlung eingebracht werden.
Also: Sie sollten die von Ihnen teilnehmende Drittperson als Stellvertreter schriftlich bevollmächtigen, diese Vollmacht allenfalls bereits der Verwaltung (mittels „quittierter Empfangsbescheinigung“ der Post vorgängig zustellen und den Antrag noch mals dazulegen und hinweisen, dass dieser traktandiert werden müsste und von Ihrer Stellvertretung der Versammlung zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wird. Eine gute Hausverwaltung sollte dies dann in der definitiven Einladung mit Traktandenliste festhalten und allen Eigentümern zustellen. Wenn dies nicht mehr reicht oder so nicht üblich ist oder im Reglement festgehalten ist, dann muss halt alles an der Versammlung von Ihrem Stellvertreter vorgebracht werden. Sie müssen einfach damit rechnen, dass Ihr Antrag nicht angenommen wird, wenn jetzt schon niemand Ihren Antrag mit Stellvertretung ausführen will um „neutral“ zu bleiben. Natürlich ist es meines Erachtens Aufgabe der Verwaltung, die von einem Eigentümer gestellten Anträge „neutral“ vorzustellen und zur Diskussion mit Entscheid zu bringen. Das hat nichts mit neutral zu tun. Es ist Aufgabe der Verwaltung zu vermitteln und allen Ansichten der Eigentümer Platz zu bieten. Schwierig ist es natürlich, wenn die Hausverwaltung gleichzeitig auch Miteigentümer ist. Daher ist die Lösung mit einer aussenstehenden Drittperson die einfachste Sache. Das muss gehen. Viel Erfreuliches! Hanspeter.

Hallo ,

echt super hier…

Es war leider kein TO weil wie ich schon sagte die Einladung kam und keiner wusste was davon. Ich habe vier Tage vor der Versammlung schriftlich meine Vollmacht an die HV weitergeleitet und mit der BITTE meine Vortrag gegen den Beirat in meinem Namen zu halten. Ich bekam erst drei Stunden vor der Versammlung einen Anruf dass die HV dies nicht macht weil sie Neutral sein will und sich da lieber raushalten will … Keine schriftliche Begründung sondern nur einen Anruf das sie eigentlich für solche Belange die gegen den Beirat sind nicht zuständig ist … Somit hat man mich von der Versammlung ausgelschlossen … auf die Art wenn du nicht kannst und keinen findest der deine Aufforderung gegen den Beirat halten kann dann hast du halt eben Pech gehabt…