hypothetische Fragen, denn kein Hausverwalter macht so etwas:
Wenn eine Hausverwaltung (Vertrag ist abgelaufen, neuer nicht abgeschlossen, Ablauf wurde von bisheriger HV übersehen, daher aktuell ohne Vertrag tätig) jetzt plötzlich das Amt doch mit sofortiger Wirkung niederlegt, wird dann „von Amts wegen“ ein Hausverwalter eingesetzt? Wer bestimmt diesen? Oder müssen die Eigentümer dann selbst verwalten?
Welche Möglichkeiten hat man als Eigentümer, wenn das Protokoll zur Eigentümerversammlung nicht den Tatsachen entspricht, viele Eigentümer (aus Faulheit?) aber nicht widersprechen? Hausverwaltung weigert sich, Protokoll zu ändern.
Sind die Kosten für die Lohnabrechnung eines Hausmeisters in der allgemeinen Verwaltergebühr enthalten oder darf der Verwalter hierfür - unter Verweis auf Regelung w/„besonderer Kosten“ im Verwaltervertrag - einen separaten Preis verlangen?
das kann ich mir nicht vorstellen. Und wenn die Mehrheit mit dem Protololl einverstanden ist, gilt das ja als akzeptiert. Ein Hausmeister ist kein Verwalter, deshalb muss man den selbst bezahlen.
Um es zu verdeutlichen:
Bei der Frage nach den Kosten für die Lohnabrechnung für den Hausmeister meine ich nicht die Kosten des Hausmeisters (=der Betrag, den dieser bekommt), sondern eine Erstattung der Arbeit des Hausverwalters für die Lohnabrechnung, Krankenkassenmeldung, Steuerzahlung. Also ein Betrag, der vom Hausverwalter verlangt wird.