Hausverwaltung - Nutzungsvereinbarung

Folgender Fall sei gegeben (Österreich):

M ist Miteigentümer eines Herrenhauses. M möchte dort einziehen, muss also eine Nutzungsvereinb. unterezeichnen (keinen Mietvertrag, WOhnung-eig. Teile d. hauses-gehören ihm ja).
Vor dem Unterschreiben ersucht die Hausverwaltungsfirma, die die Nutzungsv. macht, den Vertrag offiziell der einfachheit halber, erst ab 1.1. des nächsten Jahres laufen zu lassen (Vereinfacht Jahresabrechn.). M stimmt dem zu (mündl. Vertrag!).

Auch ein Parkplatz in der Garage ist dabei.
Problem: Der Parkplatz ist auch an jem. anderen vermietet. M denkt sich, vl. habe er etwas falsch verstanden wegen dem 1.1. und denkt, der Parpl. stehe im erst ab diesem Datum fest. Im Gespräch mit dem Parkplatzmieter aber erfährt M, dass dieser den Parkplatz unbefristet gemietet hat (schon vor Ms Einzug- in dem Haus gibts viele andere Parkplätze). Schuld hat hier die Hausverwaltung, dieses streitet aber vehemnt ab! Was tun?

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