Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus und möchte dort homöopathische Praxis betreiben. Ich möchte mein Firmenschild vorn an das Haus anbringen. In der Teilungserklärung steht, dass ein Firmenschild nur mit Genehmigung der HV an das Haus angebracht werden darf. Der Antrag auf die Genehmigung wurde gestellt, die Hausverwaltung reagiert aber auf den Brief nicht.
Hallo Josephin,
ich gehe davon aus, dass es in dem Objekt erlaubt ist eine homöopathische Praxis zu betreiben, das ist nämlich nicht selbstverständlich.
Eine Hausverwaltung sollte Geschäfts-/Bürozeiten haben und in dieser Zeit auch telefonisch zu erreichen sein. Das einfachste wäre also dort anzurufen und zu fragen, warum die schriftliche Anfrage nicht beantwortet wird.
Sollte die Hausverwaltung nicht erreichbar sein, oder auf die telefonische Nachfrage dennoch nicht reagieren, sollte man den Verwaltungsbeirat (sofern es einen gibt)informieren und diesen um Unterstützung bitten.
Dann wäre sicherlich auch angebracht sich beim Verwaltungsbeirat über die Hausverwaltung zu beschweren. Wenn die Hausverwaltung ihren Vertrag nicht erfüllt, dann wäre dies ein Grund für eine Kündigung.
Beste Grüße
Patrick Koltes
Sehr geehrte Josphin,
eine genaue Auskunft zu geben, fällt sehr schwer, da mir nicht alle Fakten bekannt sind.
Ich empfehle Ihnen, die Verwaltung noch einmal unter Fristsetzung von sieben Tagen anzuschreiben (Einschreiben Rückschein und/oder per Fax mit Faxprotokoll)und aufzufordern, eine Stellungsnahme abzugeben, bzw. die Genehmigung zu erteilen (falls alles in Ordnung ist). Drohen Sie nach Ablauf der Frist mit juristischen/gerichtlichen Schritten und der Beauftragung eines Anwalts und vermerken Sie, dass die Hausverwaltung diese Kosten dann zu übernehmen hat. Sollte Ihre Hausverwaltung nicht ganz dämlich sein, werden Sie innerhalb dieser Frist eine Antwort bekommen. Sollten Sie keine bekommen, beauftragen Sie am 8. Tag einen Anwalt. Wie schon gesagt, kann ich nicht beurteilen, ob Sie im Recht sind. Daher überprüfen Sie diese Vorgehensweise genau.
MfG
Udo Behrend
ARCO-Immobilien
Hausverwaltung
www.arco-immobilien.de
Hallo Josephin,
hast Du den Brief per Einschreiben Rückschein geschickt? Wenn nicht hol das nach und bitte in dem Schreiben um eine Eingangsbestätigung mit einer Frist von 14 Tagen. Letztendlich entscheidet das aber nicht die Hausverwaltung sondern die Eigentümergemeinschaft, will heißen entweder befragt die Hausverwaltung die Eigentümer im schriftlichen Umlaufverfahren oder es wird erst ein Tagesordungspunkt in der nächsten WEG-Versammlung. Kannst Du die anderen Eigentümer nicht direkt befragen oder ist die Einheit zu groß dafür? Wenn Du nämlich die mündliche Zusage der anderen Eigentümer hättest, könntest Du die Hausverwaltung in Bezug auf Tempo der Bearbeitung mehr unter Durck setzten.
Viel Erfolg Claudia
Hallo und guten Tag Josephin,
gibt es einen Verwaltungsbeirat? wenn ja dann den ansprechen.
Ansonsten noch einmal mit Einschreiben und Rückschein eine Aufforderung senden.
Die Hausfront betrifft das Gemeinschaftseigentum, ist hier ein Beschluß notwendig, den die HV nicht so schnell einleiten kann, weil die Eigentümerversammlung bereits gewesen ist, versuchen Sie doch einmal die HV anzurufen, wie es sein kann, dass Sie keine Antwort bekommen??
Wie ist denn die Tendenz im Haus, wohnen dort Eigentümer oder sind alle Wohnung vermietet?,
Ansonsten die Erdgeschoßparteien - wenn möglich die Eigentümer ansprechen, ob es akzeptiert wird, wenn dort ein Schild angebracht wird. Es ist vermutlich die schnellste Lösung.
Ansonsten soll die HV das bei nächster Versammlung auf die Tagesordnung setzen, dass hierüber beschlossen wird.
Gruß Eva Haubrock
Hallo,
der harte Weg ist, der HV nochmals ein Schreiben schicken mit Fristsetrzung. Nach Fristverstreichung Klage auf Zustimmung vor dem Amtsgericht erheben.
Einfacher Weg, bei der HV vorbeischauen und Fragen, warum diese untätig ist.
Eventuell bei der Eigentümerversammlung dies zur Sprache bringen.
Hallo,
zunächst müsste mal die Frage geklärt werden, ob es überhaupt möglich ist, in dem Haus eine solche Praxis einzurichten. In der Regel bedarf es auch hierzu der Genehmigung durch die Gemeinschaft (zumindest den Verwalter) und solange die nicht vorliegt ist natürlich das Praxisschild für die Verwaltung nicht relevant.
Andererseits ist es natürlich kein guter Stil, wenn sich die Verwaltung tot stellt. Haben Sie schon mal angerufen? Als Eigentümerin haben Sie ein Recht darauf, dass Ihre Anfragen beantwortet werden!
Hallo alle zusammen,
zuerst bedanke ich mich bei allen für die schnelle Reaktion und Unterstüzung.
Zum Problem:
Die Wohnung liegt im Erdgeschoß. In der Gegend gibt es andere Ärzte- und Heilpraktiker - Praxise. Was das Anbringen des Schildes angeht, ist es der Teilungserklärung geregelt und braucht nur formele Zustimmung der HV, und keine WEG-Versammlung, da es keinen Grund gibt es nicht zu zulassen. Ich probiere es weiter und berichte dann über die Ergebnisse.
Vielen Dank
Ich kann leider nicht beurteilen, warum die Hausverwaltung nicht reagiert. Die Hausverwaltung setzt im Prinzip alle Beschlüsse der Eigentümer um. Sind denn alle Eigentümer auch damit einverstanden, dass eine homöopathische Praxis in der WEG geplant ist?
Hallo
Bitte nochmals Anfragen.
MFG
e.jungmann
Da würde ich zu erst davon ausgehen, dass der Brief verloren gegangen ist.
Ein Anruf klärt die Situation, ggf. e-mail, Fax oder Einschreiben mit Rückschein.
Sollte der Verwalter seiner Arbeit nicht ordungsgemäß erledigen; Antrag auf die Tagesordnung zur nächsten Eigentümerversammlung den Verwalter zu wechseln.
Dazu Mitstreiter suchen, Beirat beinflussen, Stimmung gegen den Verwalter machen, weiter Arbeitsmängel auflisten, Angebot von anderen Verwaltern einholen usw.
Wer nichts taugt fliegt raus.
MfG
uwe
Hallo Josephin,
ich würde Ihnen empfehlen, den Brief noch einmal mit mit der Formulierung „wenn Sie bis zu einem Termin nichts hören, werten Sie das als Genemigung oder Zustimmung“. Dann würde ich das Schild anbringen wenn keine Reaktion erfolgt ist.
MfG
Kubig
Hallo Josephin,
der für mich logische Grund, dass die HV nicht reagiert ist, dass sie das nicht selbst entscheiden will, sondern es als Antrag auf die nächste Eigentümerversammlung nimmt und eine Entscheidung der Versammlung möchte.
Das ist sehr legitim und auch sinnvoll, denn es geht nicht nur um das Schild, sondern auch um andere Dinge: Mehr Benutzer des Treppenhauses durch Kunden und damit mehr Schmutz, mehr Stromverbrauch. Beschädigung des Außenputzes durch Bohrlöcher. Mehr Parkplatzbedarf usw. usw.
Eine kurze Nachfrage bei der HV wird das schnell klären. Falls es so ist, dann bereite dich gut auf den Antrag vor, damit Du auch gute Chansen hast, dich durchzusetzen.
Ich würde das auch, wenn es auch in der Teilungserklärung anders steht, nur über die Versammlung abklären lassen.
Viel Erfolg wünscht
Hubert
Hallo Josephin,
ich würde persönlich Vorsprechen das ist immer das Beste.
Oder noch 2 x an die Beantwortung erinnern immer mit einer Frist von einer Woche zum 00.00.2012.
Danach Einschreiben mit Rückschein mit frist zum 00.00.2012.
Eigendlich müsste es dann klappen?
Viel Glück!
Hallo alle zusammen,
ich bedanke mich bei allen Experten für die Hilfe.
Nach einem persönlichen „überzeugenden“ Gespräch war die Angelegenheit geklärt. Die Genehmigung ist da.
Vielen Dank
Hallo Josephin,
leider konnte ich nicht früher antworten. Hast Du mal bei der Hausverwaltung angerufen? Oder bist bei der Verwaltung mal vorbei gegangen?
Natürlich ist es schlecht wenn die HV nicht reagiert,
aber ich würde deshalb keinen Rechtsanwalt einschalten.
Ansonsten mache vorübergehend ein laminiertes Paperschild an, da wird nichts beschädigt.
Gruß K.P.M
Was ist jetzt die Frage? Was Du machen sollst? Besuch die Hausverwaltung einfach mal persönlich, dann müssen Sie Dir eine Auskunft geben. Oder ruf dort an. Die haben es bestimmt „verschludert“…
hallo,
habe hier leider keine Ahnung! Im Zweifelsfall würde ich immer noch mal freundlich, aber mit Fristsetzung und unter Hinweis auf entstehende Einnahmeverluste, für die die Hausverwaltung durch Antwort-Verzug ggf. verantwortlich gemacht werden könnte, ein zweites Schreiben schicken.