Verehrte Mitglieder,
folgender Sachverhalt:
Seit Juni 2007 wohnen wir in einer 3-Zimmer-Mietwohnung, welche wir am 29.11.2010 mit der Bitte um Bestätigung durch die zuständige Hausverwaltung schriftlich gekündigt haben, also gemäß 3-monatiger Kündigungsfrist zum 28.02.2011.
Bisher (heute ist der 27.01.2011) ist keine schriftliche Bestätigung der Kündigung bei uns eingegangen, OBWOHL ich seit bereits 3 Wochen aus nachher folgenden Gründen der zuständigen Objektbetreuerin mehr oder weniger „hinterhertelefoniere“, jedesmal mit der Antwort: „die Bestätigung der Kündigung sei in Arbeit/ oder bereits abgeschickt“.
Die Masche ist aufgrund meiner Erfahrungen mit dieser Hausverwaltung nicht unbedingt überraschend (dazu gleich mehr), aber doch sehr unbefriedigend.
Desweiteren haben wir gegen die Betriebskostenabrechnungen von 2007 und 2008 mit Hilfe des Betriebskostenhilfevereins beide Male fristgerecht Widerspruch eingelegt, bis heute OHNE REAKTION durch die Hausverwaltung. Diese errechnete für beide Jahre zusammen eine Nachzahlung in Höhe von ungefähr 800 € - wir dagegen errechneten aufgrund einiger fehlerhaft errechneter Posten eine Nachzahlung in Höhe von ungefähr 550 €. Dies wurde alles bereits in den Widersprüchen ausführlich an die Hausverwaltung weitergereicht - wie gesagt, ohne Reaktion.
Aufgrund der hohen Nachzahlungsforderung der Betriebskostenabrechnungen verlangte die Hausverwaltung von uns eine höhere Vorauszahlung der Betriebskosten ab 01.01.2009. Da wir allerdings Widerspruch gegen diese Abrechnung eingelegt hatten, war es aus unserer Sicht naheliegend die höhere Vorauszahlung der Betriebskosten erst dann umzustellen, wenn auf unseren Widerspruch reagiert wurde. Wie gesagt ist dies bis heute nicht geschehen.
Merkwürdigerweise wurde in der Betriebskostenabrechnung von 2009 aber die von der Hausverwaltung vorgeschlagene höhere Vorauszahlung der Betriebskosten als Grundlage der Berechnungen genommen, und nicht die von uns weiterhin gemäß Mietvertrag vereinbarte Summe. Sprich: Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung von 2009 zugunsten des Mieters (wenn ich das Mal so formulieren darf…).
So, und jetzt, da wir ausziehen möchten, und die Wohnung gekündigt haben (leider nicht per Einschreiben, sonder per Standard-Post) macht sich die Hausverwaltung zum „Arbeitsverweigerer“ (obwohl, eigentlich macht sie das ja schon die ganze Zeit). Aus meiner Sicht, nicht ganz verständlich, da sie ja auch noch Geld von uns bekommt (Betriebskostenabrechnungen 2007 und 2008, aus unserer Sicht zumindest die korrigierten Beträge).
Ich bin sogar vor einigen Tagen persönlich bei der Hausverwaltung und der zuständigen Objektbetreuerin vorstellig geworden, nachdem ich 1 Woche zuvor angkündigt hatte, was ich gern besprechen würde - nämlich die noch offenen Beträge besagter Betriebskostenabrechnungen 2007 und 2008. Als ich dann da war, war die Dame völlig unvorbereitet und meinte sie würde mich Anfang kommender Woche anrufen, was nicht geschehen ist. Auf meine telefonische Nachfrage daraufhin, sagt sie, „sie habe mich vergessen“.
Ich habe an diesem Termin aber zumindest eine Vorvermieterbescheinigung für meine neue Hausverwaltung unterschrieben ausgefüllt bekommen, in welcher bestätigt wird, daß die Wohnung zum 28.02.2011 durch den Mieter gekündigt wurde, und daß es desweiteren keinerlei Beanstandungen gab und die Miete immer pünktlich gezahlt wurde. War eben ein vorgedrucktes Formular meiner neuen Hausverwaltung - ich hoffe aber dennoch, daß ich mich im Zweifelsfall hierauf berufen kann.
Fragen:
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Was bezweckt die Hausverwaltung mit ihrer Handlungsweise?
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Muß ich damit rechnen, daß meine Kaution einbehalten wird bzw. mit den offenen Betriebskostenabrechnungen 2007 und 2008 verrechnet wird - ohne daß die Hausverwaltung bis heute Stellung zu unseren Widersprüchen genommen hat?
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Ist es korrekt, daß die zugunsten des Mieters (also uns) falsch errechnete Betriebskostenabrechnung von 2009 Bestand hat, und diesbezüglich keine Nachzahlungsforderungen an uns gestellt werden können?
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Ist die oben erwähnte Vorvermieterbescheinigung für meine neue Hausverwaltung als schriftlicher Nachweis gültig im Sinne einer Kündigungsbestätigung?
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Kann die Hausverwaltung aus irgendwelchen mir nicht bekannten Gründen behaupten wir hätten nicht gekündigt, und von uns weitere Mietzahlungen verlangen?
P.S.: Aufgrund der Handlungsweise habe ich der Hausverwaltung vor einigen Tagen einen detaillierten Brief zukommen lassen, in welchem ich erkläre, warum ich die Betriebskosten für den Monat Februar 2011 erst dann überweise, wenn auf oben erwähnte Anfragen reagiert wurde.
Für sachdienliche Hinweise und Erläuterungen bin ich sehr dankbar!
Freundlichst: ein etwas orientierungsloser Mieter…