Hausverwaltung reagiert auf nichts

Verehrte Mitglieder,

folgender Sachverhalt:

Seit Juni 2007 wohnen wir in einer 3-Zimmer-Mietwohnung, welche wir am 29.11.2010 mit der Bitte um Bestätigung durch die zuständige Hausverwaltung schriftlich gekündigt haben, also gemäß 3-monatiger Kündigungsfrist zum 28.02.2011.
Bisher (heute ist der 27.01.2011) ist keine schriftliche Bestätigung der Kündigung bei uns eingegangen, OBWOHL ich seit bereits 3 Wochen aus nachher folgenden Gründen der zuständigen Objektbetreuerin mehr oder weniger „hinterhertelefoniere“, jedesmal mit der Antwort: „die Bestätigung der Kündigung sei in Arbeit/ oder bereits abgeschickt“.
Die Masche ist aufgrund meiner Erfahrungen mit dieser Hausverwaltung nicht unbedingt überraschend (dazu gleich mehr), aber doch sehr unbefriedigend.

Desweiteren haben wir gegen die Betriebskostenabrechnungen von 2007 und 2008 mit Hilfe des Betriebskostenhilfevereins beide Male fristgerecht Widerspruch eingelegt, bis heute OHNE REAKTION durch die Hausverwaltung. Diese errechnete für beide Jahre zusammen eine Nachzahlung in Höhe von ungefähr 800 € - wir dagegen errechneten aufgrund einiger fehlerhaft errechneter Posten eine Nachzahlung in Höhe von ungefähr 550 €. Dies wurde alles bereits in den Widersprüchen ausführlich an die Hausverwaltung weitergereicht - wie gesagt, ohne Reaktion.

Aufgrund der hohen Nachzahlungsforderung der Betriebskostenabrechnungen verlangte die Hausverwaltung von uns eine höhere Vorauszahlung der Betriebskosten ab 01.01.2009. Da wir allerdings Widerspruch gegen diese Abrechnung eingelegt hatten, war es aus unserer Sicht naheliegend die höhere Vorauszahlung der Betriebskosten erst dann umzustellen, wenn auf unseren Widerspruch reagiert wurde. Wie gesagt ist dies bis heute nicht geschehen.

Merkwürdigerweise wurde in der Betriebskostenabrechnung von 2009 aber die von der Hausverwaltung vorgeschlagene höhere Vorauszahlung der Betriebskosten als Grundlage der Berechnungen genommen, und nicht die von uns weiterhin gemäß Mietvertrag vereinbarte Summe. Sprich: Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung von 2009 zugunsten des Mieters (wenn ich das Mal so formulieren darf…).

So, und jetzt, da wir ausziehen möchten, und die Wohnung gekündigt haben (leider nicht per Einschreiben, sonder per Standard-Post) macht sich die Hausverwaltung zum „Arbeitsverweigerer“ (obwohl, eigentlich macht sie das ja schon die ganze Zeit). Aus meiner Sicht, nicht ganz verständlich, da sie ja auch noch Geld von uns bekommt (Betriebskostenabrechnungen 2007 und 2008, aus unserer Sicht zumindest die korrigierten Beträge).

Ich bin sogar vor einigen Tagen persönlich bei der Hausverwaltung und der zuständigen Objektbetreuerin vorstellig geworden, nachdem ich 1 Woche zuvor angkündigt hatte, was ich gern besprechen würde - nämlich die noch offenen Beträge besagter Betriebskostenabrechnungen 2007 und 2008. Als ich dann da war, war die Dame völlig unvorbereitet und meinte sie würde mich Anfang kommender Woche anrufen, was nicht geschehen ist. Auf meine telefonische Nachfrage daraufhin, sagt sie, „sie habe mich vergessen“.

Ich habe an diesem Termin aber zumindest eine Vorvermieterbescheinigung für meine neue Hausverwaltung unterschrieben ausgefüllt bekommen, in welcher bestätigt wird, daß die Wohnung zum 28.02.2011 durch den Mieter gekündigt wurde, und daß es desweiteren keinerlei Beanstandungen gab und die Miete immer pünktlich gezahlt wurde. War eben ein vorgedrucktes Formular meiner neuen Hausverwaltung - ich hoffe aber dennoch, daß ich mich im Zweifelsfall hierauf berufen kann.

Fragen:

  • Was bezweckt die Hausverwaltung mit ihrer Handlungsweise?

  • Muß ich damit rechnen, daß meine Kaution einbehalten wird bzw. mit den offenen Betriebskostenabrechnungen 2007 und 2008 verrechnet wird - ohne daß die Hausverwaltung bis heute Stellung zu unseren Widersprüchen genommen hat?

  • Ist es korrekt, daß die zugunsten des Mieters (also uns) falsch errechnete Betriebskostenabrechnung von 2009 Bestand hat, und diesbezüglich keine Nachzahlungsforderungen an uns gestellt werden können?

  • Ist die oben erwähnte Vorvermieterbescheinigung für meine neue Hausverwaltung als schriftlicher Nachweis gültig im Sinne einer Kündigungsbestätigung?

  • Kann die Hausverwaltung aus irgendwelchen mir nicht bekannten Gründen behaupten wir hätten nicht gekündigt, und von uns weitere Mietzahlungen verlangen?

P.S.: Aufgrund der Handlungsweise habe ich der Hausverwaltung vor einigen Tagen einen detaillierten Brief zukommen lassen, in welchem ich erkläre, warum ich die Betriebskosten für den Monat Februar 2011 erst dann überweise, wenn auf oben erwähnte Anfragen reagiert wurde.

Für sachdienliche Hinweise und Erläuterungen bin ich sehr dankbar!
Freundlichst: ein etwas orientierungsloser Mieter…

Was die HV macht und was mit der KAution geschieht wird man abwarten müssen. Das kann man nicht wissen.
Ich gehe davon aus das die BK-Abrechnung 2009 verjährt ist und keine Nachforderungen gestellt werden können.
Ich denke die Bescheinigung müsste als NAchweis das die Kündigung eingegangen ist ausreichen.
Die Einbehaltung von betriebskosten ist problematisch, das könnte die Hausverwaltung u.U. mit der Kaution verrechen. ich würde lieber zu einem Mieterverein gehen und mich vertreten lassen.
Gruss blauonor

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Beantwortung Ihrer Fragen stellt eine umfassende Rechtsberatung dar, die ich nicht leisten will. Bitte suchen Sie dazu eine professionelle Rechtsberatung auf (Anwalt oder kostengünstiger einen Mieterverein). Ich kann auch nicht verstehen, dass Sie sich noch keine Hilfe bei einem Mieterverein geholt haben. Viel Glück weiterhin.

Leider kann ich hierzu nichts exaktes sagen, da ich selber nur in der Buchhaltung arbeite und mit rechtlichen Dingen nichts am Hut habe.

Das die Hausverwaltung sich so benimmt ist auch sehr merkwürdig.

Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, dann einfach mal den Anwalt fragen und ihn eventuell damit beauftragen mal kurz einen schönen Brief zu schreiben.

Die genannte Vorvermieterbescheinigung ist meiner Meinung nach keine Kündigungsbestätigung. Beide stehen
vermutlich in keinem Zusammenhang für ihre derzeitige Hausverwaltung.
Die Hausverwaltung kann behaupten, sie hätten die Wohnung nicht gekündigt, kann auch weitere Mietzahlungen einfordern. Ihre Wohnungskündigung wurde von ihnen nicht als Einschreiben, besser noch als Einschreiben mit Rückschein an die Hausverwaltung gesendet. Die Gegenseite
kann also relativ unangefochten behaupten, sie hätte zu keiner Zeit ein Wohnungskündigungsschreiben von ihnen erhalten.

Da es sich um einen sehr komplexen Gesamtvorgang handelt, wäre es an der Zeit, daß sie in diese Angelegenheit einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten.
Diesen können sie über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung (ohne Selbstbehalt kostenlose
juristische Unterstützung!)beauftragen oder sie setzen sich mit einem lokalen Mieterverein in Verbindung, dessen Beratung ebenfalls nicht kostenfrei sein wird.

da ich hier ehrenamtlich bedürftige berate, bitte ich um knappe kurze frage

Ihre Angelegen ist dermaßen kompliziert, dass ich Ihnen nur raten kann, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich im Bereich Mietangelegenheiten sehr gut auskennt. Solchen Hausverwaltungen können Sie nur auf dem Rechtsweg beikommen!

Mfg Schattenfürst

Hallo Mikrosmos!

Mir scheint, die Verwalterin ist einfach überfordert und kann sich nicht „auch noch“ um Euch kümmern, was natürlich ihre Aufgabe wäre.
Das wichtigste scheint, ob der Zugang der Kündigung gesichert ist. Dabei ist es formell gar nicht nötig eine Kündigungsbestätigung zu bekommen, SOLANGE der fristgerechte Zugang der Kündigung bei der Hausverw.(HV) 100%ig gesichert ist. Das ist nicht der Fall, weil Du per einfachem Brief zugestellt hast, jedoch würde ich den Formulareintrag mit dem zutreffenden Mietvertragsende - der von Deiner aktuellen HV unterschrieben wurde - als hinreichenden Nachweis bezeichnen.
Deine Kaution kann bis zu 6 Monaten einbehalten werden und muß spätestens dann ausgezahlt werden. Danach ist bestenfalls noch ein Rückbehalt für eine eventuelle Nachzahlung, die LAUFENDE BK-Abrechnungsperiode betreffend möglich. Behalten Sie weitere Summen ein kannst Du auf Herausgabe klagen.

BK - zum Verständnis:
Für 07 und 08 werden 800€ gefordert.
Ihr seid bereit, 550€ zu zahlen.
In 09 habt Ihr daher weniger BK-Vz bezahlt als gefordert. Die Abrechnung besagt, Ihr hättet die geforderten Vz’s bezahlt.

Dazu folgendes: Der Vermieter MUSS innerhalb eines Jahres die Abrechnung erstellen. Wenn ihm nach dieser Zeit ein Irrtum _zu seinen Lasten_ auffällt, hat er Pech gehabt. Nach dem Jahreszeitraum kann er keine Nachforderung aufgrund eines Irrtums mehr stellen.
Andererseits ist er verpflichtet, eine Abrechnung _zugunsten des Mieters_ auch nach diesem Zeitraum noch zu korrigieren.
Vorausgesetzt, die Einwendungen des genannten Vereins sind zutreffend, könntet Ihr sogar die Neuerstellung einklagen.

Mein Vorschlag wäre, der Verwalterin bzgl. der BK-Abrechnugskorrektur weiter auf die Nerven zu gehen. Hier direkt andeuten, daß der nächste Schritt vor’s Gericht geht (Klage). Darauf hat kein Verwalter Lust und nimmt sich lieber 10 Minuten, um die alten Unterlagen durchzusehen und abzuarbeiten.

Vorstellbar wäre auch, daß Du ein Mieter von mehreren bist und die Verwaltung befürchtet, daß sie - in dem Moment, in dem sie Dir etwas schriftliches an die Hand gibt - für 07/08 viel Geld an die anderen Mieter erstatten muß.
(Einen Satz wie ‚Ok, vergessen wir die Nachzahlungsdifferenz‘ wirst Du bestenfalls in einem 4-Augen-Gespräch erhalten.)

Kurz und gut ist doch für Dich aktuell alles optimal:
Das Mietvertragsende ist (indirekt) bestätigt.
Die Nachzahlungen für 07 u 08 hast Du noch komplett in der Tasche
Die Abrechnung für 09 ist zwar unzutreffend, aber zu Deinen Gunsten und kann nicht mehr geändert werden.

Manchmal ist es besser, die Füße still zu halten…
… und den Februar zu bezahlen um keine schlafenden Hunde zu wecken. :smile:

Viel Erfolg
virages

Hallo,

das ist zu Umfangreich für eine kurze Antwort.
Mein Rat ist, den Mieterschutz einzuschalten oder einen einen Rechtsanwalt.

Gruß Bukatcho

Hallo Mikrosmos,

eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Zustimmung (des Vermieters). Da eine Mieterkündigung regelmäßig so gut wie keine Anforderungen erfüllen muss, dürften hier wohl keine Schwierigkeiten entstehen, insbesondere nach der Bestätigung durch die Hausverwaltung.

In jüngster Zeit hat der BGH entschieden, dass auch eine falsche Betriebskostenabrechnung für eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen herangezogen werden kann.

Die Zusammenhänge und Auswirkungen der Betriebskostenabrechnungen mehrerer Jahre sind dagegen sehr komplex, so dass wir empfehlen, diese unter Umständen von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Hausverwaltung bezweckt gar nichts mit ihrer Handlungsweise. Die Verwalterin ist nur überfordert.

Die Kaution wird zum 01.09. zur Rückzahlung fällig. Eine Verrechnung mit den offenen Forderungen wird dann sicher stattfinden.

Die Abrechnung hat keinen Bestand, wenn sie falsch ist, da ihr fristgemäß Widerspruch eingelegt habt. Wenn es zu keiner gütlichen Einigung mit der Verwaltung kommt, wird das im Rahmen eurer Klage über den Kautionsrückzahlungsanspruch geklärt.

Ja.

Nur wenn sie den Zugang der Kündigung bestreiten würde. Das kann sie aber spätestens nach Ausstellung der Bescheinigung nicht mehr. Trotzdem: beim nächsten Mal per Boten kündigen oder per Einwurfeinschreiben.

Hallo,

leider kann ich zu diesen aus verschiedenen Rechtsgebieten zusammengetragenen Fragen keine Antwort geben. Da es hier i.d.R. auf einen Rechtsstreit hinausläuft, empfehle ich die Heranziehung eines Anwaltes.

Freundliche Grüße,

A. Richter