Hallo zusammen,
ich habe ein „lächerliches“ Problem mit unserer Hausverwaltung, was aber mittlerweile sehr lästige Folgen hat.
Ich habe eine ETW mit Balkon in einem 11-Einheiten-Haus, in dem außer mir nur noch zwei Eigentümer selbst wohnen, die anderen Wohnungen sind vermietet. Im Sommer wird auf den Balkonen viel gegrillt, besonders von den Mietern mit dem Nachbarbalkon. Die Rauch- und Gestankentwicklung ist immens, mein Schlafzimmer grenzt direkt an den Nachbarbalkon und wird regelmäßig eingeräuchert. Man möchte im Sommer auch nicht ständig alle Fenster geschlossen halten. An eine Nutzung meines eigenen Balkons ist bei solchen „Grillveranstaltungen“ wegen des Gestanks auch nicht zu denken.
Ich habe das Thema vor fünf Jahren (!) in die Eigentümerversammlung eingebracht, woraufhin ein Beschluß gefaßt wurde, daß jede Partei nur einmal im Monat (von April bis September) und nur elektrisch grillen darf. Dieser Passus sollte auch in die Hausordnung aufgenommen werden. Im Protokoll der ETV wurde dann bereits falsch zitiert, dort stand „einmal im Jahr“.
Da es ständig Verstöße gegen diese Regelung gibt und einige Mieter (die über die ETV ja nicht informiert werden) sich stur stellen und nach wie vor sehr häufig grillen, habe ich bei der HV die neue Hausordnung angefordert. Den Mietern, die mir die vereinbarte Regelung nicht geglaubt hatten, wollte ich die neue Hausordnung zur Verfügung stellen (das hatte ich ihnen auch gesagt).
Die HV reagiert indessen seit Monaten weder auf schriftliche noch auf telefonische Anfragen. Unter der Hand habe ich von der Sekretärin erfahren, daß die Hausordnung noch gar nicht aktualisiert wurde (und das in fünf Jahren!). Das Protokoll der ETV kann ich auch nicht verwenden, da es dort ja eine falsche Angabe über die erlaubte Grillfrequenz gibt. Die Mieter mit dem Nachbarbalkon werden nun immer frecher und grillen fast an jedem warmen Abend, da ja offensichtlich die „angedrohte“ Hausordnung gar nicht existiert.
Da ich die HV nicht wechseln kann (die nicht hier wohnenden Eigentümer würden wegen des Aufwands einem Wechsel nicht zustimmen), möchte ich nun die Verwaltergebühr (und nur die, nicht etwa andere Teile des Hausgeldes wie Müllgebühren etc.) kürzen, so etwa wie bei einer Mietminderung, da die HV meiner Ansicht nach ihre Arbeit nicht macht. Ist das korrekt? Falls nicht, was könnte ich sonst noch unternehmen? Für Anregungen wäre ich sehr dankbar!!
Eingeräucherte Grüße
Jenna