Hausverwaltung recht

können Sie mir sagen, ob Folgendes rechtens ist:

In einer Wohnanlage mit über 60 Wohneinheiten gibt es EINE Person, die 3 Hunde hat, die öfters mal bellen (nicht nachts). Die Person hat einen weiteren Wohnsitz und ist gar nicht so oft in der Anlage - nach meiner Beobachtung höchstens alle 2 Wochen mal 3 oder 4 Tage.

Nun gibt es Eigentümer im gleichen Haus, die sich über diesen Herrn + Hunde ärgern. Er wurde schon ein paarmal (auch von der HV) angeschrieben.

Nun zu mir und meinem Mann: Wir haben 1 Hund (ruhig, lieb) und niemand stört sich daran. Alles so weit okay.

Aber jetzt kommt es: Wegen dem Herrn schlägt nun unsere HV vor, dass nur noch EIN Hund gehalten werden DARF. Da mein Mann und ich es für möglich halten, später einmal einem Hunde-Paar ein Zuhause zu geben (wir sind Eigentümer), wollen wir der 1-Hund-Politik widersprechen.

Aber sind wir da rechtlich auf der sicheren Seite?

Ich finde es allerhand, dass wir wegen der einen Person alle über einen Kamm geschoren werden. Wir halten ein Tier vernünftig, so dass es weder Geräusch- noch Geruchsbelästigung gibt.

Ich freue mich auf Ihre hoffentlich positive Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Aita

Hallo Aita,
zunächst müssen Sie prüfen, ob überhaupt Hunde gehalten werden dürfen. Normalerweise sind nur Kleintiere (Zierfische, Vögel, Hamster usw., keine Katzen, keine Hunde) erlaubt, das gilt für Mieter und auch für Eigentümer.
Gibt es einen einstimmigen Beschluss, also eine Vereinbarung, dass Hunde gehalten werden dürfen? Dann muss auch bestimmt werden, wieviele Hunde erlaubt sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einer 60-Einheiten-Wohnanlage mehrere Hunde gehalten werden dürfen.
Die Hausverwaltung kann natürlich einen Beschluss herbeiführen,
dass nur 1 Hund gehalten werden darf. Das geht aber nur dann, wennn bereits vereinbart ist, dass in der Anlage überhaupt Hunde gehalten werden dürfen und man vielleicht nur versäumt hat, eine Zahl festzulegen.
Einem Beschlussgegenstand können Sie natürlich bei der Abstimmung widersprechen. Die Mehrheit wird dann entscheiden, wie der Beschluss gefasst wird.
MOETT

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Schöne Ostern und beste Grüße,
Aita