Hausverwaltung schlampig

Liebe Experten,
meine Frage ist sehr verworfen, bei der letzten Eigentümerversammlung (vor 1 Jahr) wurde besprochen die Garagen zu sanieren. Der Verwalter legte ein Angebot vor.
Nach der Versammlung bekamen die Eigentümer einen Brief Betrag x aufs Konto der Hausverwaltung zu überweisen,was auch geschah…nun ist über 1 Jahr vergangen und nichts ist geschehen ,keine Sanierung.
Immer wieder wurde versucht von den Eigentümern Kontakt zum Verwalter herzustellen,die Sekretärin wimmelte die Eigentümer immer wieder ab.
Auf schriftl. Anfrage wann denn nun die Sanierung durchgeführt wurde gab es keine Antwort.
Es hies der Verwalter wurde von der Fa. hängen gelassen, der Verwalter habe eine Augen Op gehabt usw.
Einen Verwalterbeirat gibt es nicht.
Wann hätte die Sanierung durchgeführt werden müssen?
Nach Rücksprache mit der Fa. die die Sanierung hätte durchführen sollen,meinte diese sie habe ein Angebot bekommen den Auftrag jedoch nie erhalten.
Darf der Verwalter so etwas?
Seid über einem Jahr haben 6 Eigentümer 1500€ auf dem Konto des Hausverwalters liegen und nichts geschieht , liegt da nicht eine verjährung vor und der Verwalter hätte die Gelder zurücküber weisen müssen?
Ich bedanke mich im voraus für antworten die Licht ins dunkel bringen.

Vielen Dank

Hallo Snick,

also vorab stellt sich mal die Frage, wie sind die Erfahrungen mit dem Verwalter in den Vorjahren gewesen?
Welche Aussage korrekt ist, „kein Auftrag erteilt“ oder „keinen Auftrag erhalten“, wäre ja erst mal zu klären.
Sofern die Zusammenarbeit in den Vorjahren gut verlief, sollte wohl die nächste ET-Versammlung abgewartet werden, und dann kann man darüber entscheiden, ob hier tatsächlich dem Verwalter ein Vorwurf gemacht werden kann. In der Praxis habe ich nämlich selbst schon sehr häufig erlebt, dass Handwerker beauftragte Arbeiten nicht durchgeführt haben aber ebenso, dass Verwalter ihre Aufgaben vernachlässigen- also erst klären, wie die Sachlage ist.
Fakt ist, die Sanierung wurde beschlossen und eine Sonderumlage durchgeführt. Da wird kein Geld zurückbezahlt, sondern die Gelder müssen für die beschlossenen Instandhaltungsarbeiten verwendet werden. Selbst wenn nun ein neuer Verwalter übernimmt, hat dieser die Sanierung (sofern ordentlich beschlossen) durchzuführen.
Vg