Hausverwaltungen schließen Rahmenverträge mit Gasanbietern ab.
In diesen Verträgen ist u.a. festgelegt, dass im Gaspreis eine Servicepauschale zugunsten des Hausverwalters und des Gaslieferanten enthalten ist. Der Service besteht aus „Abrechnungsunterstützung“ seitens der Gasfirma für den Hausverwalter.
Kurios dabei ist: Zahlen muss das der Gasverbraucher über den erhöhten Gaspreis in seiner Heizungsabrechnung, denn er zahlt nicht nur das Gas,
sondern auch den extra Abrechnungs-Service für die Hausverwaltung,
ohne dass die Verbraucher (Bewohner) das wissen.
Das Geschäftsmodell ist so alt nicht, aber pfiffig, weil hier zusätzlich Geld zu Lasten der Mieter/Eigentümer verdient wird, was eigentlich von der Hausverwaltung als „Abrechnungsleistung“ schon in der Jahresabrechnung auch kostenseitig enthalten ist.
Rahmenverträge machen m. E. Sinn, wenn alle Parteien, also auch Mieter und Eigentümer einen Preisvorteil davon haben. Die Rahmenverträge
sind immer unbekannt bei Verbrauchern, obwohl es diese betrifft.
Bieher sieht es so aus, als wären nur die Hausverwalter und Gaslieferanten
die Profiteure dieser Art von Rahmenverträge. Die Verbraucher zahlen das brav über Heizkostenabrechnung.
Ich weiss nicht, ob der Hausverwalter in seiner Heizungsabrechnung für
Mieter/Eigentümer (zugunsten der Transparenz) den Gaspreis zweiteilen
muss: Den Gaspreis und die darin enthaltene „Servicepauschale“.
Wäre das so, könnten m. E. Gasverbraucher darauf drängen, nur noch den
reinen Gaspreis zu zahlen, da die Systemänderung der Abrechnung
nie mitgeteilt wurde.
Ich bitte um Beiträge, falls ein Forenmitglied dazu mehr weiß .
Vielen Dank.
Torben
Hallo,
danke für die Fragen.
Es tut mir leid, wenn die Antwort wieder etwas länger geworden ist.
Gaslieferant und Verwalter schließen einen Rahmenvertrag ab
Hausverwaltungen werden entlastet, Gasanbieter übernehmen die
Arbeit „kostenlos“
Auszug eines Gasanbieters im Netz:
Clevere Hausverwaltung mit Strom und Gas zum Festpreis.
Mit individuellen Rahmenverträgen für die Belieferung all Ihrer Liegenschaften mit Strom und Erdgas nehmen wir Ihnen bei der Immobilienverwaltung jede Menge Arbeit ab. Denn durch die Bündelung in einem Rahmenvertrag können wir für Sie sämtliche Energielieferverträge, egal mit welchem Lieferbeginn und welcher Laufzeit, auf einen zentralen Abrechnungstag synchronisieren. Für eine transparente und zeitsparende Hausverwaltung! Das ist unser Verständnis von Service und garantiert Ihnen zufriedene*
Kostenlos ist dieses „System Rahmenvertrag“ nur für die
Hausverwaltung (HV)
Eine „Serviceaufschlag“ wird nun seitens des Gaslieferanten in den o.g.
Festpreis einkalkuliert
Der Aufschlag wird weder in der Heizkostenabrechnung noch sonst wo
benannt
Somit werden die Kosten für die Unterstützung (seitens Gaslieferant)
der HV kompensiert
Damit kann sich der Gaspreis um geschätzt 20% erhöhen
Inhalte und Konditionen des Rahmenvertrags sind nur HV und
Gaslieferant bekannt
Obwohl die Eigentümergemeinschaft als „Abnahmestelle“
Vertragsbestandteil ist
Das „System Rahmenvertrag“ wird in allen Variationen im Netz
angeboten
Das der Verbraucher der ist, der das alleine zahlt, ist kaum klar zu
erkennen
Rahmenverträge sind durchaus üblich. Entscheiden sollten das die Eigentümer mittels Beschluss und nicht die Hausverwaltung.
Voraussetzung der ETG für diese Entscheidung wäre jedoch: Kenntnis bezüglich Konditionen und Gaspreis des Rahmenvertrags. Dieser Vertrag zieht eine Systemveränderung nach sich, da der Gaspreis jetzt auch Kosten für den Verwaltungsaufwand des HV enthält.
Als alleinige zahlende Vertragspartei sollte deshalb jede ETG wissen, welche Leistung zu welchem Preis der Hausverwaltung zugute kommt.
Rahmenverträge machen auch dann für Eigentümer/Mieter Sinn, wenn dadurch Kosten für die Energieversorgung soweit reduziert werden, dass sie sich mit üblichen Marktpreisen (verivox) vergleichen lassen. Ca. 20% Mehrkosten für Gas für die Wohnungsnutzer bringen keine Ersparnis, sondern unter diesen Voraussetzungen nur Vorteile für die Hausverwaltung.