Hausverwaltung und Nebenkostenabrechnungen

Hallo,

mich würde es interessieren, ob ein Hausverwalter lediglich dazu verpflichtet ist eine Nebenkostenabrechnung nur für die Eigentümer zu erstellen, oder auch eine für die Mieter. Verfügt ein Vermieter über mehrere vermietete Wohnungen, steht ihm nur eine pauschale Abrechnungen für alle Wohnungen zu oder ist der Hausverwalter dazu verpflichtet diese auf die einzelnen Wohneinheiten auszurechnen? Vielen Dank für die Antworten.

Hallo,
wenn ich Dich richtig verstehe:
Du wohnst in einer Eigentumswohung zur Miete
Der Eigentümer erhält von der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums eine Abrechnung über die Hauskosten
Du erhälst davon KEINE Kopie
und auch sonst keien Abrechnung von Deinem Vermieter

Wenn dies so ist, dann ist es auch richtig. Der Verwalter des GE darf Dir - ohne vom Eigentümer gesondert beauftragt und bevollmächtigt zu sein - keine Abrechnung stellen. Er kann nur mit dem Vermieter abrechnen und dieser muss dann - gesondert - mit Dir abrechnen.
Und zwar NUR für Deine Wohnung, nicht pauschal „zusammengeworfen“.

Tschüss
Ralf

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Hallo Andreas,

in der Regel erstellt der Hausverwalter für die Eigentümer die Nebenkostenabrechnung. Die Eigentümer müssen dann mittels der Abrechnung die Nebenkosten den Mietern berechnen.

Zwichen dem Hausverwalter und den Eigentümern kann natürlich vereinbart werden, dass der Hausverwalter gegen Aufpreis auch die Abrechnungen für die Mieter erstellt. Was der Hausverwalter zu tun hat muss aus dem Vertrag ersichtlich sein.

Gruss Günter

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Hallo,

mich würde es interessieren, ob ein Hausverwalter lediglich
dazu verpflichtet ist eine Nebenkostenabrechnung nur für die
Eigentümer zu erstellen, oder auch eine für die Mieter.

Nur für den Eigentümer.

Verfügt ein Vermieter über mehrere vermietete Wohnungen, steht
ihm nur eine pauschale Abrechnungen für alle Wohnungen zu oder
ist der Hausverwalter dazu verpflichtet diese auf die
einzelnen Wohneinheiten auszurechnen? Vielen Dank für die
Antworten.

Der Verwalter ist verpflichtet, für jede Wohneinheit dem Eigentümer eine eigene Abrechnung zur Verfügung zu stellen.
(Es sei denn es gibt speziell andere Vereinbarungen: z.B. das Wohneinheiten zusammengelegt sind.)
Dies ergibt sich alleine schon aus dessen Verpflichtung zur Heizkostenabrechnung dem Mieter gegenüber.So muss auch eine Wohngeldzahlung/-Rückzahlung für eine spezielle Einheit für diese auch verbucht werden. Der Verwalter ist nicht berechtigt eigenmächtig auf ein anderes Konto des gleichen Eigentümers umzubuchen.

Die Hausgeldabrechnung ist nicht identisch mit der Nebenkostenabrechnung für den Mieter.

Gruß n.